AW: Kino.to: Bis zu 15 Jahre Haft für Betreiber
Ich bezweifle, dass Kinderschänder an irgendwelchen geistigen Defiziten leiden. Die tun das in dem Wissen, dass sie den Kindern schaden. In dem Wissen, dass sie geistige und körperliche Folgeschäden verursachen, nur um ihre eigene Lust zu befriedigen. Kinderschänder sind nicht wahnsinnig oder geistesgestört. Das sind Leute, die geistig voll auf der Höhe sind und GENAU WISSEN, was sie tun. Absolut nichts rechtfertigt eine solche Tat. Wer ein Kind schändet oder überhaupt sexuelle Gewalt gegen den Willen eines Menschen ausübt, hat seine Menschenrechte und Menschenwürde verwirkt, egal ob der Täter eine ach so tragische Vergangenheit hat oder ob er einem Zwang unterliegt. Da sollte man nicht irgendwelche Gründe finden. Da wurde ein Kind geschändet? Und hopps! Ab mit dem Täter in den Knast, und das bis an sein Lebensende. Für solche Leute hätte ich allerlings am liebsten die Todesstrafe. Sicher, das macht die Tat nicht rückgängig, aber gesühnt muss sowas werden. Und das geht einfach nicht, indem man den Täter nach ein oder zwei Jahren Knast in die Therapie schickt. Menschenwürde und Menschenrechte hin oder her. Solche Leute haben es nicht verdient, dass man bei denen über das Strafmaß diskutieren muss und dass man sie womöglich noch begnadigt, weil sie sich gut führen oder den Anschein machen, geheilt zu sein.
Im Klartext: Schwerste Strafen für Sexualstraftäter und Leiharbeit für Steuerhinterzieher.
ich wüsste auch nichts, was eine solche tat rechtfertigen würde, denn es gibt einfach keine rechtfertigung.
aber wenn du hier mit verwirkter menschenwürde und menschenrechten kommst, und einen mord mit mord sühnen möchtest, so leid es mir tut, so stellst du dich auf die gleiche stufe, wie es der schänder macht. man kann nicht mit mord eine straftat sühnen, denn nichts anderes ist die todesstrafe....mord.
ich möchte auch nicht rumlamentieren, wie ein solcher mensch bestraft werden sollte, da mir dazu einfach die fähigkeit fehlt objektiv zu urteilen.
das schwerste strafen aber auch zwangsarbeit sein dürften wäre schon ok.....aber bei mord an einen straftäter...das macht den richter, den scharfrichter und diejenigen die es befürworten in dem moment wo der verbrecher gerichtet wird auch zu mördern.
dann sollte man wenigstens die opfer bestimmen lassen, welches strafmaß berechtigt ist, denn die haben das recht und die fähigkeit das geschehene wirklich in seinem vollen umfang zu bewerten.
da möchte ich nicht als richter stehen und das urteil begründen müssen.
mit den geringen strafen die ein schänder zu erwarten hat, ist eine begründung für das urteil auch kaum hinnehmbar.
aber wir können uns hier weiter im kreis drehen und uns nette fiesheiten für kinderschänder ausdenken und es würde zu
nichts führen, da wir einfache laien in dieser frage sind, die zwar ihre wertvorstellungen haben, aber bei solchen texten auch ihre unfähigkeit zeigen, ein gerechtes urteil sprechen zu können.
aber mit meiner juristischen inkompetenz möchte ich dem gegenüberstehendem juristischem inkompetenten vermitteln, das wir uns in solchen situationen immer von gefühlen und nicht von fakten leiten lassen würden. klar ist, das wenn die fakten klargestellt sind, das höchstmögliche maß einer juristisch und gesellschaftlich vertretbaren strafe ausgesprochen werden sollte.
es ist einfach schwer gerecht zu bleiben, wenn man solche taten in der öffentlichkeit zu hören bekommt. da bin ich dann auch am tönen, das die getötet gehören.....es ist aber nicht meine aufgabe zu urteilen und es ist aus dem momentanen zorn heraus gesprochen. erst wenn man diesen überwindet, kommt man zu einem befriedigendem ergebniss, was die strafbeimessung angeht.
also im klartext: schwerste strafen für sexualstraftäter und trotzdem ich zzt. auch in einer leihbutze tätig bin....willkommen larschoch"kollege" steuerbetrüger.