Whatsapp: Gericht sieht Nutzung als abmahnfähige Rechtsverletzung an

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Eigentlich hatte das Amtsgericht Bad Hersfeld nur in einem Sorgerechts-Prozess ein Urteil gefällt. Doch darin finden sich mehrere Punkte, die wesentlich umfangreichere Folgen haben können. So ist die Aufnahme von anderen Personen in die Kontaktliste ohne deren Einwilligung laut der Begründung des Urteils ein abmahnfähiger Verstoß gegen die informationelle Selbstbestimmung.

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AW: Whatsapp: Gericht sieht Nutzung als abmahnfähige Rechtsverletzung an

Wobei ich da eher Whatsapp abmahnen würde, denn die sammeln ja die Daten und geben sie an FB weiter.
Dort wäre auch mehr zu holen. ;)
 
AW: Whatsapp: Gericht sieht Nutzung als abmahnfähige Rechtsverletzung an

"Das Gericht geht bei der Gefahr eines Fehlverhaltens von Kindern oder Eltern bei der Mediennutzung sogar von einer "Notwendigkeit einer Eltern-Kind-Medien-Nutzungsvereinbarung" aus, die schriftlich abgefasst werden muss."

Also am besten gleich nach der Geburt per Fingerabruck von den Kindern diverse Dokumente unterschreiben lassen. Wenn ich mich recht entsinne wird dies auch für das allgemeine Verhalten (downloading mobbing etc) im Internet von einem anderen Gericht gefordert, hauptsache man hat es schriftlich.

Die haben doch jedes Verhältnis zur Realität verloren.
 
AW: Whatsapp: Gericht sieht Nutzung als abmahnfähige Rechtsverletzung an

Das fällt doch wohl klar unter Realsatire...
Wie bitte soll bitte so eine "Eltern-Kind-Medien-Nutzungsvereinbarung" überhaupt Aussehen? Wie bereits im Artikel steht, die Kinder kennen sich besser aus als die Eltern, sollen die etwa den Vertrag zur Nutzung des Smartphones ausarbeiten? :Ugly:

Ich denke auch die Abmahnung sollte eher an WhatsApp gehen, da man gegen das importieren der Kontakte als Nutzer quasi nichts Unternehmen kann.
 
AW: Whatsapp: Gericht sieht Nutzung als abmahnfähige Rechtsverletzung an

Also das Gericht, hat in dem Sinne von wegen Schriftlich verfassen einen gewaltigen Hirnfurz.
 
AW: Whatsapp: Gericht sieht Nutzung als abmahnfähige Rechtsverletzung an

Nachdem die Eltern sich ausreichend informieren MÜSSEN, um ihrer Aufsichtspflicht nachkommen zu können, ist natürlich auch die Ausarbeitung einer "Eltern-Kind-Medien-Nutzungsvereinbarung" nurmehr eine Frage des Wollens.

Ich frage mich allerdings, was die Folge einer solchen Nutzungsvereinbarung wäre.

(Mindestens) Eine der Parteien ist nicht oder nur beschränkt geschäftsfähig. Die beschränkte Geschäftsfähigkeit wird ausgerechnet von der Gegenseite der Vereinbarung "überwacht". Da sehe ich einen Interessenkonflikt.

Aber sagen wir mal, eine solche Vereinbarung könnte wirksam zustande kommen:

--> Das Kind hält sich aber nicht daran und nutzt die Medien Eltern-Kind-Medien-Nutzungsvereinbarungs-brüchig, um das Informationsselbstbestimmungsrecht eines Dritten zu verletzen.

--> Dieser bringt das selbstverständlich zur Anzeige.

--> Das Kind ist nicht strafmündig.

--> Die Eltern verweisen auf die Eltern-Kind-Medien-Nutzungsvereinbarung und weisen jede Verantwortung von sich, da es zur Wahrnehmung der elterlichen Verantwortung nach Ansicht eines herausragenden deutschen Gerichtsurteils lediglich einer schriftlichen Vereinbarung bedarf. Sie sind also entschuldigt.

--> Ein Gericht bzw. eine Richterin/ein Richter wird das sofort feststellen und lediglich die Heilung der Verletzung des Informationsselbstbestimmungsrechts des Dritten verfügen.

--> Das Kind hält sich nicht daran oder begeht die Informationsselbstbestimmungsrechtsverletzung erneut.

usw.
 
