Gema nimmt Stellung zur Abgabenerhöhung von USB-Sticks und Speicherkarten

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Und genau DAFÜR zahlst du die Abgabe, damit du halt deine gekaufte Musik/Bilder/Video, wo kein Kopierschutz drauf ist, für dich selbst vervielfältigen darfst. Diese Vervielfältigung ist nämlich eigentlich ein Urheberrechtsverstoß, da dies nur dem Urheber (bzw. wohl eher dem Rechteinhaber...) zusteht. Um dies aber trotzdem legal tun zu dürfen gibt es halt die Pauschalabgabe.

Dann nenne mir mal irgendeinen Film der nicht kopiergeschützt ist?
Auch wenn ich das Recht habe mir davon eine Kopie zu erstellen darf ist es nicht weil ich dafür den Kopierschutz aushebeln müsste.
Ergo kann ich mir keine Kopie erstellen. Ergo darf ich auch nicht dafür abkassiert werden dass ich das könnte. Denn ich darf es schicht nicht.
 
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Dann nenne mir mal irgendeinen Film der nicht kopiergeschützt ist?

Schau einfach mal nach diesem Logo: DVD

Wenn eine Film-DVD das DVD-Logo trägt darfst du diese kopieren, denn die Spezifikationen der DVD sehen keinen Kopierschutz vor. Der "Kopierschutz" CSS von DVDs soll nicht das Kopieren verhinden, sondern das Abspielen auf nicht lizensierten Geräten. Eine bitgenaue Kopie ist daher legal.

Quelle:
Urheberrecht - Privatkopie: Fragen und Antworten - YouTube
 
AW: Gema nimmt Stellung zur Abgabenerhöhung von USB-Sticks und Speicherkarten

Ich find das ganze Thema Leermedienabgabe sehr seltsam. Das Konzept scheint mir aus dem vorherigen Jahrhundert zu stammen.
Prinzipiell fände ich so eine Abgabe gut und die dürfte sogar durchaus höher sein, allerdings muss man dann auch so Konsequent sein und die Privatkopie (sprich eine Kopie die zu nicht gewerblichen Zwecken genutzt wird) zu legalisieren. Theoretisch ist sie das ja schon, allerdings nur unter der Voraussetzung das kein "wirksamer" Kopierschutz (was auch immer das sein mag, jeder Kopierschutz lässt sich umgehen) umgangen wird und damit wird die Privatkopie de facto illegal, da praktisch jedes Label irgendeinen Billigkop

...

Btw ja, das Recht stammt aus letztem letzten Jahrhundert... Der Mitte sogar, wenn ich mich recht erinnere.

Du vergisst dabei aber, dass der Urheber eben das alleinige Recht der Vervielfältigung hat, auch wenn er dieses weitergeben kann. Ganz abgesehen davon solltest du dir das Konzept von "Unwissenheit schützt nicht vor Strafe" zu Gemühte führen. Das widerspricht nämlich deinen Überlegungn, ist aber eine sehr fundamentales Konzept für einen Staat.

Und bzgl "wirksamer" Kopierschutz. Ein Wirksamerkopierschutz ist ein solcher, bei dem du entweder "spezial"Software brauchst, um die Kopie zu erstellen, oder aber sonst etwas machen musst.

Z.B. Wenn du das Ding einfach mit den Windows-Boardmitteln ohne Zusatzinstallation kopiert bekommst, dann ist dieser nicht wirksam. Z.B. wurden deswegen auch die Brenner von der Rechteverwerterlobby verboten, welche eine echte 1:1 Kopie gemacht haben inkl jedweder Fehler auf der CD usw. usw. Da hatte der Brenner nämlich die Möglichkeit alle "Schutz"Maßnahmen aus zu schalten, auf denen einige Kopierschutzverfahren basieren. Dieser Kopierschutz wäre damit praktisch nicht mehr wirksam.

Da diese Brenner aber verboten wurden, ist er es wieder :ugly:

Tolle ne? :-_-:

BTW:

@PCGH:
Könnt ihr nicht die Leute hier mal mit einem Artikel über den geschichtlichen Verlauf von GEMA, ZPÜ, Urheberrecht usw usw. darüber aufklären, wie das alles zustande gekommen ist, warum es diese oder jene Abgabe gibt, und was damit beabsichtigt wurde?

