OLG Köln: Ehefrau haftet nicht für Download des Ehegatten

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Es ist schon traurig das oft Personen als beschuldigte gelten, bis der beschuldigte beweisen kann das er unschuldig ist (was in so einen Fall ja fast gar nicht geht, daher ist es leicht jemanden zu Beschuldigen), aber es sollte ja umgekehrt sein.

Es müsste heißen : Im Zweifel FÜR den Angeklagten und nicht gegen.

Wieso soll man das nicht vergleichen können? Wegen verschiedener Rechtsgebiete? Es geht in beiden Fällen darum jemanden für sein Vergehen zu ermitteln und zur Rechenschaft zu ziehen.

Es geht um privatrechtliche Schadensersatzansprüche bei denen mit Wischi-Waschi-Methoden ermittelt und daraufhin nahezu sicher bestraft wird. Zum Vergleich nenne ich die Radarkontrolle (öffentlich-rechtlich), bei der mit geeichten Geräten und einer Fülle an schlagenden Beweisen ermittelt wird, woraufhin eine gewisse Chance besteht, dass nicht weiterverfolgt wird.

Dass in der IT-Welt ziemlich unsicher durchgegriffen wird ist hier sehr deutlich und alles andere als nachvollziehbar.

Diese juristischen Einklagbarkeiten/Abmahnungen kommen ja nur dadurch zustande, dass die Judikative Legislative verschlafen hat, entsprechend eindeutige Gesetze die eben solche Wischi-Waschi-Beschuldigungen verbieten erlassen, die meisten ahnungslosen Leute lassen sich verunsichern und zahlen... .
In anderen Fällen muss dem Angeklagten peinlichst genau nachgewiesen werden, zum Glück wachen die Richter langsam mal auf.
 
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haben die router zu hause, bei mir von vodafone, nicht schon dns aktiviert?! oder hab ich n denkfehler drin?
wie auch immer, bei mehreren geräten hinter einem router lassen sich doch die ip-adressen nicht ausfindig machen?!
Und genau dafür muss der Anschlussinhaber haften.

MfG
 
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Diese juristischen Einklagbarkeiten/Abmahnungen kommen ja nur dadurch zustande, dass die Judikative verschlafen hat, entsprechend eindeutige Gesetze die eben solche Wischi-Waschi-Beschuldigungen verbieten erlassen, die meisten ahnungslosen Leute lassen sich verunsichern und zahlen... .

Sagen wir die Legislative ;) Ich bin vollkommen deiner Meinung. Es geht ja auch nicht oder nicht nur um Abmahnungen. Wenn diese Internet + Urheberrechtsgeschichten vor Gericht landen ist es ja auch kaum möglich da raus zukommen... die haben ja schließlich meine "Kennzeichen" am Tatort gesehen also muss ichs gewesen sein.

Dass die Dame in dem Fall glaubhaft machen konnte, dass sie sich nicht für Shooter interessiert und es wohl ihr verstorbener Ehemann war ist ja schon fast lobenswert... obwohl eigentlich selbstverständlich!
 
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Wobei man sich die Sache mal auf der Zunge zergehen lassen muss. Wenn Sie ein Er gewesen wäre, und der Verstorbene eine Frau, dann hätte Sie sicherlich blechen müssen :ugly: Geile Diskriminierung mal wieder.... :daumen2:

Im Prinzip kann man mit solch einer Anschuldigung jeden in die Pfanne hauen... Da bekommt mans Kotzen.
 
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Wie früher... wenn man da jemand nicht leiden konnte sagte man "Sie ist ne Hexe" aufm Marktplatz und weg war Sie.
Heute schreibt man "Die lädt urheberechtliches Zeug illegal runter" und weg ist Sie. (Übertrieben ausgedrückt). :ugly:
 
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OMFG wie recht du hast.

