Widerruf des Laptop-Kaufs

Titan2k4

PC-Selbstbauer(in)
Hallo liebe Leute,

nach langem Überlegen und Herumgewurschtel habe ich mich wohl dazu entschieden, den Kauf des Laptops zu widerrufen.
Es geht um den Schenker (Mysn.de) p722 (Clevo P370) mit zwei GTX 680m, 120 Hz-Panel, 3840Qm und so weiter... Preis: 2950€.




EINGEFÜGT AM 05.02.2013:

Ausgang des ganzen Widerrufs (Um das Lesen von allem zu ersparen):
Ich hatte die vollen 2950€ nach anderthalb Wochen auf meinem Konto.
Gute Arbeit Mysn.de!





Ich konnte es kaum genießen, den Laptop zu verwenden, da ich ununterbrochen daran denken musste, was man für das Geld alles
hätte bekommen können oder wie der Wertverlusst beinahe täglich spürbar ist. Ein schlechtes Gefühl :(.
Jedenfalls habe ich das Gerät nach langem hin- und her (Es gab Komplikationen mit der Konfiguration, da ich zwei 7970m's mit dem 120Hz-Panel ausgewählt hatte) am 09.01.2013 vom Postboten in Empfang genommen. Soweit ich die Nutzungsbedingungen durchgelesen habe, gelten ab diesem Moment die 14-Tage Widerrufsfrist. Ist das so korrekt?

1.-Was muss ich beachten (Und zwar wirklich alles bis ins kleinste Detail wie z.B.: Fingerabdrücke, Staubfussel und alles eben) um eine evtl. Werverlustzahlung zu vermeiden?
2.-Wie sieht es mit der Verpackung aus? Der Laptop war in drei großen, beinahe schon riesigen Verpackungen angeliefert worden. Muss alles wieder exakt so verpackt sein, wie es kam? Oder ist das unwichtig? Muss jede Verpackung ganz sein (Nicht eingerissenoder ähnliches?)
3.-Ab wann ist der Widerruf rechtlich gültig? Ab dem Moment, wenn ich die E-Mail abgesendet habe? Oder erst in Verbindung mit dem Rücksenden der Ware?
4.-Kann ich mit der zurückerstattung des vollen Kaufpreises rechnen, wenn der Laptop, mal angenommen, wie folgt genutzt wurde:

-Betriebssystem installiert (Wurde nicht mitbestellt)
-Treiber von Treiber-CD installiert, bzw. neusten Grafikkartentreiber von Nvidia.de
-Ein paar Spiele gepsielt um die Performence in Verbindung mit DiagnoseTools im Bezug auf Temperaturentwicklung u. Taktraten zu testen
-Im Sinne des Widerrufs: Vollständig (langsame und gründliche Art) formatierung der mitbestellten Sata-Festplatte, Ausbau meiner eigenen SSD-Festplatte, welche als Systemplatte diente, gründliches Saubermachen der gesamten Laptop-Oberflächen. So weit, wie es nach ein paar Tagen möglich ist, das ganze eben wieder in den Urzustand zu versetzen, was auch gelingen sollte.
-Ordentliches und schonendes Zürücksenden der Ware gewährleisten




Der Gedanke, anstatt der 10 500 Punkte im 3D-Mark 11, für einen Bruchteil des Geldes 20 000 im Desktopbereich erreichen zu können, ist einfach zermürbend. Ich wisst sicherlich, was ich meine... Ich denke, ich bin letzlich doch zu vernünftig für solch ein Unterfangen. Und... ja, liebe Leute... Ich weiß... Ihr habt's mir doch gesagt :)

MFG,
Manni
 
Zuletzt bearbeitet:
Normalerweise kannst du ja ohne angaben von Gründen den Laptop zurückgeben.

Auch eine Nutzungs pauschale dürfte in diesem kurzen Zeitraum nicht fällig werden. Die Verpackung sollte schon aus Transport Sicherheit`s Gründen in Ordnung sein, aber wegen einem Kaputten Karton darf nichts vom Betrag abgezogen werden.

