Youtube wirft Viacom illegale Video-Uploads vor

Wäre nicht das erste Mal. Gabs nicht auch mal eine Meldung das eine Spielefirma (ich glaube bei Earth 2160? war das) eine Firma beauftragt hatte das Spiel ins Netz zu stellen und dann die IPs der Downloader zu sammeln um sie abzumahnen?
 
Wäre nicht das erste Mal. Gabs nicht auch mal eine Meldung das eine Spielefirma (ich glaube bei Earth 2160? war das) eine Firma beauftragt hatte das Spiel ins Netz zu stellen und dann die IPs der Downloader zu sammeln um sie abzumahnen?

Nicht ganz richtig. Das Spiel Earth 2160 war ein normales Szenerelease nur sobald
ein Torrent entdeckt wurde schaltete sich Logistep irgendwie mit dazwischen
um an die IP´s zu kommen. Die Firma ZuxxeZ ist Stammkunde bei Logistep sie
lassen jedes Spiel welches sie vertreiben von denen überwachen.
 
Im Bereich "Urheberrechte" (tatsächlich ja in der Regel Vermarktungsrechte) sind solche fiesen Methoden normal. Gegen Tauschbörsen-Nutzer setzt man zB. gern sogenannte Honigtöpfe (Honeypot) ein.

Da stellt man selbst das zu klauende Material (Videos, Musik etc.) in eine Tauschbörse und loggt dann die IPs der Nutzer, die es herunterladen. Dann ermittelt man die hinter der IP stehenden Personen mit Hilfe der Staatsanwaltschaft (sollte ja mit Hilfe der Vorratsdatenspeicherung noch einfacher werden, erst recht, wenn die personengebundene IP kommt) und klagt dann auf Unterlassung wegen der Verbreitung urheberrechtlich geschützten Materials.

In den USA, so liest man, gibt es auch spezielle Polizeitruppen, die Autos, die mit Fernsteuerungen und Türsperren versehen sind, ungesichert abstellen, um sie gezielt klauen zu lassen...
 
@Mipfelzuetze

das mit den autos hab ich auch schon gesehen... ich find das so laecherlich... haette die person auch ein auto geklaut wenn es nich da gewesen waere? ^^
auch die "honeypots" das war ja eh klar...
aber ich frage mich, ist das ganze legal? oO
 
"Verleitung zum Diebstahl" . Denke nicht daß das 100% legal ist.
Zumindest wird das Gericht eine entsprechende Klage eines Urheberrechtsinhabers, der die unerlaubte Vervielfältigung selbst in Gang gesetzt hat, abweisen.

Solch ein Urteil hat es meines Wissens schon gegeben. Vor allem hat das wohl damit zu tun, daß hier um Zivilrecht geht und der Besitzer selbst den Besitz an der "gestohlenen" Sache aufgegeben hat. Deshalb ist es ja so wichtig, sich dabei nicht erwischen zu lassen. In der Regel verfolgen die "Urheber" die "Urheberverletzer" ja auch gar nicht selbst, sondern beauftragen Firmen damit, damit deren Tun nicht auf die Betreiber des Ganzen zurückfallen können.

Was anderes ist es natürlich, wenn dabei strafrechtliche Belange ins Spiel kommen. Diese werden abseits von den Zivilklagen behandelt. Allerdings gibt es auch hier den Straftatbestand der "Anstiftung zu einer Straftat".

Wie das in den USA ist, weiß ich nicht.
 
Marketing ist wie Krieg. Ich habe lange genug in diesem Bereich gearbeitet, um das aus eigener Erfahrung bestätigen zu können. Und im Krieg gibts List, Betrug, Täuschung, Falschheit und jede Menge unschuldige Opfer. Deshalb würds mich nicht wundern, wenn die Anschuldigungen stimmen würden. Schauen wir mal, was da rauskommt...
 
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