AW: Whatsapp: Gericht sieht Nutzung als abmahnfähige Rechtsverletzung an

Es ist nur ein Amtsgericht! KEINE PANIK! Auf die Rechtsprechung unserer Amtsgerichte wird in Juristischer Hinsicht zwar auch gerne mal Bezug genommen, das aber auch nur aus Prinzip, weil in deren Entscheidungen auch mal gute Ideen vorhanden sind. Im großen und ganzen wird diesen Entscheidungen jedoch nicht viel Gewicht beigemessen.

Entscheidend ist vor allem eines: Gerichte sprechen nur für ihre eigenen Fälle Recht und dann auch nur in diesem einen ganz speziellen Fall. Was ein Richter entscheidet hat kein zweiter genau so zu entscheiden (anders als in den USA). Selbst Entscheidungen des Bundesgerichtshofes muss kein anderes Gericht genau befolgen (auch wenn es meist passiert, wenn es vom BGH kommt).

Entscheidungen von Landgerichten werden oft in Betracht gezogen und Oberlandesgerichtliche Urteile sind von erheblicher Bedeutung. Aber hier geht es um ein Amtsgericht, bei dem ein Richter (möglicher Weise) einfach nur mit dem falschen Fuß aufgestanden ist...
 
AW: Whatsapp: Gericht sieht Nutzung als abmahnfähige Rechtsverletzung an

Man wird ja sehen, was die höheren Instanzen entscheiden werden, falls es eine Revision gibt.
 
AW: Whatsapp: Gericht sieht Nutzung als abmahnfähige Rechtsverletzung an

Smartphones besitzen, für mich, sehr viel "nicht ausschließlich positives Potential"; diese Geräte gehören nicht in Kinderhände. Meine Meinung.
Die Sache mit den autom. Tel.Nr./Namen aus dem Adressbuch geht für mich eh in Richtung einer Rechtsverletzung.
 
AW: Whatsapp: Gericht sieht Nutzung als abmahnfähige Rechtsverletzung an

Die Sache mit den autom. Tel.Nr./Namen aus dem Adressbuch geht für mich eh in Richtung einer Rechtsverletzung.
+1

(unter anderem) Meine Geschwister hatten mich auch nicht gefragt damals.
Da ich die App nie genutzt hatte, wusste ich natürlich nicht was in den AGB stand.
Ich meine, wer liest sich denn AGB von etwas durch das einem (eigtl.) gar nicht tangiert (tangieren sollte)^^
Nach dem man mich genervt hat mir das Ding zu installieren hab ich mir die AGB natürlich durchgelesen und war enttäuscht..., bekam aber nur Schulterzucken entgegen. Die eigene Familie mit einer Selbstverständlichkeit angeschissen.
Jeder, der einen als Kontakt gespeichert hat nickt wohl entweder einfach ab und akzeptiert blindlings oder es juckt einem nicht. Man entscheidet einfach für die anderen ohne Mitsprache mit.

Bin natürlich auch der Meinung WhatsApp gehört abgemahnt.
Weil, ist es nicht üblich bei Sprach/-Chats, dass man gewünschte Kontakte manuell selbst einpflegen muss?
Das Versäumnis geht klar auf's Konto der Entwickler, mMn.
Von wegen Aufsichtspflicht der Eltern verletzt.

Da macht man so als ob das von Interesse wäre die informationelle Selbstbestimmung zu sichern und zieht den Eltern dabei gleich einen Strick. Irgend wer muss ja die Schuld haben, und da Daten abfangen Priorität hat, muss das Versäumnis verlagert werden.
Schöne Welt.
 
AW: Whatsapp: Gericht sieht Nutzung als abmahnfähige Rechtsverletzung an

Holy Shit...

Ein Mediennutzungsvertrag mit dem eigenen nicht/beschränkt geschäftsfähigen Kind. :ugly: Den Vertrag müssten die Eltern für das Kind selbst genehmigen - praktisch ein Insichgeschäft und damit nichtig.

Die sich aus der nichtvorhandenen Möglichkeit Whatsapp am Abgleichen des Telefonbuchs zu hindern ergebenden rechtlichen Probleme auf den Nutzer und nicht auf den Urheber der Software abzuwälzen, ist ebenso ein schlechter Scherz.

Zum Glück isses nur ein unbedeutendes Amtsgericht.
 