Ich musste mir das vorher voll verkneifen. Danke das dus gesagt hast :daumen:
 
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So ein Urteil war überfällig. In diesem Fall war es ja wirklich offensichtlich, dass die Frau nichts mit dem Download zu tun hatte. Die Frage ist aber, wie das Gericht entschieden hätte, wenn die Sachlage weniger eindeutig wäre.

Es ist im Bereich der Störerhaftung (das ist ja kein Strafrecht) so, dass die juristische "Schuld" des Störers keine Rolle spielt. Das kann ich in gewisser Weise ja verstehen, solange es um den gewerblichen Bereich geht.

Dass aber in den letzten Jahren diese Rechtsprinzip plötzlich Einzug in normale Haushalte gehalten hat, ist für mich ein Unding. Astronomische Schadenersatzforderung und Anwaltskosten hängen als Damoklesschwert über jedem Inhaber eines Internetsanschlusses, der diesen nicht allein nutzt.

Sorry, aber illegale Downloads empfinde ich vergleichbar mit Falschparken - und dafür bekommt man auch nicht gleich ein 1000€-Ticket. Dies ist dann umso ärgerlicher, wenn es ein Familienmitlgied war, was trotz eindringlicher Verbote doch mal in einer Tauschbörse unterwegs war.

Und die etablierten Parteien wundern sich über den Erfolg der Piratenpartei...
 
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Sorry, aber illegale Downloads empfinde ich vergleichbar mit Falschparken - und dafür bekommt man auch nicht gleich ein 1000€-Ticket. Dies ist dann umso ärgerlicher, wenn es ein Familienmitlgied war, was trotz eindringlicher Verbote doch mal in einer Tauschbörse unterwegs war.
Auf öffentlichen Parkplätzen ja, bei privatem Grund bist du schnell 200-300€ los (zumindest in Ö, k.A. wie es in Deutschland ist).

Allgemein, ohne die Abmahnwelle und die Kosten gut zu heißen, wäre für mich ein Wegfall der Störerhaftung irgendwie ein Schlupfloch für illegale Downloads.

PS: Im Gegensatz zu Deutschland muss bei uns der Fahrer bei Geschwindigkeitsübertretungen nicht erkennbar sein. Entweder man benennt jemand anderen der es war oder der Fahrzeuginhaber zahlt eben selber. Finde ich absolut in Ordnung (auch wenn es bei uns keine Punktesystem gibt, zumindest nicht für Geschwindigkeitsübertretungen).
 
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Also der Richter ist mal einen großen Schritt gegangen. Und das nicht in die falsche Richtung.
Ich würde auch nicht zahlen und die ganze Sache anzweifeln lassen bzw selber anzweifeln.
Ich kann mich nur noch an ein schreiben erinnern was mal meinem EX Schwiegervater zugeschickt wurde und da eine
geniale IP Adresse drin stand. Den jeder der sich ein wenig mit Computern auskennt und schonmal einen Router eingerichtet hat bzw ein Netzwerk, der weiß das ein ip Band nur von 0.0.0.0 bis 255.255.255.255 geht.
In diesem schreiben war aber eine IP Adresse mit über 255 angegeben. Ich habe bei dem schreiben nur gelacht und habe ihm geraten es weg zu schmeißen.
 
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Wobei man sich die Sache mal auf der Zunge zergehen lassen muss. Wenn Sie ein Er gewesen wäre, und der Verstorbene eine Frau, dann hätte Sie sicherlich blechen müssen :ugly: Geile Diskriminierung mal wieder.... :daumen2:

Im Prinzip kann man mit solch einer Anschuldigung jeden in die Pfanne hauen... Da bekommt mans Kotzen.

