Kommentar zum kino.to-Urteil des Amtsgerichts Leipzig - Strafbarkeit der Nutzer von Streams festgestellt

ziemlich anmaßend vom redakteur einer pc-zeitschrift (!!!), das urteil eines richters, welches noch nicht mal in voller länge vorliegt, in dieser art und weise zu kritisieren.
1. Wieso sollte ein Redakteur einer PC-Zeitschrift das nicht tun? 2. Handelt es sich denn hier tatsächlich um einen Redakteur?;)
 
1. Wieso sollte ein Redakteur einer PC-Zeitschrift das nicht tun?

weil er kaum vom fach sein dürfte, ich sag nur "strafbewährten"...
und außerdem, weil das urteil nicht einmal in voller länge vorliegt. ;)

2. Handelt es sich denn hier tatsächlich um einen Redakteur?;)

davon sollte man wohl ausgehen.
außerdem spielts keine rolle, da der artikel hier im redaktionellen teil auftaucht.
 
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