Ich habe den Eindruck, das hier SEHR viele jüngere Menschen unterwegs sind, die absolut keine Ahnung davon haben, wie es früher mal war. Ich denke das würde auch sehr viele Interessieren. Was man hier teilweise liest geht ja auf keine Kuhhaut.

OMFG, wenn ich das les, merk ich das ich so langsam ein alter Sack werde :Wall:
 
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Oh, die ZPÜ "zitiert" ihre eigene Studie. Wie geil ist das denn.

Der Gesetzgeber eine solche Abgabe erlaubt, dann muss im gleichen Atemzug auch ein Gesetz her, dass sämtlichen Kopierschutz als gesetzeswidrig erklärt.
Es ist einfach unwürdig für einen demokratischen Rechtsstaat, dass man für Rechte bezahlen muss, die man nicht ausüben kann, ohne einen Kopierschutz zu knacken.

Hier in AT findet die gleiche Abzocke statt, bei den HDDs noch viel schlimmer als in DE.
 
AW: Gema nimmt Stellung zur Abgabenerhöhung von USB-Sticks und Speicherkarten

Du vergisst dabei aber, dass der Urheber eben das alleinige Recht der Vervielfältigung hat, auch wenn er dieses weitergeben kann. Ganz abgesehen davon solltest du dir das Konzept von "Unwissenheit schützt nicht vor Strafe" zu Gemühte führen. Das widerspricht nämlich deinen Überlegungn, ist aber eine sehr fundamentales Konzept für einen Staat.

Und bzgl "wirksamer" Kopierschutz. Ein Wirksamerkopierschutz ist ein solcher, bei dem du entweder "spezial"Software brauchst, um die Kopie zu erstellen, oder aber sonst etwas machen musst.

Z.B. Wenn du das Ding einfach mit den Windows-Boardmitteln ohne Zusatzinstallation kopiert bekommst, dann ist dieser nicht wirksam. Z.B. wurden deswegen auch die Brenner von der Rechteverwerterlobby verboten, welche eine echte 1:1 Kopie gemacht haben inkl jedweder Fehler auf der CD usw. usw.[...]

Zum ersten Absatz: Es geht nicht darum ob man das Gesetz kennt. Es geht darum, dass selbst wenn du das Gesetz "Ich darf geistiges Eigentum anderer ohne deren Erlaubnis nicht benutzen" kennst, niemals sicher sein kannst bei irgendwelchen Tätigkeiten ob du nicht vielleicht gerade das geistige Eigentum von irgendwem verletzt. Um diesen Konflikt zu verhindern gibt es ja den Begriff der Schöpfungshöhe ab der eine Idee schützenswert ist. Bloß ist diese Schöpfungshöhe völlig willkürlich und kann damit im philosophischen Sinne keine Grundlage für Recht sein.

Bzgl. des Punktes "wirksamer Kopierschutz": Ich kann demnach eine DRM-freie Musikdatei die ich bei z.B. iTunes runtergeladen auf einen Webspace packen und allen Menschen weltweit zugänglich machen (ich betrachte alle Menschen dieser Erde als meine Freunde, biologisch bin ich vermutlich sogar mit den meisten von ihnen verwandt)? Ich brauche dafür keine "Spezialsoftware".
 
AW: Gema nimmt Stellung zur Abgabenerhöhung von USB-Sticks und Speicherkarten

Zum ersten Absatz: Es geht nicht darum ob man das Gesetz kennt. Es geht darum, dass selbst wenn du das Gesetz "Ich darf geistiges Eigentum anderer ohne deren Erlaubnis nicht benutzen" kennst, niemals sicher sein kannst bei irgendwelchen Tätigkeiten ob du nicht vielleicht gerade das geistige Eigentum von irgendwem verletzt. Um diesen Konflikt zu verhindern gibt es ja den Begriff der Schöpfungshöhe ab der eine Idee schützenswert ist. Bloß ist diese Schöpfungshöhe völlig willkürlich und kann damit im philosophischen Sinne keine Grundlage für Recht sein.
Über den Punkt der "Schöpfungshöhe" kann man stundenlang zu Recht diskutieren. Das ist nämlich durchaus ein SEHR kritischer Punkt. Ich sag nur "Trivial-Patent". Mit dem Angelsächsichen-Patentrecht hat sich hier in Deutschland auch einiges bzgl der Patentierbarkeit geändert. Früher hätte man nämlich für sehr viele Sachen nie und nimmer ein Patent in Deutschland erhalten, was heute eben durch geht. Das Problem hier sind aber die Multinationalenabkommen, durch die wir Patente, welche in anderen Ländern erteilt wurden, anerkennen. Damit kommt halt viel Zeugs bei uns als Patent rein, was einer Prüfung NIE UND NIMMER! Stand halten würde. Das muss dann aber halt jedes Gott verdammte mal wieder aufs neue geklärt werden, wenn es zum Streitfall kommt, und Patentrechtsverletzungen sind VERDAMMT teuer. Da sind schon viele Unternehmen dran kaputt gegangen, sowie auch Privatleute. Eine Kostendeckelung für derartige Prozesse wäre durchaus mal eine Überlegung wert. Es traut sich deswegen ja oft auch keiner einen Prozess an zu streben. Die meisten REchtsschutzversicherungen, klammern solche Klagen ja auch aus....

