Datenschutzprobleme bei Spielekonsolen wie der Xbox One: Antwort der Bundesregierung

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Anfang Juli stellte die Partei Die Linke eine kleine Anfrage gegenüber der Bundesregierung zum Thema Datenschutzprobleme bei Spielkonsolen. Die Bundesregierung stellt in ihren Antworten unter anderem fest, dass die Verarbeitung von personenbezogenen Daten unter Einhaltung des deutschen und europäischen Datenschutzrechts zulässig sei. Einen gesetzgeberischen Handlungsbedarf sehe die Bundesregierung derzeit nicht.

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Was mir da gerade so auffällt:
Ist es eigentlich überhaupt legal, ein Produkt in Deutschland zum Verkauf anzubieten (die X1 ist ja bestellbar), dessen Hersteller überhaupt noch nicht die Informationen vorgelegt hat, die nötig wären, um zu beurteilen, ob es den hiesigen Gesetzen entspricht?
Und, falls das legal ist: Wer hat für den Schaden aufzukommen, wenn das letztliche Gerät mutmaßlich nicht den Anforderungen gerecht wird und entweder nicht oder trotzdem verkauft wird?
 
(die X1 ist ja bestellbar),

Vorbestellbar.
Ich denke, die Konformitätsprüfungen (CE, TÜV, keine Ahnung was sonst) müssen bis zur tatsächlichen Auslieferung durch sein.

Aber wer bzw. wird überhaupt die Legalität beurteilt? Ich meine, abgesehen von technischen und sonstigen Vorschriften?
Also z.B. eben Datenschutz...wird das überhaupt geprüft? Gibt es eine Datenschutz-DIN?
Oder kann so ein Teil so lange verkauft werden, bis jemand erfolgreich dagegen klagt?
 
Was mir da gerade so auffällt:
Ist es eigentlich überhaupt legal, ein Produkt in Deutschland zum Verkauf anzubieten (die X1 ist ja bestellbar), dessen Hersteller überhaupt noch nicht die Informationen vorgelegt hat, die nötig wären, um zu beurteilen, ob es den hiesigen Gesetzen entspricht?
Und, falls das legal ist: Wer hat für den Schaden aufzukommen, wenn das letztliche Gerät mutmaßlich nicht den Anforderungen gerecht wird und entweder nicht oder trotzdem verkauft wird?

Es stellt sich erst einmal die Frage, ob wir hier überhaupt über Straftaten bzw. Ordnungswidrigkeiten sprechen, bei denen der Staat von sich aus tätig werden muss. Was die Spielekonsole (über Telemedien) kann, ist letztlich egal (Als PC-Derivat kann es theoretisch alles technisch Machbare). Wichtig ist nur, was der Hersteller mit der Spielkonsole macht. Bisher kann der Hersteller damit noch nichts gemacht haben, mangels Markteinführung. Die einzige Möglichkeit, die ich mir vorstellen könnte, wäre eine (einstweilige) Unterlassungsklage von Verbraucherverbänden (eine einzelne Person kann gar nicht mit Auswirkungen für alle klagen) und selbst die würde vermutlich nicht zu einem Verkaufsstopp führen.
 
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Vorbestellbar.
Ich denke, die Konformitätsprüfungen (CE, TÜV, keine Ahnung was sonst) müssen bis zur tatsächlichen Auslieferung durch sein.

Aber wer bzw. wird überhaupt die Legalität beurteilt? Ich meine, abgesehen von technischen und sonstigen Vorschriften?
Also z.B. eben Datenschutz...wird das überhaupt geprüft? Gibt es eine Datenschutz-DIN?
Oder kann so ein Teil so lange verkauft werden, bis jemand erfolgreich dagegen klagt?



DIN nicht, es gibt schlichtweg Gesetze. Aber prüfen wird das ohne Klage vermutlich wirklich niemand, deswegen finde ich es ja spannend, wer im Falle von Verstößen den Ärger hat: Händler oder (nicht-)Kunde?
Denn es gibt genug Händler, die "Vor"bestellungen gar nicht gesondert ausweisen, sondern einfach nur einen hohen/unbestimmten Liefertermin angeben.

Wichtig ist nur, was der Hersteller mit der Spielkonsole macht. Bisher kann der Hersteller damit noch nichts gemacht haben, mangels Markteinführung. Die einzige Möglichkeit, die ich mir vorstellen könnte, wäre eine (einstweilige) Unterlassungsklage von Verbraucherverbänden (eine einzelne Person kann gar nicht mit Auswirkungen für alle klagen) und selbst die würde vermutlich nicht zu einem Verkaufsstopp führen.

Was aber nicht die Frage nach dem Status des Kunden beantwortet. Kann ich vom Kaufvertrag zurücktreten, wenn eine Nutzung unter Wahrung meiner Grundrechte überhaupt nicht möglich ist? Kann ich vom Händler Nachbesserung einfordern? Ist er gar haftbar, wenn meine Privatsphäre durch das von ihm vertriebene Produkt in einer für mich nicht absehbaren Form (weil M$ es garantiert nicht draufschreiben wird), vor der ich im Rahmen deutscher Rechtssprechung eigentlich geschützt sein sollte, verletzt wird?
 
Zuletzt bearbeitet:
Was aber nicht die Frage nach dem Status des Kunden beantwortet. Kann ich vom Kaufvertrag zurücktreten, wenn eine Nutzung unter Wahrung meiner Grundrechte überhaupt nicht möglich ist? Kann ich vom Händler Nachbesserung einfordern? Ist er gar haftbar, wenn meine Privatsphäre durch das von ihm vertriebene Produkt in einer für mich nicht absehbaren Form (weil M$ es garantiert nicht draufschreiben wird), vor der ich im Rahmen deutscher Rechtssprechung eigentlich geschützt sein sollte, verletzt wird?


Im Falle von "wenn eine Nutzung unter Wahrung meiner Grundrechte überhaupt nicht möglich ist"
sind das wirklich sehr interessante Fragen.

Mangels vergleichbarer Geräte dürften da bis jetzt keine Präzedenzfälle vorliegen, das ist (echtes) Neuland.
 
Zuletzt bearbeitet:
Spricht nicht gerade für unsere Datenschutzgesetze... und für das Engagemnent der Bundesregierung in Sachen Datenschutz...
 
@Pas: Die Flederkatze hab ich irgendwann mal im Netz gefunden. Hoffentlich meldet sich nicht eines Tages der Urheber bei mir.
 
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