Kundenbewertungen: "Fliegengitter"-Fall geht in eine zweite Runde

AW: Kundenbewertungen: "Fliegengitter"-Fall geht in eine zweite Runde

Ich verstehe nicht, warum der "Kunde" verklagt wird und nicht Amazon ???

Inhalt der schlechten Bewertung hin oder her...
Was viele anscheinend überlesen haben ist das der Händler dem Kunden eine Unterlassungserklärung geschickt hat und das ist (soweit ich weiß) in den Amazon AGBs nicht erlaubt.
Der Händler wurde ja nur aufgrund der Unterlassungserklärung an den Kunden gesperrt, nicht etwa wegen schlechter Bewertungen oder anderen Dingen.

lg Valdiralita
 
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Naja, nach Angaben des Kunden bot man ihm kein Support oder gar Hilfe an und das streitet der Händler ab, was er wohl auch mit E-Mails beweisen könne. Wenn das stimmt, dann ist das nun einmal eine Falschaussage und ganz ehrlich, ich würde mir drei mal Überlegen bei einem nicht bekannten Drittanbieter zu bestellen, wenn in einer Rezension solche Dinge stehen.

@Revox
Aber wenn der Händler Recht hat und entgegen der Angaben doch supportet hat, nur eben nicht im Sinne des Kunden, dann sollte er das Rrecht darauf haben das geschäftsschädigende, öffentliche Falschwertungen entsprechend angepasst oder gelöscht werden. Ich verstehe das auch so das er nicht die Löschung wollte, sondern lediglich die Abänderung der "falschen" Passage mit dem fehlenden Händlersupport.

@Schadensersatzsumme
So viel ist das doch gar nicht. Wenn er ordentlich Umsatz über den Marktplatz gemacht hat und dieser auf Grund einer Falschaussage ungerechtfertigt ausbleibt muss er das ja ausgleichen. Ich frage mich nur, warum er nicht Amazon belangt, welche ihn ja nach seiner Ansicht zu Unrecht ausgeschlossen haben?!?

MfG

Weil er genau weiß das er von Amazon nicht einen Cent bekommen wird. Daher probiert er sich die Kohle bei den kleinen Kunden zu holen, der sich hoffentlich nicht wehren kann.
Es gibt ja schließlich kein Grundrecht darauf etwas bei Amazon verkaufen zu dürfen, Amazon kann sich seine Händler schon aussuchen. Von daher hat er da keine Chance.

Die Frage ist doch auch, warum sollte der Kunde grundlos schlecht bewerten? Ich meine es geht hier um ein Fliegengitter, da gibt es sicherlich keine Fanboy Kriege.
Wie der Händler das hätte lösen können habe ich ja schon geschrieben, er hätte sich sicherlich auch Rat bei Amazon holen können. Er hat einfach falsch reagiert und wurde aufgrund dessen von Amazon gesperrt, selbst wenn er Recht hat. Es geht ja nur um seine Reaktion auf der Bewertung, nicht um die Bewertung an sich. Und wer bei Amazon verkaufen will, der muss sich halt auch deren Regeln anpassen. Kundenzufriedenheit steht bei denen halt so ziemlich ganz oben und wenn jemand das nicht akzeptiert, dann steht es ihm ja frei seine Produkte woanders zu verkaufen ;)
 
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Ein herrlicher Kindergarten...da kommt mir immer in den Sinn: Haben die nichts Besseres zu tun???

Eine (eigene) Bewertung bei Amazon ist immer auch ein wenig emotional, die meisten sind nunmal keine Redakteure etc. sondern nur Kunden die Ihre Meinung äußern.

Man sollte die Kirche auch mal im Dorf lassen...für so eine Bewertung eine Unterlassungsklage! ist ein wenig überzogen in meinen Augen.