Das mit der "Schöpfungshöhe" ist aber halt ein GANZ anderer Punkt als der von dir genannte "Kann ich das wissen?" Punkt. Die haben apriori erst mal NICHTS aber wirklich rein gar NICHTS miteinander zu tun.

Bzgl. des Punktes "wirksamer Kopierschutz": Ich kann demnach eine DRM-freie Musikdatei die ich bei z.B. iTunes runtergeladen auf einen Webspace packen und allen Menschen weltweit zugänglich machen (ich betrachte alle Menschen dieser Erde als meine Freunde, biologisch bin ich vermutlich sogar mit den meisten von ihnen verwandt)? Ich brauche dafür keine "Spezialsoftware".
Ähm.... Nein.

Das BGH (ich glaub es war das BGH) hat dazu mal eine Entscheidung gefällt, wer deine "Freunde" sind, und wieviele "Freunde" man so haben kann. Wenn ich mich recht erinnere bezog sich das dann auf 3-5 Kopien für "Freunde/Verwandte". Danach machste dich auch wieder strafbar.

Du könntest also theoretisch 3-5 "Freunden/Verwandten" eine Kopie des Songs schenken, den du so toll findest, damit die den auch hören können.

Aber halt nur "theoretisch". Es gibt halt bei Sachen wie iTunes usw. noch die AGBs/EULAs. Und da wird dir das 100% sicher verboten. Und nach der aktuellen Rechtssprechung sollte das sogar durchsetzbar sein.
 
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Die Bohlensteuer - wem die GEMA wirklich nutzt

https://www.youtube.com/watch?v=7-MMqnAw7bY

GEMA :pissed:
 
AW: Gema nimmt Stellung zur Abgabenerhöhung von USB-Sticks und Speicherkarten

Über den Punkt der "Schöpfungshöhe" kann man stundenlang zu Recht diskutieren. Das ist nämlich durchaus ein SEHR kritischer Punkt. Ich sag nur "Trivial-Patent". Mit dem Angelsächsichen-Patentrecht hat sich hier in Deutschland auch einiges bzgl der Patentierbarkeit geändert. Früher hätte man nämlich für sehr viele Sachen nie und nimmer ein Patent in Deutschland erhalten, was heute eben durch geht. Das Problem hier sind aber die Multinationalenabkommen, durch die wir Patente, welche in anderen Ländern erteilt wurden, anerkennen. Damit kommt halt viel Zeugs bei uns als Patent rein, was einer Prüfung NIE UND NIMMER! Stand halten würde. Das muss dann aber halt jedes Gott verdammte mal wieder aufs neue geklärt werden, wenn es zum Streitfall kommt, und Patentrechtsverletzungen sind VERDAMMT teuer. Da sind schon viele Unternehmen dran kaputt gegangen, sowie auch Privatleute. Eine Kostendeckelung für derartige Prozesse wäre durchaus mal eine Überlegung wert. Es traut sich deswegen ja oft auch keiner einen Prozess an zu streben. Die meisten REchtsschutzversicherungen, klammern solche Klagen ja auch aus....

Das mit der "Schöpfungshöhe" ist aber halt ein GANZ anderer Punkt als der von dir genannte "Kann ich das wissen?" Punkt. Die haben apriori erst mal NICHTS aber wirklich rein gar NICHTS miteinander zu tun.

Aber natürlich hat das was miteinander zu tun. Ohne die Definition einer Schöpfungshöhe ist doch kein menschliches Handeln möglich, weil alles ständig im Konflikt mit dem geistigen Eigentum von irgendjemandem stehen könnte, sodass man niemals wissen kann ob man gerade mit seinem Tun die Rechte von jemandem verletzt.

