Kopierschutz erklärt: Crack bei gekauften Spielen und Besitz von Raubkopien

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Aus diesem Grund habe ich The Witcher 1 und 2 (beim zweiten Teil wurde er auch rausgepatcht) gekauft (obwohl beide Spiele nicht so interessant für mich sind).
 
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jop diese Jungs von cd project machen es richtig und das game verkauft sich sogar noch :ugly:


Was? Und Ubisot hat 95% Raubkopien. Hexerei? trollface.png
 
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@ Perry hast du dafür einen Beleg?

"Am Einbruch der Albumverkäufe nach den 90iger Jahren waren doch nicht nur das aufkommen von Napster und Co schuld, viele hatten doch in den 90iger Jahren alte Alben von den Beatles, U2, Depeche Mode, Abba u.s.w. als CD nachgekauft und damit die Absatzzahlen künstlich erhöht, aber die Industrie hat nur das Wachstum gesehen und nicht erkannt (nicht erkennen wollen) das es sich dabei um einen einmaligen Spike nach oben handelte."

Im Endeffekt muss ich um im gestzlichen Rahmen zubleiben das Produkt so nehmen wie es geliefert wird oder darauf verzichten. Natürlich fällt es manchem schwer das zu akzeptieren, allerdings sollte der sich dann auch nicht über die Qualität des Produktes auslassen. Ich seh das eher sportlich, es wird auch nicht jeder verhaftet der 10 KM/h zu schnell fährt wer aber die "illegalen" Programme verteilt und davon vielleicht sogar profitiert (Klick Werbung), der darf auch gerne bestraft werden.

P.S. ich denke der Anteil der ehrlichen Käufer die trotzdem einen Kopierschutz umgehen dürfte sehr gering sein. Ich kenne Leute mit 100 GB Musik und 5 CD´s aber niemanden mit 100 GB Musik und 500 CD´s. Ausnahmen bestätigen natürlich die Regel...
 
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Was es gibt noch so arme Seelen die sich mit Crack, Trojaner etc. freiwillig herum schlagen? In Zeiten von Keyshop (Russland Keys) wo man ein Spiel für 20 Euro legal bekommt oder Steam Sales ist das Thema schon lange für mich gestorben. Das Risiko ist zu gross, der Nutzen zu klein.
 
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Was es gibt noch so arme Seelen die sich mit Crack, Trojaner etc. freiwillig herum schlagen? In Zeiten von Keyshop (Russland Keys) wo man ein Spiel für 20 Euro legal bekommt oder Steam Sales ist das Thema schon lange für mich gestorben. Das Risiko ist zu gross, der Nutzen zu klein.

So lange dein originales Spiel funktioniert - ja...
Wenn durch irgendeine DRM-Maßnahme dein Originalspiel aber nicht läuft, die gekekste Version aber schon (und das unter Umständen noch schneller/besser) überlegst du dirs nochmal. Von solchen Fällen wurde hier schon häufig berichtet.

War das nicht beim Witcher (2) am Anfang so, dass die Originale Version probleme machte überhaupt zu laufen und wenn sie anlief noch wesentlich längere Ladezeiten hatte als die version ohne DRM?
Ich mag mich täuschen, kann auch ein anderes Spiel gewesen sein aber das war doch damals einer der Gründe, warum man dann im Folgenden auf einen Kopierschutz verzichtet hat.
 
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Was es gibt noch so arme Seelen die sich mit Crack, Trojaner etc. freiwillig herum schlagen? In Zeiten von Keyshop (Russland Keys) wo man ein Spiel für 20 Euro legal bekommt oder Steam Sales ist das Thema schon lange für mich gestorben. Das Risiko ist zu gross, der Nutzen zu klein.

Schön, wenn das orginal dank etlicher meist genutzter Zusatzprogramme wie Steam, Origin, Windows Life, SecurRom oder wegen einem schlechten Port nicht funktioniert.
Zuletzt ist das mir bei der Retail-Version von Arkham City passiert. Installation nicht möglich, im Gegensatz zur "download" Version ;).
 
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Schön, wenn das orginal dank etlicher meist genutzter Zusatzprogramme wie Steam, Origin, Windows Life, SecurRom oder wegen einem schlechten Port nicht funktioniert.
Zuletzt ist das mir bei der Retail-Version von Arkham City passiert. Installation nicht möglich, im Gegensatz zur "download" Version ;).