Es gab aber mit Schenker schon oft Probleme was Rücknahmen angeht. Die werden schon versuchen dir auf alle Fälle was abzuziehen. Sei auf der Hut.
 
Jo, eigentlich sollte das kein Problem sein... Du solltest allerdings tunlichst schauen das Du keine Kratzer etc. hast...
Schön sauber machen und dann zurück schicken... kann allerdings etwas dauern (ne gute Woche auf jeden) bis Du die €€€ wieder bekommst :)
 
Noch was dazu, was viele vergessen.

Mach ein paar Fotos von dem Lapi, damit du später im Falle des Falles nachweisen kannst, dass an dem Gerät keine auffälligen Gebrauchsspuren vorhanden waren.

Ohne jemanden zu nahe zu treten, ist es der einfachste Weg ein anderes beschädigtes Gerät für zurück gesendete auszugeben um eine Wertminderung zu begründen.

Also Fotos vom Läpi, Seriennummer Notieren etc..

Nicht alle sind so Kulant wie Alternate etc..



Gruß
 
In der PCGH-Ausgabe 10/12 war ein umfangreicher Artikel zum Fernabsatzrecht. Da sich vor kurzem einiges geändert hat, solltest du auf deiner Recherche auf das Datum von Artikel achten. Alles vor 2011 dürfte veraltet sein. Da deine Fragen sehr konkret sind, muss ich dich darauf hinweisen, dass Rechtsberatung hier im Forum nicht gestattet ist. Das hindert aber nicht daran allgemeine Hinweise zu geben. Bei knapp 3.000 € lohnt es sich schon fasst mal einen Besuch bei Verbraucherzentrale zu machen.

Du müsstest vom Händler kurz vor oder während der Versandbestätigung eine Widerrufsbelehrung erhalten haben (E-Mail). Lese dir die mal durch. Alternativ lese hier: mySN.de | XMG XIRIOS XESIA | buy Schenker Notebooks

Schau aber dennoch nach, ob du eine bekommen hast. Der Händler ist verpflichtet dir diese vor oder unmittelbar nach dem Kauf zukommen zu lassen. Ist das nicht geschehen, fängt die Widerrufsfrist nicht an zu laufen und der gefürchtete Wertersatz ist möglicherweise ebenfalls nicht relevant.

es hilft jedenfalls einfach mal "Widerrufsrecht" (ohne ") bei Google einzugeben und die Artikel durchzulesen. Eine nette Zusammenfassung der Rechtsnormen: Widerrufsrecht
 
Hui. Vielen Dank für eure Hilfe... Ich denke ich mache ein paar Bilder vom laufenden Betriebssystem beim Aufrufen einer Seite, welche unmissverständlich das aktuelle Datum + Uhrzeit anzeigt, fahre dann runter und formatiere, mache Bilder vor dem Einpacken und von der Seriennummer und schicke es dann los. Hoffe ihr behaltet Recht und ich werde wirklich keine Ersatzschädigung oder was auch immer zahlen müssen :)
 
Viel Glück! Ich hab allerdings noch eine Hiobsbotschaft für dich, im schlimmsten Fall kann sich der Verkäufer auf das BGB $312 Abs.4 Nr.1 beziehen:

(4) Das Widerrufsrecht besteht, soweit nicht ein anderes bestimmt ist, nicht bei Fernabsatzverträgen
1.
zur Lieferung von Waren, die nach Kundenspezifikation angefertigt werden oder eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse zugeschnitten sind oder die auf Grund ihrer Beschaffenheit nicht für eine Rücksendung geeignet sind oder schnell verderben können oder deren Verfalldatum überschritten würde,

Wenn der Händler nicht kulant ist, würde ich mal beim Anwalt nachfragen was sich da machen lässt.
 
Gaming Laptops waren preis-/leistungsmäßig/Wertverlust schon immer eine Katastrophe im GGs. zu Desktoprechnern.

Wenn das mit dem Shop nicht klappt verkaufst Du das Ding eben mit etwas Wertverlust auf ebay, würde ich so machen ...
 