Ich müsste Beispielsweise bevor ich meinem Kind einen Namen gebe mit dem Rechteinhaber dieses Namens verhandeln. Bevor ich mit dir über Schöpfungshöhe diskutieren darf muss ich denjenigen um Erlaubnis fragen der die Rechte an diesem Wort hat. Bevor ich Wasser koche muss ich denjenigen Fragen der die Rechte an dieser Technik besitzt. Wenn ich IRGENDETWAS tue kann ich nicht wissen ob nicht irgendwer anders die Rechte daran hat. Woher soll ich beispielsweise wissen ob jemand vor mir auf die Idee gekommen ist einen Schokoriegel zu salzen? Das ganze funktioniert nur indem ich Aufgrund des Konstrukts "Schöpfungshöhe" eine gewisse Sicherheit habe, dass ich mit meinen trivialen Ideen keine Rechte verletze.

Ähm.... Nein.

Das BGH (ich glaub es war das BGH) hat dazu mal eine Entscheidung gefällt, wer deine "Freunde" sind, und wieviele "Freunde" man so haben kann. Wenn ich mich recht erinnere bezog sich das dann auf 3-5 Kopien für "Freunde/Verwandte". Danach machste dich auch wieder strafbar.

Du könntest also theoretisch 3-5 "Freunden/Verwandten" eine Kopie des Songs schenken, den du so toll findest, damit die den auch hören können.

Aber halt nur "theoretisch". Es gibt halt bei Sachen wie iTunes usw. noch die AGBs/EULAs. Und da wird dir das 100% sicher verboten. Und nach der aktuellen Rechtssprechung sollte das sogar durchsetzbar sein.

D.h. also die Pauschalabgabe fällt im Prinzip lediglich dafür an, dass ich Kopien von etwas machen darf, dass ich schon bezahlt habe.
Und das finde ich nicht in Ordnung.

Entweder der Rechtinhaber überträgt mir mit dem Kauf die Rechte an der Vervielfältigung für eigene Zwecke (Überspielen auf MP3 Player) nicht und macht das auch beim Verkauf deutlich. Oder aber er überträgt mir die Rechte bei Kauf und verlangt dafür meinetwegen für die Datei mehr Geld. In beiden Fällen kann ich objektiv beurteilen ob mir der Kaufgegenstand inkl. aller Rechte den Preis wert ist oder nicht.

Was aber nicht in Ordnung ist, ist, dass der Verkäufer so tut als würde er mir die Rechte für eine Überspielung zu dem angebotenen günstigeren Preis gewähren und holt sich dann hinterrücks die "verlorenen" Einnahmen über eine dritte Gesellschaft, welche Geld für Speichermedien verlangt, deren Nutzung nicht zwangsläufig mit dem Kauf der Musikdatei verbunden sind.

Das ganze System schafft eine Intransparenz am Markt die eine rationale Preisfindung quasi unmöglich macht und gehört deshalb verboten.

tl;dr: Die Anbieter von immateriellen Kulturgütern sollten entweder das Recht auf Privatkopie in den Kaufpreis direkt einfließen lassen oder dieses Recht von Anfang an sichtbar verwehren um eine rationale Preisfindung zu ermöglichen.
 
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Ähmm...

Ich glaub du verkennst wieder die historischen Zusammehänge und damit Ursache und Wirkung.

Zunächst gab es das Urheberrecht, dann kam später erst das Recht an der Privatkopie. Das Urheberrecht wurde also aufgeweicht.

Der Verkäufer/Urheberreber gibt dir heute auch in keinster Weise irgendwo ein Recht zur Vervielfätigung. Dieses erwächst rein aus dem Recht zur Privatkopie. Du hast dieses Recht also nur aufgrund einer Gesetzeslage, aber nicht weil dir der Urheber/Rechteinhaber dieses gestatten würde. Genau das Gegenteil ist der Fall, durch den Kopierschutz, zeigt er dir unmissverständlich, dass er garkeine irgendwie geartete Kopie zulassen will. Hier hat die Lobby halt gut gearbeitet, um die Aufweichung des Urheberrechts ein gutes Stuck wieder rückgängig zu machen.

Du erwirbst nur DAS was du kaufst. Nicht mehr, aber auch nicht weniger.... Und dazu gehört eben nicht das Recht zur Vervielfältigung, das muss dir Ausdrücklich! eingeräumt werden laut Urheberrecht...

