Urteil: Intimfotos müssen nach Beziehungsende gelöscht werden

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Ich denke hier geht es auch um den privaten Konsum und nicht nur um die Verbreitung, also der an sich wirklich kriminellen Handlung. Und wozu sonst sollte der Angeklagte die Bilder behalten wollen, wenn er sie nicht auch konsumieren möchte? Der Vergleich mit den Fingern hinkt hier etwas.

Der Vergleich bezog sich auf das Argument, die Frau hätte gegen den privaten Besitz geklagt, um die Gefahr einer Veröffentlichung zu minimieren. Da passt er.

Für private Nutzung passt er natürlich nicht - aber wenn man sich darauf beschränkt, ergeben sich eine ganze Menge weiterer Aspekte, wieso so ein Verbot fragwürdig ist.


Eine Durchsuchung wird ja nicht "mal eben" genehmigt. Da braucht´s schon stichhaltige Gründe für. Denke nicht, dass die Frau sich einfach hinstellen und sagen kann, dass er noch Bilder von ihr hat - schon gibt´s ne Durchsuchung. Da würden ihr schon die Leute von der Polizei ne passende Antwort geben. Bis eine Durchsuchung genehmigt wird, muss schon einiges passieren - zumindest auf dieser "privaten" Ebene. Von daher sehe ich da kein großes Problem.

Ohne Durchsuchung ist das Urteil ziemlich nutzlos, oder?
Afaik sind gesetzliche Regelungen, deren Einhaltung nicht überprüft wird / werden kann, sogar unzulässig, weil eine Gleichbehandlung vor dem Gesetz unmöglich wird. (Der eine behält die Bilder illegal - und im passiert genauso nichts, wie dem pflichtbewussten Bürger, der sie löscht)
 
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Eine Durchsuchung wird ja nicht "mal eben" genehmigt. Da braucht´s schon stichhaltige Gründe für. Denke nicht, dass die Frau sich einfach hinstellen und sagen kann, dass er noch Bilder von ihr hat - schon gibt´s ne Durchsuchung. Da würden ihr schon die Leute von der Polizei ne passende Antwort geben. Bis eine Durchsuchung genehmigt wird, muss schon einiges passieren - zumindest auf dieser "privaten" Ebene. Von daher sehe ich da kein großes Problem.

Da müssen dann aber schon handfeste Beweise vorliegen, dass es überhaupt zu einer Untersuchung kommt. Sprich: Er muss ihr schriftlich gedroht haben, die Bilder zu veröffentlichen. Sofern da nichts hieb und stichfestes vorhanden ist, sind der Polizei die Hände gebunden. Und wenn sich die Beschuldigungen noch als falsch herausstellen, hat sie dann u.U. noch Ärger an der Backe wegen falscher Verdächtigung/übler Nachrede.
 
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Ohne Durchsuchung ist das Urteil ziemlich nutzlos, oder?
Afaik sind gesetzliche Regelungen, deren Einhaltung nicht überprüft wird / werden kann, sogar unzulässig, weil eine Gleichbehandlung vor dem Gesetz unmöglich wird. (Der eine behält die Bilder illegal - und im passiert genauso nichts, wie dem pflichtbewussten Bürger, der sie löscht)
Da müssen dann aber schon handfeste Beweise vorliegen, dass es überhaupt zu einer Untersuchung kommt. Sprich: Er muss ihr schriftlich gedroht haben, die Bilder zu veröffentlichen. Sofern da nichts hieb und stichfestes vorhanden ist, sind der Polizei die Hände gebunden. Und wenn sich die Beschuldigungen noch als falsch herausstellen, hat sie dann u.U. noch Ärger an der Backe wegen falscher Verdächtigung/übler Nachrede.
Ich denke allein die Diskussion darüber in Foren (nicht nur hier) sorgt schon dafür, dass es kaum Durchsuchungen geben wird. Von daher macht´s schon Sinn. Es hat halt ein gewisses Abschreckpotential. Wobei anständige Menschen solche Bilder eh entweder löschen oder unter Verschluß halten.
 