AW: Whatsapp: Gericht sieht Nutzung als abmahnfähige Rechtsverletzung an

tja das gericht denkt nicht mit, jetzt werden sicher tausende fake mails kommen, mit einer zahlungsaufforderung usw. ..........
 
AW: Whatsapp: Gericht sieht Nutzung als abmahnfähige Rechtsverletzung an

tja das gericht denkt nicht mit, jetzt werden sicher tausende fake mails kommen, mit einer zahlungsaufforderung usw. ..........

Deswegen soll ja auch Whatsapp angemahnt werden. Das ist die richtige Adresse.

Außerdem sind Abmahnungen per Mail ungültig und landen somit im SPAM.
Wenn dich wirklich jemand aus dem Bekanntenkreis angezeigt hätte, kennt der dich ja und könnte entsprechend auch deine Adresse angeben.
Wobei das - auch im Sinne der Freundschaft - wohl kaum jemand machen wird. Da ist eine Bitte den Whatsappschrott zu löschen deutlich zielführender, insbesondere, wenn man selbst darüber gar nicht erreichbar ist.
 
AW: Whatsapp: Gericht sieht Nutzung als abmahnfähige Rechtsverletzung an

Ich denke auch die Abmahnung sollte eher an WhatsApp gehen, da man gegen das importieren der Kontakte als Nutzer quasi nichts Unternehmen kann.

Als Nutzer kannst du nichts dagegen unternehmen, aber es wird auch niemand gezwungen, WhatsApp zu nutzen - das ist in meinen Augen der springende Punkt! Der vom Gericht beurteilte Sachverhalt ist interessierten (Nicht-)Benutzern von WhatsApp längst bekannt, weil oft genug in den entsprechenden Medien behandelt.

Deswegen soll ja auch Whatsapp angemahnt werden. Das ist die richtige Adresse.

Auf welcher Grundlage? Die Verwendung der Daten wird in den AGB erläutert, von denen jeder Benutzer bei Installation bestätigt, sie gelesen zu haben. Und darin steht außerdem:

"Um einen WhatsApp-Account zu erstellen, gibst du deine Mobiltelefonnummer an. Du stellst uns regelmäßig die Telefonnummern in deinem Mobiltelefon-Adressbuch zur Verfügung, darunter sowohl die Nummern von Nutzern unserer Dienste als auch die von deinen sonstigen Kontakten. Du bestätigst, dass du autorisiert bist, uns solche Nummern zur Verfügung zu stellen."

Der User ist damit in der Schusslinie, wenn er den Dienst nutzen will, nicht der Anbieter. Vielleicht realitätsfremd, aber rechtlich dürfte WhatsApp damit auf der sicheren Seite sein - es sei denn, es wird in einem anderen Verfahren festgestellt, dass eine entsprechende Regelung unzumutbar oder sittenwidrig ist.
 
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AW: Whatsapp: Gericht sieht Nutzung als abmahnfähige Rechtsverletzung an

... So ist die Aufnahme von anderen Personen in die Kontaktliste ohne deren Einwilligung laut der Begründung des Urteils ein abmahnfähiger Verstoß gegen die informationelle Selbstbestimmung....
Sehr guter Ansatz, nur wie soll ich herausbekommen, wer mich alles, nur weil er meine Nummer hat,
als Kontakt abspeichert? Genau die darauf resultierenden Verknüpfungen und z.B. Einstufung in
Versicherungstarife sind ein im Einzelfall massives Problem.
 
AW: Whatsapp: Gericht sieht Nutzung als abmahnfähige Rechtsverletzung an

Auf welcher Grundlage? Die Verwendung der Daten wird in den AGB erläutert, von denen jeder Benutzer bei Installation bestätigt, sie gelesen zu haben. Und darin steht:

"Um einen WhatsApp-Account zu erstellen, gibst du deine Mobiltelefonnummer an. Du stellst uns regelmäßig die Telefonnummern in deinem Mobiltelefon-Adressbuch zur Verfügung, darunter sowohl die Nummern von Nutzern unserer Dienste als auch die von deinen sonstigen Kontakten. Du bestätigst, dass du autorisiert bist, uns solche Nummern zur Verfügung zu stellen."

Vielleicht realitätsfremd, aber rechtlich dürfte WhatsApp damit auf der sicheren Seite sein - leider!

