Kino.to: Bis zu 15 Jahre Haft für Betreiber

AW: Kino.to: Bis zu 15 Jahre Haft für Betreiber

Wenn ich richtig informiert bin hat die Staatsanwaltschaft diese 15 Jahre noch gar nicht gefordert, sondern nur darauf hingewiesen, dass bei den zur Last gelegten Vergehen empfindliche Freiheitsstrafen drohen aber nicht mehr als 15 Jahre.

Außerdem geht die Staatsanwaltschaft zumindest bei Dirk B. von umfangreicher Steuerhinterziehung aus und ermittelt nach Angaben Kleins auch wegen des Verdachts der Geldwäsche. „Da droht eine empfindliche Freiheitsstrafe“, so Klein. „Mehr als 15 Jahre kann er aber nicht kriegen.
Quelle:
FOCUS 27/2011: Kino.to-Chef drohen bis zu 15 Jahre Haft - Kurzfassungen - FOCUS Online

Eine Forderung kann ich da nicht herauslesen.
 
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Hi,

ich selbst bevorzuge Originale! Es ist doch in Ordnung für eine gute Leistung den Künstlern, Produzenten etwas zurückzugeben - zu sagen, hi das habt ihr gut gemacht.

15 Jahre finde ich zu heftig. Ein Mörder kriegt in Deutschland ja manchmal weniger. Und Mord ist schlimmer.:(
Die Leute die da gesaugt haben werden benötigt, damit kino.to überhaupt funktioniert. Es ist ein Spiegelbild der Gesellschaft. Wo das Saugen (eher) als Kavaliersdelikt gilt. Solch eine drastische Strafe ist zu hoch. 7 Jahre reichen (vielleicht).
 
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Nein auf Mord steht in Deutschland zwingend Lebenslänglich. Diese Strafe kann aber unter bestimmten Voraussetzungen ab 15 Jahren zur Bewährung ausgesetzt werden. Für Totschlag gibt es weniger. Und wie gesagt 15 Jahren ist hier das höchstmögliche Strafmaß, welches aber noch nicht einmal von der Staatsanwaltschaft gefordert wurde. Bisher laufen auch nur Ermittlungen. Eine Klageschrift gibt es bisher noch nicht. Daher steht auch noch gar nicht fest, ob der Betreiber wegen aller ihm zur Last gelegten Delikte angeklagt wird.
 
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@Talon-One:
Es ging mir darum, dass schon wieder geschrieben wurde, dass es nur Wirtschaftliche Interessen geht...
JA verdammt, es geht um wirtschaftliche Interessen! Es ist ein nur durch kino.to ein wirtschaftlicher Schaden in extremer Höhe entstanden. Es ist vollkommen irrelevant, ob die Filmindustrie trotzdem noch Unsummen verdient hat.
Es geht einfach darum, dass Eigentum unerlaubt vervielfältigt wurde PUNKTUM. Das gehört bestraft.
Die Strafe resultiert, wie auch im Text steht, einfach daraus, dass über eine Sammlung verschiedener Straftaten verhandelt wird.
Wenns nach mir gehen würde, würde ich die Betreiber die vollen 15 Jahre wegsperren. Egal ob irgendein anderer Strafttäter das moralisch schwerwiegendere Verbrechen begangen hat und vorher raus kommt.
Ich will als Ingenieur auch noch einen Auftrag abarbeiten, die Ergebnisse präsentieren und kein Geld sehen. Da zieh ich auch vor Gericht und press raus was es zu holen gibt. So funktioniert die Wirtschaft nunmal. Geld für Leistung; wer sich Leistung erschleicht gehört bestraft.

Ganz meine Meinung rUdeBoy, was anderes hab ich auch nicht geschrieben. :schief:
 
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Hi,

ich selbst bevorzuge Originale! Es ist doch in Ordnung für eine gute Leistung den Künstlern, Produzenten etwas zurückzugeben - zu sagen, hi das habt ihr gut gemacht.

15 Jahre finde ich zu heftig. Ein Mörder kriegt in Deutschland ja manchmal weniger. Und Mord ist schlimmer.:(
Die Leute die da gesaugt haben werden benötigt, damit kino.to überhaupt funktioniert. Es ist ein Spiegelbild der Gesellschaft. Wo das Saugen (eher) als Kavaliersdelikt gilt. Solch eine drastische Strafe ist zu hoch. 7 Jahre reichen (vielleicht).

Die 15 Jahre sind wohl eher als Aufaddierung der enzelnen möglichen Straftaten zu sehen, und außerdem war die Seite ja auch eine Zeit X offen was da auch mit einfließt.
 
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@bratak1991 tia sowas net sich heutzutage deutsches Rechtssystem, mal ganz davon abgesehen das sowas nichts aber absolut reingarnichts mit Gerechtigkeit zu tun hat. Sowas ist in meinen Augen nur traurig und dein Beispiel hat sehr gut dazu gepasst.


MFG Dragon
 
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