OLG Köln: P2P-Ermittlungssoftware 'Observer' nicht zuverlässig

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OLG Köln: P2P-Ermittlungssoftware 'Observer' nicht zuverlässig

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OLG Köln: P2P-Ermittlungssoftware 'Observer' nicht zuverlässig

Ach da kommen die erst jetzt drauf. das in eine torrent tracker befindliche IP nicht immer zu den echten seedern führt ist klar.
Einige nutzen IP hider (proxy o.a.) oder sogar vpntunnel oder sind mit dynamischen IP unterwegs. da ist eine echter nachweis der IP fast unmöglich.
Zumal hier mit Behauptungen gespielt werden, ein Nachweis von ner Millisekunde soll ausreichen um den Uploads für min 2 Personen (100% upload) nachzuweisen.
realitätsfremd , dann soll mal de Rechteinhaber einer Person nachweisen das der upload bei vorliegender I-net Anbindung wie lang der upload lief und wie oft der upload vollständig war (ratio)
dann wird man festsellen das der upload meist unter 1 liegt Somit wird sich der Klage wert auf eine Kopie beschränken, die man verbreitet.
Folge ist, ändert endlich das Gesetz das Bürger für Belanglosigkeit bestraft und legalisiert die Private Nutzung und Verbreitung von Medien. Ist ja alles Werbung für die Produkte.
 
AW: OLG Köln: P2P-Ermittlungssoftware 'Observer' nicht zuverlässig

Die Entscheidung was LÄNGST überfällig. Da wird mit einer vermeintlichen Sicherheit argumentiert und Leute verknackt, die gar nicht da ist. :daumen2:

Es trifft sicherlich genug richtige, aber auch immer wieder Leute, die absolut Schuldlos sind, und das kanns halt echt nicht sein. :daumen2:
 
AW: OLG Köln: P2P-Ermittlungssoftware 'Observer' nicht zuverlässig

Ach da kommen die erst jetzt drauf. das in eine torrent tracker befindliche IP nicht immer zu den echten seedern führt ist klar.
Einige nutzen IP hider (proxy o.a.) oder sogar vpntunnel oder sind mit dynamischen IP unterwegs. da ist eine echter nachweis der IP fast unmöglich.
Zumal hier mit Behauptungen gespielt werden, ein Nachweis von ner Millisekunde soll ausreichen um den Uploads für min 2 Personen (100% upload) nachzuweisen.
realitätsfremd , dann soll mal de Rechteinhaber einer Person nachweisen das der upload bei vorliegender I-net Anbindung wie lang der upload lief und wie oft der upload vollständig war (ratio)
dann wird man festsellen das der upload meist unter 1 liegt Somit wird sich der Klage wert auf eine Kopie beschränken, die man verbreitet.
Folge ist, ändert endlich das Gesetz das Bürger für Belanglosigkeit bestraft und legalisiert die Private Nutzung und Verbreitung von Medien. Ist ja alles Werbung für die Produkte.

Seh ich genau so. Besonders die hohen Streitwerte da der Schuldige angeblich über Monate das Werk für die ganze Welt öffentlich zugänglich gemacht hat sind völlig weltfremd. Denn wie byaliar schon geschrieben hat, wird lediglich überprüft, ob eine Datei von einer bestimmten IP Adresse bezogen werden kann, indem ein Download angefangen wird. Und von dieser "Millisekunde" wird dann ausgegangen, dass das komplette Werk für Jedermann zugänglich gemacht wird.
Das OLG Köln hat sich in der Vergangenheit nicht mit Ruhm bekleckert und die Gutachten zu mancher Software sind extrem vereinfacht. Um so überraschender das dem OLG nun Zweifel aufkommen. Aber das ist gut. Die Abmahnanwälte können ja auch den Hals nicht voll kriegen, wird lääääängst Zeit dass die Methoden kritisch hinterfragt werden und da ein Riegel vorgeschoben wird.

Die Entscheidung was LÄNGST überfällig. Da wird mit einer vermeintlichen Sicherheit argumentiert und Leute verknackt, die gar nicht da ist. :daumen2:

Es trifft sicherlich genug richtige, aber auch immer wieder Leute, die absolut Schuldlos sind, und das kanns halt echt nicht sein. :daumen2:

Es trifft vielleicht auch mal die "Richtigen". Aber Abmahnkosten in höhe mehrerer Tausend Euro für das runterladen einer MP3 sind einfach Geldmacherei. Die "Hintermänner" trifft es in aller Regel sowieso nicht, sondern eher den unwissenden Familienvater, desen Sohn sich ein paar Musiklieder gesaugt hat.
Es gibt ja eh berechtigte Gerüchte, dass manche Rechteinhaber ihre Werke ins Netz stellen, damit sie abmahnen können. Aber das werden wir nie erfahren und ist auch vom Thema weg.

bye
Spinal
 
AW: OLG Köln: P2P-Ermittlungssoftware 'Observer' nicht zuverlässig

Es gibt ja eh berechtigte Gerüchte, dass manche Rechteinhaber ihre Werke ins Netz stellen, damit sie abmahnen können. Aber das werden wir nie erfahren und ist auch vom Thema weg.

Das wird bei den "Künstlern" gemacht, wo die CD oder DVD nicht so erfolgreich war. Ich wette das da schon so mancher 50pfennig, Dieter Pholen, der Deutsche Maskenmann und auch einige Hollywood Raubkopiersteller daran beteiligt sind.

Den die sehen das die Einkünfte sinken und daher beauftragen die dann mal schnell ein paar "Spezialisten" die dann mal schnell den Rechner an schmeißen, das auf ein paar Tauschbörsen verteilen und danach dann ihre "detektivsoftware" einschalten. Dann kommt hans wurst, der dann mal ein lied im wert von maximal 5 euro gesaugt hat und wird mit einer abmahnung von 5000euro bedroht.... gewinn für die mehr als genug.
In dem sinne sage ich es mal wie die Beasty Boys (keine ahnung ob richtig geschrieben): "You gonne Fight, for your right...." aber nicht für die Party.
schönen guten Abend....
 
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