Ja, es geht letztendlich nicht ums Recht sondern ums Geld oder anders ausgedrückt, wenn ich Richter wäre (Naja Nachname macht mich noch nicht dazu :ugly:) dann würde ich klar Stellung beziehen und sagen: "Ich bin nicht euer Erfüllungsgehilfe (damit ihr auf eure Kosten kommt), daher trete ich von dem Fall ab", oder wie man eben dazu sagt.
Es kann nicht sein, dass jemand für eine Urheberrechtsverletzung einer eh schon wohlgenährten Verramschungsgesellschaft unsachge(gerecht)mäße Strafen bekommt, im Vergleich zum Gewalttäter, etc das mal vorneweg. Beispielsweise wäre doch besser, wenn man den Täter, der Produkt A illegal herunterlädt (und kommerziell nutzt) die doppelte UVP (oder ein angemessenen Preis...) bezahlen muss.
Aber solange das nicht geklärt wird, nutzen viele die Grauzone aus, und wiederum andere decken ihre Kosten, indem sie herausfinden lassen, wer und den dann ordentlich zur Kasse beten.
 
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@Urteil:
Bin ich eigentlich der einzige, der es hochgradig bedenklich findet, wenn man richterlich einer Straftat bezichtigt werden kann, nur weil man einer von zwei Verdächtigen mit einem bestimmten Geschlecht ist?
Bei Sexualdelikten ist das ja ggf. nachvollziehbar, wenn wenn ein Mann und eine Frau des ~Diebstahls bezichtigt werden und keinerlei Beweise vorliegen, sollte es imho verfassungswiedrig sein, pauschal den Mann zu verurteilen, weil "Frauen sowas nicht klauen" und der urteilende Richter gehört suspendiert.


Fahrtenbuch gibts normalerweise glaub ich nur dann wenn man dich auf dem Bild eigentlich erkennen kann aber du durch irgendwelche Lücken (Benennung anderer Fahrer, Irrtum, Verjährung, Ersafa/Alberto und was weiß ich wasses da noch gibt) das Ganze zu umgehen versuchst. Bei "unscharfen" Bildern eigentlich erst wenns mehrfach vorkommt oder du schon besser bekannt bist in Flensburg.

Je nach Härte des Verstoßes kann das auch deutlich schneller kommen.
Wenn du dich nicht "erinnern" kannst, wer dein Auto fährt und mit diesem Auto wenige schwere oder viele kleine Regelverstöße/Vergehen begangen werden, kommt das Buch. Und von da an werden die Strafen gezahlt, Ende Gelände.

Will man das Ganze auf File-Sharing-Delikte übertragen, wäre noch zu beachten, dass es da quasi immer etwas höherere bis sehr hohe Vergehen sind und oftmals auch in vielfältiger Ausführung. Zudem sollte der Personenkreis SEHR überschaubar sein, da sich nunmal nur sehr wenige Personen im Haushalt befinden und sich auch nicht ändern.
(Ich wäre zugegebenermaßen trotzdem dafür, bei Erstvergehen nur eine Protokollierungspflicht zu verhängen, wenn es keine weiteren Spuren gibt)


wie auch immer, bei mehreren geräten hinter einem router lassen sich doch die ip-adressen nicht ausfindig machen?!

Es geht nicht um die IP des Endgerätes, es geht um die IP des Anschlusses.
Schadensersatz wird dann vom Anschlussinhaber verlangt - es sei denn, dieses kommt seiner Verantwortung nach und kann sagen, wer seinen Anschluss denn sonst so benutzt hat.

Wieso soll man das nicht vergleichen können? Wegen verschiedener Rechtsgebiete? Es geht in beiden Fällen darum jemanden für sein Vergehen zu ermitteln und zur Rechenschaft zu ziehen.

Nein. Eben nicht. Wie Mitoko ausdrücklich geschrieben hat:
Es geht hier nicht darum, jemanden zu bestrafen.
Es geht hier darum, einen entstandenen Schaden (wie real der nun ist, ist bekanntermaßen eine lange Diskusion - aber juristisch ist es einer) zu begleichen.
Das sind zwei vollkommen verschiedene Dinge.
 
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