Bundesgerichtshof: Keine Irreführung durch Preissuchmaschinen erlaubt

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Bundesgerichtshof: Keine Irreführung durch Preissuchmaschinen erlaubt

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Bundesgerichtshof: Keine Irreführung durch Preissuchmaschinen erlaubt

Also, ich weiß nicht, in welchem zeitlichen Abstand die Preisvergleiche die Preise aktualisieren ... aber muss jetzt echt so viel Mehraufwand betrieben werden, damit man nicht eine Stunde länger auf Platz 1 eines Preisvergleiches ist? Vorallem bei einer Expressomaschine. Da werden ja bestimmt im Sekundentakt welche gekauft, sodass es da unglaublich stark auf die Platzierung ankommt... :schief:
Kurz gesagt: Ich verstehs nicht.
 
Bundesgerichtshof: Keine Irreführung durch Preissuchmaschinen erlaubt

Sollten die Händler eine Preisveränderung vornehmen wollen, muss diese zuerst an die Preissuchmaschine gemeldet werden. Erst wenn diese aktuell ist, darf die Veränderung auch im eigenen Shop erfolgen - so der Bericht von focus.de.
Was ist dann bei Preisreduzierungen?

Dann muss der Anbieter also erst allem mitteilen das er günstiger werden wird und erst wenn alle Preissuchmaschinen das akzeptiert haben kann er günstiger werden?
Nur dann stünde der Anbieter wieder lange bei einigen Preissuchmaschinen auf #1, obwohl er einen höheren Preis hat.

Außerdem, wo entsteht den der Vorteil wenn man im Shop einen höheren Preis hat als in der Preissuchmaschine? Also ich als Kunde sag da nur: "was soll der Blödsinn??!" und meide den Shop. Da hat der Shop eher einen Nachteil. Nur weil die Preissuchmaschine sagt das der Shop günstig ist, sollte man nicht so Blind sein und das einfach glauben. Es zählt nun mal der Preis den man zahlt.

Ajo, was ist mit den Shops die erst einen günstigeren Preis machen wenn man über die Preissuchmaschine in den Shop kommt?
 
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Das ist wieder so ein absoluter schwachsinn :schief:
Wenn der Shop nicht den Preis hat wie die Suchmachine anzeigt wird weiter gesucht und fertig. Das ist wieder sowas von sinnlos :schief:
 
AW: Bundesgerichtshof: Keine Irreführung durch Preissuchmaschinen erlaubt

Das ist wieder so ein absoluter schwachsinn :schief:
Wenn der Shop nicht den Preis hat wie die Suchmachine anzeigt wird weiter gesucht und fertig. Das ist wieder sowas von sinnlos :schief:


Sehe ich auch so...

Aber was ich wirklich scheiss finde ist das viele Shops Angebote rein tun wie 4890 für 90 euro (kurz nach release) oder wieder neulich ne 5870 für 280 euro. Natürlich war beides nur ein versehen von den shops aber sie waren ein paar Tage auf platz 1. und haben massig Werbung bekommen.

Ich finde solche "scherz" Angebote sollten unterbunden werden und nicht so Kinderkram wie eine nicht aktualisierten Preis. Wobei ich auch der Meinung bin das diese Preisvergleichseiten die Pflichten haben sollten die Preise auf ihren seiten selber aktuell zu halten.
 
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Das ist wieder so ein absoluter schwachsinn :schief:
Wenn der Shop nicht den Preis hat wie die Suchmachine anzeigt wird weiter gesucht und fertig. Das ist wieder sowas von sinnlos :schief:

Das ist nur konsequent. Nicht sinnlos.

Sinnlos wäre es, ein Gesetzt zu erlassen, was dann nicht eingehalten wird. Das Gericht hat lediglich entschlossen, dass auch durchgezogen wird, was der Bundesgerichtshof zuvor diktiert hat: Mehr Durchblick für den Kunden:daumen:
 
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Völlig korrekte Gerichtsentscheidung !

Wo kommen wir den hin wenn jeder den preis anheben kann wie er will und trotzdem an erster stelle bleibt :daumen2:

Natürlich ist es immer ärgerlich wenn der angegebene Shop nicht den Preis auf deren Homepage anbietet wie in der Suchmaschine.
Das verlängert nur die such nach dem günstigsten preis.

Bei den Suchmaschinen erkennt man aber sehr schnell welche Firmen Fair spielen und welche einen nur das schwer verdiente Geld aus der Tasche ziehen wollen, solche Shops betrete ich nie wieder auch wenn sie an einen spätere Zeitpunkt den günstigsten preis haben werden.
 
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Ich habe mal ein paar Fragen zum Verständnis.
Es heißt "Preissuchmaschinen", sind die nicht eigentlich selber dafür verantwortlich, dass die von ihnen rausgesuchten Angebote auch noch aktuell sind? Oder werden die Läden davon informiert, dass sie mit Produkt XYZ indexiert wurden? Aber selbst wenn, welcher Laden kann denn da den Überblick behalten?

Besagt das Urteil jetzt nicht, dass die Läden einen Mitarbeiter hinsetzen lassen müssen, der erst einmal im Internet alle Preissuchmaschinen mit dem Produkt heraussuchen und anschreiben muss, bevor sie das Produkt im Preis ändern können?

"Normale" Suchmaschinen wie Google durchsuchen das Internet "selbstständig". Mir hat noch kein Crowler gesagt, dass er eine meiner Webseiten indexiert hat und ich weiß auch nicht, wer alles min. eine im Index hat.
Läuft das bei Preissuchmaschinen anders? :huh:
 
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Läuft das bei Preissuchmaschinen anders? :huh:
Nun ja, einige Preissuchmaschinen verlangen Gebühren von den Shops damit die die Produkte im Preisvergleich aufführen. Wie das genau ist kann ich nicht sagen. Aber bei Mindfactory gab es vor längerer zeit mal das Problem das die auf einer oder mehreren Preissuchmaschinen nicht mehr aufgeführt wurden. Beim recherchieren warum dem so ist, stieß ich auf aussagen das die Preissuchmaschinen mehr Geld verlangt haben. Aber wie gesagt, genau weiß ich da auch nicht.
 