Naja auch schlechte Werbung ist Marketing^^
 
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Wer sich einem Bewertungssystem (wie bei Amazon) stellt und nicht mit frei erfundenen und nicht nachvollziehbaren schlechten Bewertungen leben kann, der hat in diesem Geschäft nichts zu suchen. Schadenersatz für den Händler durch den Kunden, der die schlechte Bewertung geschrieben hat, wäre hier wahnwitzig. Gerade falls es tatsächlich um eine (möglicherweise) fehlerhafte Anleitung geht, kann man davon ausgehen, dass (wie bei jedem Text) der Interpretationsspielraum so groß ist, dass manch einer den Text eben nicht versteht. Da wird man niemals objektiv feststellen können ob die Anleitung nun "richtig" oder "falsch" war und dem Kunden steht es wohl in jedem Fall zu zu behaupten, dass sie für ihn eben "falsch" war.

Wie einige hier schon sagten, fallen ein paar irre 1-Sterne Fruster (die es zweifellos gibt) nicht großartig auf und der geneigte Käufer der sich Rezensionen durchliest gibt doch keinen Pfennig auf einzelne 1 Sterne Bewertungen, solange der Rest der Bewertungen positiv ist. Darüber hinaus: Ein Händler der nicht versteht, dass man im Zweifel besser dran ist dem Kunden ein neues Fliegengitter zu schenken und sich dreimal zu entschuldigen (minimale Kosten) als solche Publicity / Konsequenzen anzuleiern, der versteht sein Geschäft nicht.

Das ganze Verfahren scheint sich aus falschem Stolz heraus entwickelt zu haben.

Naja auch schlechte Werbung ist Marketing^^

Nicht wenn es einen den Verkaufskanal kostet ;).
 
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Inhalt der schlechten Bewertung hin oder her...
Was viele anscheinend überlesen haben ist das der Händler dem Kunden eine Unterlassungserklärung geschickt hat und das ist (soweit ich weiß) in den Amazon AGBs nicht erlaubt.
Der Händler wurde ja nur aufgrund der Unterlassungserklärung an den Kunden gesperrt, nicht etwa wegen schlechter Bewertungen oder anderen Dingen.

lg Valdiralita

Wenn das wahr ist, dann ist der Fall klar.

Hab das auch schon verfassungsrechtlich geprüft....Meinungsfreiheit...sorry Händler....Keine Changse

Wie schon gesagt, wenn dann würde ich gegen die Sperrung an sich klagen (was aber schlicht und ergreifend unternehmerisches Risiko ist)

Amazon macht das schon gut im Sinne des Kundenschutzes.... außerdem dürfen die selber entscheiden, wen sie Handeln lassen und wen nicht...daher nochmal PECH

HAHA
Meine Meinung im Rahmen meiner Meinungsfreiheit nach dem Grundgesetz ;-)
 
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Wegen negativer Amazon-Bewertung: Fliegengitter-Zoff um 70.000 Euro - Digital | STERN.DE

Auszug
"Die Lieferung kam zügig an, prompt versuchte A. den Insektenschutz mit der beiliegenden Anleitung nach dem Zuschnitt fachgerecht an seinem Fenster zu montieren. Doch so richtig klappte es nicht, das Fliegengitter war zu klein und ließ sich auch mit viel Mühe nicht am Rahmen befestigen. A. greift zum Hörer und beschwert sich beim Verkäufer, dass die Anleitung missverständlich formuliert sei."

Die Bewertung:
"Am 3. Juli 2013 reichte es A., er stellte laut "Augsburger Allgemeinen" bei Amazon folgende negative Bewertung ein: "Die Lieferung erfolgte schnell. Das war das positive. In der Anleitung steht ganz klar Mann muss den Innenrahmen messen das ist falsch. Damit wird das ganze zu kurz! Die Ware selbst macht guten Stabilen Eindruck, Der Verkäufer nie wieder!"

Der Beklagte hat scheinbar entweder vom Rahmen bei geschlossenem Fenster (natürlich war es nicht geschlossen...) von Sichtkante zu Sichtkante gemessen oder den Rahmen vom Fenster selbst und nicht, wie man es wohl üblicher weise macht, die lichte Weite der inneren Fensteröffnung des Rahmens was ca. +5cm betragen würde.