Aber Nutzer die nicht bei Whatsapp sind haben nicht zugestimmt. Deren Daten dürfen somit nicht verarbeitet werden. Ob Facebook das nun will oder nicht.
Deswegen wurden sie ja schon zu 110 Mio. € Strafe verurteilt. Ubernahme von WhatsApp: Facebook muss 110 Millionen Euro Strafe zahlen | ZEIT ONLINE
Hoffentlich kommen noch ein paar Milliarden dazu, damit es mal wirklich weh tut.
 
AW: Whatsapp: Gericht sieht Nutzung als abmahnfähige Rechtsverletzung an

Auf welcher Grundlage? Die Verwendung der Daten wird in den AGB erläutert, von denen jeder Benutzer bei Installation bestätigt, sie gelesen zu haben.

Im Grunde geht es um das Handeln dritter Personen, die natürlich in ihrer Unwissenheit geschützt sind.
Man kann nicht durch Fahrlässigkeit anderer belangt werden, wenn man selbst nichts durch eigene Handlung hervorgerufen hat.

Und so sollte das auch bleiben, oder worauf möchtest du hinaus?
 
AW: Whatsapp: Gericht sieht Nutzung als abmahnfähige Rechtsverletzung an

"Um einen WhatsApp-Account zu erstellen, gibst du deine Mobiltelefonnummer an. Du stellst uns regelmäßig die Telefonnummern in deinem Mobiltelefon-Adressbuch zur Verfügung, darunter sowohl die Nummern von Nutzern unserer Dienste als auch die von deinen sonstigen Kontakten. Du bestätigst, dass du autorisiert bist, uns solche Nummern zur Verfügung zu stellen."

Der User ist damit in der Schusslinie, wenn er den Dienst nutzen will, nicht der Anbieter. Vielleicht realitätsfremd, aber rechtlich dürfte WhatsApp damit auf der sicheren Seite sein - es sei denn, es wird in einem anderen Verfahren festgestellt, dass eine entsprechende Regelung unzumutbar oder sittenwidrig ist.

Da wäre ich im Falle eines Verfahrens doch recht sicher, dass WhatsApp da ziemlich einen auf den Deckel bekommt. In allgemeinen Geschäftsbedingungen sind überraschende und unerwartete Klauseln verboten. Und es muss wirklich NIEMAND damit rechnen, dass er von jedem Menschen, der in seinem Telefonbuch steht, die Erlaubnis haben muss, dessen Kontaktdaten an Whatsapp weiterleiten zu dürfen... Keine Chance für die, damit gegen die User durchzukommen. Nur haben tun sie die ganzen Daten ja trotzdem schon...
 
AW: Whatsapp: Gericht sieht Nutzung als abmahnfähige Rechtsverletzung an

Auf welcher Grundlage? Die Verwendung der Daten wird in den AGB erläutert, von denen jeder Benutzer bei Installation bestätigt, sie gelesen zu haben. Und darin steht außerdem:

"Um einen WhatsApp-Account zu erstellen, gibst du deine Mobiltelefonnummer an. Du stellst uns regelmäßig die Telefonnummern in deinem Mobiltelefon-Adressbuch zur Verfügung, darunter sowohl die Nummern von Nutzern unserer Dienste als auch die von deinen sonstigen Kontakten. Du bestätigst, dass du autorisiert bist, uns solche Nummern zur Verfügung zu stellen."

Der User ist damit in der Schusslinie, wenn er den Dienst nutzen will, nicht der Anbieter. Vielleicht realitätsfremd, aber rechtlich dürfte WhatsApp damit auf der sicheren Seite sein - es sei denn, es wird in einem anderen Verfahren festgestellt, dass eine entsprechende Regelung unzumutbar oder sittenwidrig ist.
Da gibt es Möglichkeiten. Man könnte eine überraschende (=unwirksame) Klausuel annehmen.

Das Gericht argumentiert zudem seltsam, denn es sagt der Nutzer würde die "Datenweitergabe von Whatsapp an das dahinterstehende Unternehmen zulassen" und sei damit deliktisch haftbar. Das ist riesiger Käse, denn erstens veranlasst der Nutzer die Weitergabe nicht (passiert automatisch) und zweitens kann er sie auch garnicht per Option verhindern. Die Datenweitergabe ist schließlich kein Grundbestandteil der App, auf den es der Nutzer abgesehen hat. Man holt hier viel zu weit aus. Die Argumentation ist vollkommen sachfremd (das hast du ja selbst schon festgestellt).
 