Und du kannst auch nicht einfach davon ausgehen, dass du das Recht mit erwirbst, denn im Urheberrecht steht es halt anders drin, und wenn du nicht bescheid weißt, les einfach die GEsetzestexte. Es steht dir JEDERZEIT frei dies zu tun, wenn du dir unsicher bist. Das ist ja auch der springende Punkt wo "Unwissenheit schutzt vor nicht vor Strafe" greift, denn ansonsten könnte sich jeder darauf berufen, das er das nicht wusste, und unser Rechtsstaat wäre am Ende....

Es ist daher deine Pflicht dich als Bürger zu informieren, und Gerichte lassen ja auch Milde walten, wenn es fraglich ist,das man so etwas hätte wissen müssen.
 
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Dann nenne mir mal irgendeinen Film der nicht kopiergeschützt ist?
Auch wenn ich das Recht habe mir davon eine Kopie zu erstellen darf ist es nicht weil ich dafür den Kopierschutz aushebeln müsste.
Ergo kann ich mir keine Kopie erstellen. Ergo darf ich auch nicht dafür abkassiert werden dass ich das könnte. Denn ich darf es schicht nicht.

Jeder Film ist, von Hause aus, frei von jeglichen Kopierschutz. Erst später wird dieser hinzugefügt!
 
AW: Gema nimmt Stellung zur Abgabenerhöhung von USB-Sticks und Speicherkarten

Irgendwie verstehe ich das nicht.

Zitat:
Die Abgabe ist ursprünglich als gesetzlich festgelegte Vergütung für rechtlich erlaubte Vervielfältigungshandlungen vorgesehen.

Wenn ich also als Käufer das Recht habe, mir von meiner teuer bezahlten CD eine Kopie zumachen - zB auf meinen MP3 Player (ist ja im Prinzip auch nur ein USB-Stick ;-), dann muss ich dafür über die Abgabe eine zusätzliche Vergütung zahlen... Schon klar...

Ich hab ein verbrieftes Recht auf meine Kopie, doch wenn ich dafür auch wieder zur Kasse gebeten werde, dann ist das doch im Prinzip ein weiterer Verkauf. Damit wird mein Recht auf die Kopie meines Erachtens zur absoluten Farce.

In meinen Augen ist die Gema ein Dinosaurier - früher war sie mal richtig und auch wegweisend, inzwischen ist sie versteinert. Sie gehört für mich abgeschafft und ersetzt. Es wird einfach Zeit, dass sich Leute mal über ein Entlohnungs-System für Künstler Gedanken machen, das auch in dieses neue Jahrtausend paßt. Von mir aus mit einer Grundabgabe, wie die Piraten sie fordern. Und einem anderen Verteilungs-Schlüssel, damit auch Künstler, die nicht nur massentauglichen Einheitsbrei verzapfen, ein faires Entgeld erhalten.
 
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Ähmm...

Ich glaub du verkennst wieder die historischen Zusammehänge und damit Ursache und Wirkung.

Zunächst gab es das Urheberrecht, dann kam später erst das Recht an der Privatkopie. Das Urheberrecht wurde also aufgeweicht.

Der Verkäufer/Urheberreber gibt dir heute auch in keinster Weise irgendwo ein Recht zur Vervielfätigung. Dieses erwächst rein aus dem Recht zur Privatkopie. Du hast dieses Recht also nur aufgrund einer Gesetzeslage, aber nicht weil dir der Urheber/Rechteinhaber dieses gestatten würde. Genau das Gegenteil ist der Fall, durch den Kopierschutz, zeigt er dir unmissverständlich, dass er garkeine irgendwie geartete Kopie zulassen will. Hier hat die Lobby halt gut gearbeitet, um die Aufweichung des Urheberrechts ein gutes Stuck wieder rückgängig zu machen.

Du erwirbst nur DAS was du kaufst. Nicht mehr, aber auch nicht weniger.... Und dazu gehört eben nicht das Recht zur Vervielfältigung, das muss dir Ausdrücklich! eingeräumt werden laut Urheberrecht...

Und du kannst auch nicht einfach davon ausgehen, dass du das Recht mit erwirbst, denn im Urheberrecht steht es halt anders drin, und wenn du nicht bescheid weißt, les einfach die GEsetzestexte. Es steht dir JEDERZEIT frei dies zu tun, wenn du dir unsicher bist. Das ist ja auch der springende Punkt wo "Unwissenheit schutzt vor nicht vor Strafe" greift, denn ansonsten könnte sich jeder darauf berufen, das er das nicht wusste, und unser Rechtsstaat wäre am Ende....

