Apple iPad und iPhone mit 3G nicht mehr lieferbar - Google und Motorola gewinnen Rechtsstreit

Leider gilt das Verkaufverbot nicht allgemein für diese Appleprodukte in Deutschland, die sollten mal ihre eigene Medizin schlucken müssen.
 
Leider gilt das Verkaufverbot nicht allgemein für diese Appleprodukte in Deutschland, die sollten mal ihre eigene Medizin schlucken müssen.

Einklagen von Rechten ist sowohl von Motorola(Google) als auch von Apple rechtens.. Das hat nicht mit eigener Medizin zu tun.
Würde jedes große Unternehmen so machen...
 
Das wird ja immer bunter :D

Selbst deutsche Gerichte widersprechen sich gegenseitig, also langsam machen die sich echt zum Affen.

Hat was von: Mama hat gesagt ich darf nicht, also gehe ich jetzt Papa fragen :ugly:
 
Auf Golem steht, dass es um ein Einwahlverfahren ins UMTS Netz steht. Bin auch verwirrt und was genau es da geht und wieso das 4s eine Ausnahme sein soll.

Von einer Hardwareseite hätte ich schon mehr Details erwartet, wenn man schon darüber berichtet.

Vorher kann man wohl kaum darüber urteilen wer nun Recht hat.
 
Auf Golem steht, dass es um ein Einwahlverfahren ins UMTS Netz steht. Bin auch verwirrt und was genau es da geht und wieso das 4s eine Ausnahme sein soll.

Von einer Hardwareseite hätte ich schon mehr Details erwartet, wenn man schon darüber berichtet.

Vorher kann man wohl kaum darüber urteilen wer nun Recht hat.
Motorola ist im Recht, da Apple keine Lizenzgebühren zahlen und deren FRAND Patent für ungültig erklären lassen wollte.
Der Nächste, der das QBowl hervor kramt. Das sind ja nicht mal Apps. ;)
 
Motorola ist im Recht, da Apple keine Lizenzgebühren zahlen und deren FRAND Patent für ungültig erklären lassen wollte.

Dann wüßte ich immer noch gerne welches Patent es ist und wieso es beim 4s anders sein soll. Einwahlverfahren ins 3G Netz wäre ja ein softwaretechnisches Problem.

Der Nächste, der das QBowl hervor kramt. Das sind ja nicht mal Apps. ;)

Ich dachte beim Geschmacksmuster gehts ums Design und Icons aufm Desktop :D
 
Angeblich sollte es alle cloudfähigen Geräte betreffen und ich bin mir nicht sicher, ob es nur ein Gerichtsverfahren für die Sachen gibt, aber wenn das 4S nicht Teil einer Klage war, könnte es deswegen nicht betroffen sein.

Das Geschmacksmuster ist von 2004. :D
 
Auf Golem steht, dass es um ein Einwahlverfahren ins UMTS Netz steht. Bin auch verwirrt und was genau es da geht und wieso das 4s eine Ausnahme sein soll.
Wie bereits geschrieben: Die Klage führt die spezifischen Geräte auf, die das Patent verletzten und das 4s gab es zum Klagezeitpunkt noch nicht.

Eine Patentverletzung VOR Veröffentlichung eines Gerätes gibt es nicht.

Das passt doch gar net: Die Icons auf dem Desktop müssen BUNT sein!
 
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