Hui. Vielen Dank für eure Hilfe... Ich denke ich mache ein paar Bilder vom laufenden Betriebssystem beim Aufrufen einer Seite, welche unmissverständlich das aktuelle Datum + Uhrzeit anzeigt, fahre dann runter und formatiere, mache Bilder vor dem Einpacken und von der Seriennummer und schicke es dann los. Hoffe ihr behaltet Recht und ich werde wirklich keine Ersatzschädigung oder was auch immer zahlen müssen :)

Bei nem seriösen Händler sollte das schon klappen! Das wird schon werden, aber kontaktier doch einfach mal mySN.de, wie du den Widerruf abwickeln sollst.

Die anderen Threads scheinen ja Wirkung gezeigt zu haben. Wir sind ja nichtmal von 3000€ ausgegangen.:hail:
 
Viel Glück! Ich hab allerdings noch eine Hiobsbotschaft für dich, im schlimmsten Fall kann sich der Verkäufer auf das BGB $312 Abs.4 Nr.1 beziehen:

Wenn der Händler nicht kulant ist, würde ich mal beim Anwalt nachfragen was sich da machen lässt.

PC- und Notebook-Systeme fallen nicht unter diese Norm, laut BGH (Urteil vom 19.03.2003. Az.: VIII ZR 295/01), ebenso für Notebooks (AG Köpernick, Urteil vom 19.03.2009, Az.: 13 S 36/08).
 
PC- und Notebook-Systeme fallen nicht unter diese Norm, laut BGH (Urteil vom 19.03.2003. Az.: VIII ZR 295/01), ebenso für Notebooks (AG Köpernick, Urteil vom 19.03.2009, Az.: 13 S 36/08).

Das waren aber Einzelurteile, wenn die Firma nachweisen kann, dass die Umbaumaßnahmen nicht "einfach" rückgängig zu machen sind (das ist bswp. der Fall wenn Teile angelötet werden), dann könnten sie den Rechtsweg einschlagen. Ist aber natürlich Spekulation ^^
 
Aber die Clevo lassen sich ohne viel Aufwand zurückbauen. Aber bei Schenker ist alles möglich. Ein Anwalt ist dann nicht vekehrt dabei.
Wäre ja der Hammer wen die sich auf den Paragrafen berufen würden.
 
Also: Update zum Fall von meiner Seite:
Ich muss zuerst mal keine Versandkosten zahlen. Ich konnte eine PDF ausdrucken und kann dies damit verschicken.
Darüber hinaus habe ich mit einem Kundendienstmitarbeiter telefoniert, der mir versichert hat, dass ich mir keine Sorgen
über eventuelle Wertminderung oder sonst etwas machen brauche. Sofern der Laptop - und das sind seine Worte - nicht
irgendwo mit einem Schraubenzieher zerkratzt oder irgendwo durchgestochen wurde, oder das Gerät enorm nach Zigaretten-
rauch stickt oder etwas in der Art, brauche ich mir gar keine Sorgen zu machen. Das ist zumindest mal, was der Kundendienst
sagt. Ich hoffe, dass es auchtatsächlich dabei bleibt.


Jedenfalls bekam ich eine Mail, mit Bestätigung des Eingangs des Widerrufes und ich schicke das Ding am besten gleich morgen vor
11.30 Uhr los. Denn auf diese Weise habe ich das Zurücksenden noch innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt (Beinahe auf die Stunde genau) eingeleitet. Kann nicht schaden, denke ich.

Ich werde ich Euch weiterhin auf dem Laufenden halten und ggf. den Thread in etwa 14 Tagen reaktivieren, um Euch zu sagen, ob ich
tatsächlich auch mein volles Geld wiederbekommen habe. Vielen lieben Dank für Eure Anteilnahme und Hilfe.

Liebe Grüße,
Manni
 
wenn man soviel geld ausgibt, wieso überlegt man nicht VORHER zweimal, ob sich das lohnt?
verstehe ich nicht.
 