Siehste, JTRch, ging noch schneller als ich dachte bis sich einer meldet der solche Probleme hat(te).
 
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Und wie würde es aussehen, wenn ein Spiel eine Online-Anbindung benötigt, die Server allerdings nicht mehr existieren und es keinen offiziellen Patch gibt, der die "Abfrage" ausschaltet?
Der Fall könnte als Fehlerberichtigung (§69d I UrhG) durchgehen, die wenn sie zur Ermöglichung des bestimmungsgemäßen Gebrauchs geschieht, einen derartigen Eingriff erlaubt. Aber praktische Fälle gibt es bisher nicht.
Ein schlauer Publisher könnte in seine AGB/EULA schreiben, dass die Lizenz mit der Abschaltung der Aktivierungsserver erlischt. Dann wäre nur noch zu klären, welche Zeiträume für den Lizenznehmer zumutbar sein könnten. Ein gleichgelagertes Problem betrifft auch den Mehrspielermodus bzw. die dafür vom Publisher zur Verfügung gestellten Server und deren Abschaltung.

habe irgendwo noch panzer phase 2 rumliegen da war es ein bekannter bug das der kopierschutz win7 so schrottet das ein neu installation nötig. [...] warum habe ich in dem fall denn kein recht auf eine ausfallsentschädigung und schadensersatz?
Kommt auf die Lizenzbedingungen an und wie du die Schadenshöhe berechnen willst/kannst. Insbesondere letzteres dürfte sehr niedrig ausfallen (wir sind hier nicht in den USA ;)) und nicht im Verhältnis zu etwaigen Folgekosten (Anwalt, Klage, Gericht) stehen.
Auf der Packung sind in der Regel die unterstützten Betriebssysteme angegeben. Da es bei Release noch kein Win7 gab, dürfte der Publisher hier aus dem Schneider sein.

Was mich Interessieren würde, wäre wie es mit dem umgehen einer Online-Abfrage steht, wenn man (zeitweise) keine Internetverbindung hat, weil man z.B. im Zug sitzt oder Verbindungsprobleme hat. Da hier die nicht Funktionierende Online-Abfrage einen Fehler erzeugt, wodurch man die Software nicht verwenden kann. Wäre in diesen Fall die Umgehung als Fehlerbeseitigung anzusehen und somit legal?
Der Publisher legt fest unter welchen Bedingungen die Software genutzt werden kann/soll. Wenn er meint, dass dies nur mit einer intakten Datenverbindung der Fall sein soll, dann ist das hinzunehmen oder das Produkt nicht zu erwerben.

Ich hatte damals auch Hausdurchsuchung und den ganzen Kram, selbst die bei mir alles durch geschaut haben, sagten mir das sie wenn es drauf an kommt in JEDER wohnung fündig werden
Allerdings. Die Ärzte haben den höchsten Drogenmissbrauch und die Juristen sind die größten Raubkopierer :D ... naja fast! In einer Wohnung eindeutige (!) Raubkopien zu finden ist garnicht so leicht, denn man muss bei den Daten natürlich auch nachweisen, dass eine Urheberrechtsverletzung stattgefunden hat. Das ist problematisch, wenn man nur irgendwo einen Haufen mp3s findet und der Wohungsinhaber sich nicht gerade um Kopf und Kragen redet.
 
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@ Ruhigehand Zum einen sage ich nicht das der gesammte Einbruch der Verkäufe auf diese Einmaleffekte zurückgeht, sondern ein großer Teil der Verkäufe waren und sind solche Einmaleffekte. Die Tauschbörsen wurden (und werden) doch vorwiegend von Jugendlichen genutzt, deren Kaufkraft ist relativ gering, das meiste was auf illegalen Weg an Kontent gezogen wird, wird doch entweder wieder gelöscht weil es nicht gefällt, oder fällt in eines der billigen Datengräber names Multi TB HDD um den Jagdtrieb zu befriedigen.
Du darfst mich übrigens gerne zu deiner Ausnahmeliste zählen, ich habe mehere Hundert CD's und auch viele Gigabyte an Musik auf der Festplatte. Was überwiegend durch das Einlesen eber jener CD's entstanden ist. Ich kaufe auch gezielt Filme und Musik nach, die mich auf illegalem Weg erreicht hat, wenn mir die Musik und die Filme gefallen. Ich bin auch auf vieles erst durch illegales Material aufmerksam geworden, was ich mir sonst nie gekauft hätte.
 