AW: Whatsapp: Gericht sieht Nutzung als abmahnfähige Rechtsverletzung an

Aber Nutzer die nicht bei Whatsapp sind haben nicht zugestimmt. Deren Daten dürfen somit nicht verarbeitet werden. Ob Facebook das nun will oder nicht.
Deswegen wurden sie ja schon zu 110 Mio. € Strafe verurteilt. Ubernahme von WhatsApp: Facebook muss 110 Millionen Euro Strafe zahlen | ZEIT ONLINE
Hoffentlich kommen noch ein paar Milliarden dazu, damit es mal wirklich weh tut.

Korrigiere mich, wenn ich falsch liege, aber iirc bezieht sich diese Strafe auf die anfängliche Aussage seitens Facebook & WhatsApp, dass zwischen Ihnen kein Datenaustausch stattfindet und nicht darauf, dass WhatsApp die Kontakte auf dem Smartphone scannt und auf die eigenen Server hochlädt.

Im Grunde geht es um das Handeln dritter Personen, die natürlich in ihrer Unwissenheit geschützt sind.
Man kann nicht durch Fahrlässigkeit anderer belangt werden, wenn man selbst nichts durch eigene Handlung hervorgerufen hat.

Und so sollte das auch bleiben, oder worauf möchtest du hinaus?

Ich glaube, wir reden aneinander vorbei. Es geht darum, dass der WhatsApp-nutzer per Annahme der AGB bestätigt, zur Weitergabe von Daten Dritter (= Kontakte) berechtigt zu sein, was in den meisten Fällen nicht der Fall sein dürfte. Es geht aus meiner Sicht nicht um das Handeln sondern um die Daten Dritter, und nicht diese werden belangt, sondern die, die ihre Daten an WhatsApp ohne Einverständnis weitergegeben haben.

Da wäre ich im Falle eines Verfahrens doch recht sicher, dass WhatsApp da ziemlich einen auf den Deckel bekommt. In allgemeinen Geschäftsbedingungen sind überraschende und unerwartete Klauseln verboten. Und es muss wirklich NIEMAND damit rechnen, dass er von jedem Menschen, der in seinem Telefonbuch steht, die Erlaubnis haben muss, dessen Kontaktdaten an Whatsapp weiterleiten zu dürfen...

Ich stimme dir prinzipiell zu, aber gerade im Fall von WhatsApp wurde der Sachverhalt in den vergangenen Jahren derart in den Medien breitgetreten, dass er schon unter "Kenntnis des aktuellen Tagesgeschehens" fällt. Ich kenne ein paar (nicht IT-affine) Leute, die genau aus diesem Grund kein WhatsApp verwenden, weil sie sich vorher informiert haben.

Das Gericht argumentiert zudem seltsam, denn es sagt der Nutzer würde die "Datenweitergabe von Whatsapp an das dahinterstehende Unternehmen zulassen" und sei damit deliktisch haftbar. Das ist riesiger Käse, denn erstens veranlasst der Nutzer die Weitergabe nicht (passiert automatisch) und zweitens kann er sie auch garnicht per Option verhindern. Die Datenweitergabe ist schließlich kein Grundbestandteil der App, auf den es der Nutzer abgesehen hat. Man holt hier viel zu weit aus. Die Argumentation ist vollkommen sachfremd (das hast du ja selbst schon festgestellt).

Ich sagte realitäts- und nicht sachfremd... Aber dennoch bleibt: Der Benutzer hat die AGB angenommen und ohne Zustimmung seiner Kontakte deren Daten weitergegeben bzw. weitergeben lassen. Da ist imho nichts dran zu rütteln, es sei denn, die entsprechenden Passagen der AGB werden rechtswirksam für ungültig erklärt.

Jetzt fehlt eigentlich nur noch, dass Facebook/WhatsApp dazu verdonnert wird, REGELMÄẞIG AKTIV auf die einzelnen Benutzer und vor allem Nicht-Benutzer zuzugehen, um die Erlaubnis der Weiterverwendung der Daten einzuholen - dann würde es wenigstens den richtigen treffen. Denn letztlich ist es der Konzern, der mit den unrechtlich erworbenen Daten Geld verdient, und das gehört unterbunden!
 
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