Ja, jetzt kommen die DSL-Verträge dran, hoffe Ich. Der Begriff "Flatrate" sollte auch nur noch dann erlaubt sein, wenn es keine Volumenobergrenze mehr gibt. Das sollte sowohl für DSL, als auch für Mobilverträge gelten müssen.
Und bei der Geschwindigkeit sollte es auch eine gesetzliche Regelung geben, die z.B. mindestens 60, 70 Prozent der beworbenen Bandbreite vorschreibt. Sollte diese Bandbreite dauerhaft unterschritten werden, sollte der Kunde den Preis kürzen dürfen. Viele bezahlen ja ihren festen monatlichen Preis für eine Flatrate mit "bis zu" einer Bandbreite X, erhalten oftmals aber nur 50%, manchmal auch weniger.
Die Kunden brauchen in dem Bereich einfach mehr Rechte.
Im Volumen begrenzte Flatrates sind als Volumentarife zu deklarieren, insbesondere wenn nach erreichen des Volumens die Bandbreite auf ein unzumutbares Maß reduziert wird. Des Weiteren sollte diese "bis zu"-Regelung klarer reguliert werden. Wenn Ich bis zu 16 Mbit/s bestelle, aber nur 2 Mbit/s erhalte, dann sind das 1/8 der Leistung, für die Ich bezahle. Und sowas kommt häufiger vor als man denkt, auch wenn es nicht unbedingt nur 1/8 ist, sondern vielmals 1/2 oder 2/3.