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Naja, nach einer wüsten Trennung, will man die alten Bilder von der Ex doch eh am liebsten Verbrennen :D
 
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Wie schon mehrfach gesagt, wäre das Veröffentlichen ohne Erlaubnis auch schon vorher eine Straftat gewesen. Und das Drohen damit wäre Erpressung gewesen und damit ebenso schon vorher strafbar.

Von daher ist das interessante an den Urteil tatsächlich, zumindest nach dem was hier zu lesen ist, dass scheinbar schon der Umstand ausreicht, dass die Klägerin glaubhaft darstellen konnte, dass die Bilder noch existieren.

Wozu sonst würde das Urteil als neu bezeichnet werden, wenn das was der Typ gemacht hätte, auch schon bisher eine Straftat gewesen wäre?

Naja ich bin mal gespannt, ob es aufgrund dieses Urteils demnächst öfter ähnliches zu lesen gibt. Denn es gibt bestimmt nicht wenige, denen es unangenehm ist, dass der Ex-Partner noch solche Bilder hat.
 
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Ich denke allein die Diskussion darüber in Foren (nicht nur hier) sorgt schon dafür, dass es kaum Durchsuchungen geben wird. Von daher macht´s schon Sinn. Es hat halt ein gewisses Abschreckpotential. Wobei anständige Menschen solche Bilder eh entweder löschen oder unter Verschluß halten.

PCGH mag wichtig sein. Aber so wichtig, dass sich Justiz und Polizei nach uns richten, sind wir nicht. ;)





noch nicht :devil:
 
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PCGH mag wichtig sein. Aber so wichtig, dass sich Justiz und Polizei nach uns richten, sind wir nicht. ;)
So rum war das ja auch nicht gemeint. Meinte eher, dass Foren wie dieses zur Verbreitung des Urteils beitrage und so (nach einer gewissen Zeit) auch die meisten Leute wissen, dass es Ärger geben kann, wenn man die "flaschen" Bilder vom EX-Partner behält.
Hier (und in anderen Foren) wird ja nur über das Urteil geschrieben - Politik, Polizei und Richter werden sich wohl kaum nach der vorherrschenden Meinung aus Foren verhalten. Das wäre auch teilweise sehr bedenklich.
 
AW: Urteil: Intimfotos müssen nach Beziehungsende gelöscht werden

So rum war das ja auch nicht gemeint. Meinte eher, dass Foren wie dieses zur Verbreitung des Urteils beitrage und so (nach einer gewissen Zeit) auch die meisten Leute wissen, dass es Ärger geben kann, wenn man die "flaschen" Bilder vom EX-Partner behält.

Das Problem bei dem Urteil ist doch aber, dass die Wirksamkeit der Regelung nicht davon abhängt, ob jemand Bilder behält oder nicht, sondern davon dass der Ex-Partner glaubt, er würde Bilder behalten. In diesem Moment, einzig und allein auf den Glauben hin, müsste eine Hausdurchsuchung her - sonst ist die Regelung wirkungs- und sinnlos.
 
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Naja, nach einer wüsten Trennung, will man die alten Bilder von der Ex doch eh am liebsten Verbrennen :D
Da müsst ichs ja erst noch ausdrucken.
Dauert eine Weile.

Da verbenne ich lieber die Ex.. :ugly:
Die kohlt, bevor der Drucker fertig ist.
 
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Man muss sich vorher überlegen, ob man solche Fotos schießen möchte. Wenn man es aber in Erwägung zieht, dann muss man auch seine Pflichten dazu kennen. Vor allem habe ich neulich einen Artikel gefunden, in dem das Problem dieses Themas näher erklärt wird. Diese Seite findet ihr hier: https://www.aid24.de/rechtsblog/int...nach-dem-ende-der-liebesbeziehung-zu-loeschen
Viel Spaß beim Lesen :)
 
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