Das hatten wir mehrmals vorgeschlagen, soagr was in richtung lanRechner im Prodigy case und einfach jeweil zwei Monitore/tasta/Maus auf Arbeit und zuhause ;)

mal sehn was er sich danach holt

aber is ja gut, das der ablauf so unkompliziert klappt, bei der geldmenge muss man ja aufpassen.
 
Liebe Community,

bitte hört nicht drauf, was stadler5 hier schreibt. Dieser Mensch hat es sich zur Aufgabe gemacht, unseren Ruf bei jeder ihm sich bietenden Gelegenheit in den Dreck zu ziehen. Seine Aussagen haben mit Tatsachen und Meinungsäußerung nichts mehr zu tun. Für das, was stadler5 hier und in vielen anderen Foren betreibt, gibt es klare Begriffe. Einer davon heißt FUD.

Fear, Uncertainty and Doubt

Zum Thema Widerruf: ein Widerruf ist im Versandhandel ein ganz normaler kaufmännischer Vorgang und gehört zum Alltagsgeschäft eines jeden größeren Online-Handels. Dafür gibt es klare vordefinierte Abläufe und einen eindeutigen gesetzlichen Rahmen, an den wir uns selbstverständlich im Sinne des Verbrauchers halten. Zum Thema "Individualanfertigung" nimmt ein Passus in unseren AGB auch ganz klar Stellung, und zwar im Sinne des Kunden. Dieser Passus lautet:

Das Widerrufsrecht besteht nicht bei Fernabsatzverträgen: zur Lieferung von Waren, die nach Kundenspezifikationen angefertigt werden oder eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse zugeschnitten sind (Dies ist grundsätzlich nicht der Fall, wenn die zu liefernde Sache auf Ihre Bestellung hin aus vorgefertigten Serienbauteilen zusammengefügt wird, die ohne Beeinträchtigung der Substanz mit geringem Aufwand wieder getrennt werden können.)

Es braucht somit keinen Anwalt um bei uns ein Gerät innerhalb der 14-tägigen Widerrufsfrist zurückzugeben. Eine E-Mail genügt. Ausschlaggebend ist das Absende-Datum der E-Mail. In Ausnahmefällen haben wir auch schon Widerrufe nach Ablauf der 14-tägigen Widerrufsfrist angenommen. Auch gibt es bei uns keinen pauschalen Abzug bei geringfügigen Gebrauchsspuren. Auch hier ist der gesetzliche Rahmen klar definiert: ein Kunde hat das Recht, das Gerät so zu Hause zu testen, wie er es auch im Ladengeschäft testen könnte. Wenn er dabei Fingerabdrücke oder minimale Kratzer hinterlässt, dann ist das halt so. Wir springen keinem Kunden aufs Dach, bloß weil er ein paar Schutzfolien abzieht oder Fingeradrücke auf dem Gehäuse zu sehen sind. Daran haben wir einfach kein Interesse, auch wenn bestimmte interessierte Kreise immer wieder das Gegenteil behaupten.

MfG
der Schenker Foren-Support

P.S.: dass der Thread-Ersteller sein Gerät XMG P722 nun widerrufen möchte, ist zu bedauern. Wir können an jeden potentiellen Kunden nur appellieren, sich den Kauf eines Hochleistungs-Notebook im Vorraus gut zu überlegen. Nicht jeder benötigt diese massive Leistung in einem mobilen Gehäuse. Sehr viele Kunden sind auch mit Mittelklasse-Notebooks wie dem XMG A722 sehr zufrieden. Trotzdem sind wir stolz auf gerade die Kunden, die ohne Ihr XMG P722 oder ohne ein XMG U700 (bzw. dessen Nachfolger XMG U702) Ihre Arbeit nur halb so schnell erledigen könnten. Dazu gehören u.a. auch Ingenieure, Architekten, Maschinenbauer usw. - Rechenleistung ist nicht nur für Gaming dar.

P.P.S.: Wir hätten uns über einen Antwort in dem anderen Thread von Titan2k4 gefreut.
 
Zurück