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wie sieht es bei ausgeliehenen filmen aus, von denen man sich eine copy für den privaten gebraucht macht? man hat ja quasi dafür bezahlt?! bei gekauften dvd's darf man sich doch eine sicherheitskopie machen glaub ich?!
 
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wie sieht es bei ausgeliehenen filmen aus, von denen man sich eine copy für den privaten gebraucht macht? man hat ja quasi dafür bezahlt?! bei gekauften dvd's darf man sich doch eine sicherheitskopie machen glaub ich?!
Da steht doch immer schon groß dran: "nur für den Verleih bestimmt, kopieren verboten" oder so ähnlich.
 
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Du hast eine Leihgebühr bezahlt, also eine zeitlich begrenzte Nutzungserlaubnis gekauft.
Auch wenn Du da bezahlt hast, darfst Du davon keine Kopie für den Privatgebrauch machen.
Bei gekauften DVDs, die sich in Deinem Besitz befinden darfst Du das, sofern da kein Kopierschutz für umgangen werden muß.
Ist die kopiergeschützt, darfst Du keine Sicherheitskopie erstellen, nicht für den Privatgebrauch oder sonst wie.
 
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Wenn ich diesen Schwachsinn hier lese! Ich mache mit meiner Software was ich will, wann ich´s will und wie ich´s will genau wie mit meiner Hardware und anderen Dingen auch!! Allein schon die Ansicht einer Leihgebühr:stupid: Demnächst zahlst du dann bei VW oder BMW auch ne Leihgebühr für die Autos und musst dir dann die Erlaubniss einholen wenn du irrgend wo hinfährst oder die Felgen wechselst und wenn du es Verkaufst muss sich der Käufer nen Straßenpass beim Hersteller kaufen sonst darf er nicht damit fahren :ugly:Und die Brötchen beim Bäcker muss ich demnächt auch bezahlen sie aber nach na Stunde wieder zurückbringen wegen den neuen AGB´s :stupid:
 
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Der Publisher legt fest unter welchen Bedingungen die Software genutzt werden kann/soll. Wenn er meint, dass dies nur mit einer intakten Datenverbindung der Fall sein soll, dann ist das hinzunehmen oder das Produkt nicht zu erwerben.

Nicht alles was man in einen Vertrag schreib ist auch gültig. Wenn durch einen Paragrafen eine der Vertragsparteien unverhältnismäßig benachteiligt ist, ist dieser nicht gültig. So würde ich einen Paragrafen, der ohne Funktionellen Grund vorschreibt, dass man eine Internetverbindung während der Verwendung der Software benötigt, auch ansehen.
 
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Wenn ich diesen Schwachsinn hier lese! Ich mache mit meiner Software was ich will, wann ich´s will und wie ich´s will genau wie mit meiner Hardware und anderen Dingen auch!! Allein schon die Ansicht einer Leihgebühr:stupid: Demnächst zahlst du dann bei VW oder BMW auch ne Leihgebühr für die Autos und musst dir dann die Erlaubniss einholen wenn du irrgend wo hinfährst oder die Felgen wechselst und wenn du es Verkaufst muss sich der Käufer nen Straßenpass beim Hersteller kaufen sonst darf er nicht damit fahren :ugly:Und die Brötchen beim Bäcker muss ich demnächt auch bezahlen sie aber nach na Stunde wieder zurückbringen wegen den neuen AGB´s :stupid:

So abwegig ist das nicht, lease oder finanziere bitte mal ein Auto und du wirst sehen was dir so alles vorgeschrieben wird. Das mit der Leihgebühr oder Nutzungslizenz ist bei Software im Endkundengeschäft obligatorisch und nichts bewegendes, die Software hast du noch nie besessen genau wie dir ein Leihauto nicht gehört obwohl du dafür zahlst.
 
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Ja ich habe auch immer das Gefühl das von mir erworbene Software ... zwar in meinem Besitz befinden aber nachwievor eigentum von Microsoft, Apple, Sony .... sind.

Das ist kein Gefühl. Das ist Fakt.