Selbst wenn die Anleitung für den Beklagten nicht verständlich war so wird ihm das Gericht bestimmt klar machen das man ein Fliegengitter nur am Rahmen befestigen kann wenn genug Fliegengitter vorhanden ist, also nicht zu schmal abgeschnitten wurde.
Diese Grundlogik wird man ihm unterstellen da hunderttausende es nachweislich besser konnten und dem RA des Klägers wird es nicht schwer fallen dies zu beweisen!
Das ist gängige Praxis bei Richtern.

Ob er nun Aufgrund der Bewertung und ihrer Folgen zu Schadensersatz verpflichtet wird und falls ja in welcher höhe bleibt ab zu warten.

Auf jeden Fall ist es wohl eins der teuersten Fliegengitter der Welt :)
 
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Vor allem muss jedem Händler inzwischen bewusst sein, dass Amazon im Zweifel immer auf der Seite des Kunden steht. Wer das nicht kapiert hat, dem ist auch nicht mehr zu helfen.
Genau das ist der Punkt. :top:

Mit der Klage hat der Händler doch nur die Rezension des Kunden (bzgl. Verhalten des Händlers) bestätigt.

Eigentlich sollte Amazon die Anwälte des Käufers stellen/finanzieren, um gleich mal ein Zeichen zu setzen. Das wäre doch mal "Kundenservice". ;)
 
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Mit der Klage hat der Händler doch nur die Rezension des Kunden (bzgl. Verhalten des Händlers) bestätigt.

Woher kommt deine Meinung?

Mit der Klage bestätigt der Kläger nur, dass er glaubt im Recht zu sein um darauf aufbauend eine Schadensersatzfordung zu stellen.
Die Kundenbewertung hat damit rein gar nichts zu tun.
Es geht um die danach folgenden Handlungen beider Parteien die zur Sperrung des Kontos bei Amazon führten!
 
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Wenn man irgendwo irgendwas verkauft, dann muss man seinen Kunden auch eine gewisse Unterstützung an die Hand geben, sei es auch nur in der Form, dass man dem Kunden z.B. eine Support-Nummer des Herstellers gibt, an die er sich wenden kann.

Wenn man einen Kunden dann noch so blöde anblafft, der eigentlich nur um Hilfe bittet, dann ist man doch selbst Schuld, wenn man dafür die Quittung in Form einer schlechten Kundenrezension bekommt. Würde der Verkäufer seinen eigenen Laden aufmachen und so mit seinen Kunden umgehen, wäre er sicher auch schneller pleite, als er kucken kann.

Der Händler wurde für sein Vorgehen von Amazon gesperrt und ist damit selbst dafür verantwortlich, dass er bei Amazon nichts mehr verkaufen kann. So geht man einfach nicht mit Kunden um und ich hoffe, dass die Klage abgewiesen wird.
 
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Wenn man irgendwo irgendwas verkauft, dann muss man seinen Kunden auch eine gewisse Unterstützung an die Hand geben, sei es auch nur in der Form, dass man dem Kunden z.B. eine Support-Nummer des Herstellers gibt, an die er sich wenden kann.

Woher weißt du, das dies nicht geschehen ist?
Der Kläger behauptet das dies sowohl Telefonisch wie auch Schriftlich per Mail geschehen sei.
Die Mail wird er evtl. belegen können.

Wie auch immer, ohne derzeit belegbare Beweise hat sich hier eine Opposition gegen den Kläger gebildet.

Auch im Privatrecht sollte man doch wenigstens warten bevor abgeurteilt wird!!!
 