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Dieses Urteil betrifft einen Shopbetreiber zu keinem Zeitpunkt. Dieser ist nur für den Preis auf seiner Seite bzw. das spätere Angebot für den Kunden verantwortlich.

Das Problem wird nun sein, den Traffic für die Shopbetreiber auf einem vernünftigen Maß zu halten. Die Suchseiten müssen nun zeitnah agieren, heisst die Preise sofort nach einer Änderung anpassen. Das kann nur durch eine freie, vollständige Indexierung der Shopseite erlangt werden. Oder man sperrt direkt Suchseiten aus.

Die Suchseiten haben nun das Problem, alle Seiten ununterbrochen zu überprüfen. Viel Spass bei den tausenden Seiten da draußen.

Ergo wird nun 2 Dinge passieren. Kleine Suchseiten und Shopbetreiber fliegen aus diesem System raus, weil diese die Vorgaben nicht erfüllen und die Kosten nicht weiter geben können. Weiter werden die Suchseiten nur gezielt größere Shops anfahren und kontrollieren. Was wiederum zu einer Einschränkung des Suchangebotes führen wird.
 
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Haja ist doch logisch, richtige Entscheidung.
 
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Nun ja, einige Preissuchmaschinen verlangen Gebühren von den Shops damit die die Produkte im Preisvergleich aufführen. Wie das genau ist kann ich nicht sagen.
Genau so verdienen Preissuchmaschinen ihr Geld. Ein Shopbetreiber zahlt eine Gebühr, damit er in der Preissuchmaschine berücksichtigt wird.

Der Grund für dieses Geschäftsmodell liegt darin, dass es inzwischen soviele Onlineshops gibt, dass der Kunde den Überblick verliert. Er benutzt also eine Preissuchmaschine. Folglich ist es für die Shopbetreiber ein absolutes Muss mittels dieser Seiten gefunden zu werden, also zahlen sie auch die Gebühr.

Dieses Urteil betrifft einen Shopbetreiber zu keinem Zeitpunkt. Dieser ist nur für den Preis auf seiner Seite bzw. das spätere Angebot für den Kunden verantwortlich.
Das ist Unsinn und wenn es so wäre wie du sagst, hätte der BGH sicherlich anders entschieden. Preissuchmaschinen können wie das Beispiel zeigt von den Onlineshops sehr leicht zur Kundenmanipulation genutzt werden. Das Urteil stellt klar, dass Suchmaschinen nicht als Lockmittel für den eigenen Shop genutzt werden dürfen, ohne dass dort das beworbene Produkt überhaupt zu den genannten Bedingungen verkauft wird. Das liefe dem Sinn dieser Suchmaschinen zuwider.
 
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Außerdem, wo entsteht den der Vorteil wenn man im Shop einen höheren Preis hat als in der Preissuchmaschine?

Werbung.
Zwar werden einige Leute merken, dass der Preis nicht der aus der Suchmaschiene ist, zum einen werden es aber auch viele nicht merken (wenn ich ein Produkt kaufen will und nur nach dem günstigsten Preis gucke, dann reicht mir doch eigentlich der Link zum "günstigsten Anbieter" und vergleiche nicht noch, warum der wo als solcher eingestuft ist) und zum anderen merken sie es frühestens, wenn sie bereits auf der Seite sind. Damit hat ein derartiges gefälschtes Angebot zumindest eine Werbewirksamkeit, auf die jeder Fernsehspot neidisch sein dürfte.
 
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hätte ich gut gefunden, wenn der shop den höheren preis erst bei der rechnung gezeigt hätte...

denn normalerweise sieht man den preis doch sowieso nochmal auf der seite... Blödheit gehört dann halt leider bestraft, wenn man nicht lesen kann...
 
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Der Interessent ist zum. schon mal auf seine Seite, was auch schon Vorteile hat und sei es nur für die Statistik und eventl. Werbeeinnahmen durch Werbebanner. ...

Finde auch das es Irreführung ist, aber wer blind kauft, hat zum. eine Teilschuld.
 
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Die Sonderangebote über die Suchmaschinen sind dadurch aber nicht betroffen oder?
Es gibt ja manche Shops, die günstigere Preise anbieten, wenn man den Artikel über ne Suchmaschine anklickt anstatt deren Webseite direkt per URL anzusurfen.
 
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Das PCGH immer das wichtigste in den News verschweigen muss.
Genaus wie gestern bei der Pink Floyd News wurde nichts über den Vertrag zwischen EMI und Pink Floyd geschrieben und das der Gewinn von Onlineverkäufe durch EMI nicht ausgezahlt wurde ....

- Zum Thema -
Der Händler hatte zur gleichen Zeit den neuen Preis an die Suchmaschine durchgegeben, aber die Suchmaschine hatte den Preis erst später aktualisiert.

Somit : neuer Preis der Suchmaschine melden - warten bis Suchmaschine den neuen Preis aufführt (auch wenn es mal Stunden dauert) - danach den eigenen Preis anpassen. Problematisch aber wenn man sich in mehrere Suchmaschinen eingetragen hat.
 
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Gut für den Kunden, für den Händler könnte das allerdings schwierig werden.
 
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gutes urteil. mir geht das mit piramax und co mächtig auf die ketten. solche anbieter versauen den guten dienst von preissuchmaschinen.
 
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