Überspitzt gesagt, kann ich dafür nach Polen fahren und zum Preis von zwei Kinobesuchen ein "echtes Happy End" erleben.


Du schaffst es, dass ich mir wünsche, Polen wäre näher.

Ein schlauer Publisher könnte in seine AGB/EULA schreiben, dass die Lizenz mit der Abschaltung der Aktivierungsserver erlischt.

Genau das steht doch bereits bei den meisten drin. Ob jetzt mit diesem Wortlaut, oder dass das Nutzungsrecht jederzeit entzogen werden kann, oder dass kein Anspruch auf Aufrechterhaltung der Server existiert, der Kern ist immer gleich:
Wenn sie nicht mehr wollen, kannst du nicht mehr zocken.

Der Fall könnte als Fehlerberichtigung (§69d I UrhG) durchgehen, die wenn sie zur Ermöglichung des bestimmungsgemäßen Gebrauchs geschieht, einen derartigen Eingriff erlaubt.

Eher nicht, siehe oben.

Bin 19, fast 20 :S Also nicht ganz so jung.

Mein Sohn, in vielen Ländern der Welt dürftest du noch nicht mal Alkohol trinken oder wählen. Du bist jung.

Wenn ich diesen Schwachsinn hier lese! Ich mache mit meiner Software was ich will, wann ich´s will und wie ich´s will genau wie mit meiner Hardware und anderen Dingen auch!! Allein schon die Ansicht einer Leihgebühr:stupid:

Der Realität ist deine Meinung ziemlich egal, denke ich. Dem Richter wahrscheinlich auch.
 
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Nicht alles was man in einen Vertrag schreib ist auch gültig. Wenn durch einen Paragrafen eine der Vertragsparteien unverhältnismäßig benachteiligt ist, ist dieser nicht gültig. So würde ich einen Paragrafen, der ohne Funktionellen Grund vorschreibt, dass man eine Internetverbindung während der Verwendung der Software benötigt, auch ansehen.
Funktionelle Gründe gibt es doch genug:
-Kopierschutz
-Cloud SaveGames
-Social Network Funktionen
-Premium Services (welcher Art auch immer)

Aber du kannst ja gerne mal mit Verweis auf §§ 307, 241 II, 242 BGB klagen. Ich würd's cool finden, wenn es durchgeht. Halte ich aber für sehr unwahrscheinlich. ;)
 
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Innerhalb von Steam hatte bisher nur ein einziges Spiel Probleme bereitet (bei über 270 gekauften Spielen). Und da habe ich eine Email an Steam Support geschrieben und meine 15 Euro zurück verlangt und auch bekommen. Spiele zu cracken ist nicht die Lösung. Nonstop Tickets zu schreiben und den Hersteller solange nerven bis sie es patchen schon. Denn es nützt nichts wenn man immer um die Probleme herum arbeitet. Die Industrie soll endlich sich mit dem Thema Haftung mal mehr Gedanken machen müssen. Konsequent Firmen die unausgereifte Software auf den Markt werfen abstrafen (und ja da finde ich den Bankrott in letzter Instanz die richtige Strafe wie bei JoWood etc.), dann ändert sich auch etwas. Solange aber alle basteln und die Konzerne mit ihren Handeln davon kommen lassen, solange wird sich auch nichts ändern.
 
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Ein schlauer Publisher könnte in seine AGB/EULA schreiben, dass die Lizenz mit der Abschaltung der Aktivierungsserver erlischt. Dann wäre nur noch zu klären, welche Zeiträume für den Lizenznehmer zumutbar sein könnten. Ein gleichgelagertes Problem betrifft auch den Mehrspielermodus bzw. die dafür vom Publisher zur Verfügung gestellten Server und deren Abschaltung.
Naja, so "schlau" sind ja die meisten ohnehin schon.

Ich bin allerdings guter Hoffnung, dass die Gesetzgebung in den nächsten Jahren einige massive Änderungen erfahren wird. In meinen Augen werden die aktuellen Gesetze dem digitalen Zeitalter nicht gerecht.
Selbst wenn die Gesetzesgrundlage nicht allzu sehr ändert, so werden wohl in den nächsten zwei, drei Jahren wegweisende Gerichtsurteile gefällt und ich hoffe schon sehr, dass diese konsumentenfreundlich (sprich gegen Steam und ähnliche DRM-Systeme) ausfallen werden.
 
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