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Eigtl sollte Amazon die 70k zahlen müssen, da sie diese drastischen Schritte gegen den Händler eingeleitet haben, ohne einen diplomatischeren Weg zu gehen, der nicht die Existenz des Händlers in Gefahr gebracht hätte.
Es geht nicht an, dass ein Bürger nicht seine Meinung über ein Produkt im Internet äußern kann, sollte sie nun zutreffend oder nicht sein, zumal es ja definitiv nicht der Verriss ist, der da heraufbeschworen wird - irren ist nunmal menschlich.
Sollte das Urteil tatsächlich so kundenunfreundlich ausfallen und der Beklagte den Fall verlieren, ist das ein weiterer Schritt in Richtung Überwachungsstaat.
 
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Eigtl sollte Amazon die 70k zahlen müssen, da sie diese drastischen Schritte gegen den Händler eingeleitet haben, ohne einen diplomatischeren Weg zu gehen, der nicht die Existenz des Händlers in Gefahr gebracht hätte.

Warum? so weit ich das letztens Verstanden habe, hat Amazon den Händler gesperrt weil dieser seinen Kunden gedroht hat und sowieso hat Amazon von seinen Hausrecht Gebrauch gemacht, darum klagt dieser ja nicht gegen Amazon (soweit ich weiß).
 
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Warum? so weit ich das letztens Verstanden habe, hat Amazon den Händler gesperrt weil dieser seinen Kunden gedroht hat und sowieso hat Amazon von seinen Hausrecht Gebrauch gemacht, darum klagt dieser ja nicht gegen Amazon (soweit ich weiß).

Auch wenn ich ein "gefällt mir" gezeichnet habe möchte ich dazu meine Meinung sagen.
Der Händler hat gedroht, das er den Käufer anzeigt (Strafrecht z.B. Rufschädigung...) wenn er seine, für den Verkäufer ungerechte Beurteilung nicht zurücknimmt.
Dieses Mittel stellt das StrG.
Diese vll. Rufschädigung hätte Einfluss auf seine Geschäftsinteressen haben können... Anwaltskosten wieso und warum auch immer sie im frühen Stadium entstanden sind mal aussen vor...

Amazon ist bekannt dafür das sie für den Kunden entscheiden.

Und wie hier im Forum hat evtl. Amazon den Verkäufer vorschnell für Schuldig befunden obwohl die aufgrund der Gewaltenteilung doch ausschließlich durch einen Richter aufgrund von Beweisen zu treffen ist!

Ich würdige hier nur die erklärten Fakten beider Parteien und beziehe weder für den Beklagten noch für den Kläger Stellung.
Ich wünsche mir nur, das nach Recht und Gesetz gehandelt wird.
Und das wird nicht getan auch wenn Amazon das Recht hat einen Vertrag mit einem Händler zu kündigen ohne einen Richterspruch abzuwarten!
Es könnte sich ja immer noch herausstellen das der Kläger recht hat und es gibt, wie schon von einem Vorschreiber erwähnt, andere Wege die evtl. nicht Geschäftsschädigend (auf Probe, unter Beobachtung...) sind.
 
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Scheis ss Verkäufer, macht wegen so nem Fliegenschiss so nen Wind. Recht hat der Kunde!!
 
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Man merkt dass es hier sehr wenig Leute gibt die eigendlich wissen was hinter solch einer Bewertung steht. Sowas kann heutzutage einen kompletten Händler ruinieren.
Abgesehen von diesem Extremfall wo ich garnicht drüber diskutieren will.

Heute müssen die Menschen alles wissen und dank Facebook und co bekommen sie ihren Wissensdurst auch gestillt, oder auch ihren Stalker-Fetisch.
Es werden nicht ohne Grung auch Leute illegalerweise eingestellt, nur um positive Amazonbewertungen zu schreiben.
 
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Sollte der Verkäufer wider-erwarten Recht bekommen wäre das für die Kunden schlecht, weil negative Produktbewertungen jederzeit eine Klage nach sich ziehen könnten. Allerdings sind deutsche Gerichte auch nicht gerade für Ihre Intelligenz und Logik bekannt, es bleibt spannend.
 
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