Jetzt ist Ihre Meinung gefragt zu Filesharing: Keine Lizenzanalogie auf Basis kommerzieller Lizenznehmer bei privaten Anschlussinhaber
Das Amtsgericht Düsseldorf entschied am 03.06.2014, dass in Fällen illegalen Filesharings keine Lizenzanalogie auf Basis kommerzieller Lizenznehmer angewendet werden darf, sofern ein privater Anschlussinhaber haftbar gemacht wird. In der Folge reduzierte sich die geforderte Schadensersatzsumme erheblich. Die Abmahnung wurde zudem als "unbrauchbare Leistung" qualifiziert, da sie viel zu unbestimmt formuliert war. Ungewöhnlich ist, dass der Richter offenbar eine Grundsatzentscheidung zu diesem Sachverhalt fordert.
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Das Amtsgericht Düsseldorf entschied am 03.06.2014, dass in Fällen illegalen Filesharings keine Lizenzanalogie auf Basis kommerzieller Lizenznehmer angewendet werden darf, sofern ein privater Anschlussinhaber haftbar gemacht wird. In der Folge reduzierte sich die geforderte Schadensersatzsumme erheblich. Die Abmahnung wurde zudem als "unbrauchbare Leistung" qualifiziert, da sie viel zu unbestimmt formuliert war. Ungewöhnlich ist, dass der Richter offenbar eine Grundsatzentscheidung zu diesem Sachverhalt fordert.
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