Es ist daher deine Pflicht dich als Bürger zu informieren, und Gerichte lassen ja auch Milde walten, wenn es fraglich ist,das man so etwas hätte wissen müssen.

Ich glaube du verstehst einfach nicht worauf ich hinaus will, ich schreibe nichts von Unwissenheit schützt vor Strafe nicht. Und ich Rede auch nicht davon wie die Rechtslage ist, sondern wie sie sein sollte.

Und das Recht zur Vervielfältigung (unter der Voraussetzung dass kein Kopierschutz ausgehebelt wird) wird mir eben doch vom Urheber eingeräumt. Nur eben nicht direkt beim Kauf, sondern durch den Gesetzgeber, der das Recht zur Privatkopie im Gesetz verankert hat und im Gegenzug der GEMA erlaubt über die Leermedienabgabe dieses Recht abzugelten. Und das ist meiner Meinung nach ein Misstand, da so die wirklichen Kosten beim Kauf eines Musikstücks nicht transparent für den Kunden sind.

(Achtung es folgt meine persönliche Vorstellung wie das Recht an Privatkopien und deren Abgeltung gehandhabt werden SOLLTE):
Entweder der Rechteinhaber räumt mir beim Verkauf der Nutzungsrechte die Rechte ein Privatkopien davon anzufertigen und lässt mich dafür direkt beim Kauf bezahlen oder aber er verkauft mir die Nutzungsrechte ohne Recht auf Privatkopie und dafür billiger. In beiden Fällen hat er aber nicht das Recht von mir noch nachträglich für Leermedien irgendwelche Abgaben zu verlangen, da ich bereits für das Recht an Privatkopien bezahlt habe oder diese Rechte nicht mitgekauft habe (und somit die Rechte für jedes Abspielmedium neu erwerben muss). Dies würde die Transparenz am Markt deutlich erhöhen, da ich sofort erkennen kann welche Rechte ich mit dem Kauf einer Musikdatei erwerbe und wieviel mich das kostet. Im Vergleich dazu bezahle ich heute unfreiwillig für das Recht auf Privatkopie welches mir vom Gesetzgeber eingeräumt wird (sofern ich keinen Kopierschutz umgehe oder keine EULA verletze).
 
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Die GEMA ist offiziell von 1933 GEMA .

Urheberrechtsabgaben auf Datenträger - YouTube
Urheberrechtsabgaben auf Geräte - YouTube

Die Kostenloskultur im Urheberrecht - YouTube
Steuerzahlerbezahlte Inhalte - YouTube
Dumm dümmer Links bezahlen - YouTube


Die "Grüne" Kostenlos-Kultur - YouTube

Es gibt nichts weiter zu sagen, die Gebühren sind unbegründet und überholt. Der Nutzen dieser Zweifelhaft. Die Praktiken schleierhaft.
 
AW: Gema nimmt Stellung zur Abgabenerhöhung von USB-Sticks und Speicherkarten

Auch wenn´s schon n älterer Beitrag is ... ich sag nur eins : Irgendwann treiben sie die Gema-Leute mit Knüppeln durch´s Dorf und anschließend werden sie geteert und gefedert auf den Scheiterhaufen gepackt und verbrannt.

Wer braucht diese Geier ? Was dürfen die sich noch alles erlauben, bis die endlich mal jemand ordentlich so lange auf den Kopf haut, bis da irgendwas vernünftiges rauskommt ? :slap:

Ne Leergebühr ? Für was ? Für nix ?

Bescheuert. Wer hat die eigentlich laufen lassen ? Sollten die nicht irgendwo eingesperrt sein ?

Mann, mann, mann ..... *aufreg* :motz:


Edit : Demnächst muss ich im Kaufpark für ne leere Schüssel 1 € GEMA-gebühr .... Leergebühr zahlen, weil ich ja irgendwann mal ne CD reinlegen könnte. Oh .... ich vergaß ... 2€ ... Guckgebühr .... ich würde ja beim reinlegen der CD das Bild auf der CD anschauen .... kostet extra ... natürlich nur für den Fall, dass ich das machen würde .... vorsorglich schonmal bezahlt ...
 
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