AW: Whatsapp: Gericht sieht Nutzung als abmahnfähige Rechtsverletzung an
Aber Nutzer die nicht bei Whatsapp sind haben nicht zugestimmt. Deren Daten dürfen somit nicht verarbeitet werden. Ob Facebook das nun will oder nicht.
Deswegen wurden sie ja schon zu 110 Mio. € Strafe verurteilt.
Ubernahme von WhatsApp: Facebook muss 110 Millionen Euro Strafe zahlen | ZEIT ONLINE
Hoffentlich kommen noch ein paar Milliarden dazu, damit es mal wirklich weh tut.
Korrigiere mich, wenn ich falsch liege, aber iirc bezieht sich diese Strafe auf die anfängliche Aussage seitens Facebook & WhatsApp, dass zwischen Ihnen kein Datenaustausch stattfindet und nicht darauf, dass WhatsApp die Kontakte auf dem Smartphone scannt und auf die eigenen Server hochlädt.
Im Grunde geht es um das Handeln dritter Personen, die natürlich in ihrer Unwissenheit geschützt sind.
Man kann nicht durch Fahrlässigkeit anderer belangt werden, wenn man selbst nichts durch eigene Handlung hervorgerufen hat.
Und so sollte das auch bleiben, oder worauf möchtest du hinaus?
Ich glaube, wir reden aneinander vorbei. Es geht darum, dass der WhatsApp-nutzer per Annahme der AGB bestätigt, zur Weitergabe von Daten Dritter (= Kontakte) berechtigt zu sein, was in den meisten Fällen nicht der Fall sein dürfte. Es geht aus meiner Sicht nicht um das Handeln sondern um die Daten Dritter, und nicht diese werden belangt, sondern die, die ihre Daten an WhatsApp ohne Einverständnis weitergegeben haben.
Da wäre ich im Falle eines Verfahrens doch recht sicher, dass WhatsApp da ziemlich einen auf den Deckel bekommt. In allgemeinen Geschäftsbedingungen sind überraschende und unerwartete Klauseln verboten. Und es muss wirklich NIEMAND damit rechnen, dass er von jedem Menschen, der in seinem Telefonbuch steht, die Erlaubnis haben muss, dessen Kontaktdaten an Whatsapp weiterleiten zu dürfen...
Ich stimme dir prinzipiell zu, aber gerade im Fall von WhatsApp wurde der Sachverhalt in den vergangenen Jahren derart in den Medien breitgetreten, dass er schon unter "Kenntnis des aktuellen Tagesgeschehens" fällt. Ich kenne ein paar (nicht IT-affine) Leute, die genau aus diesem Grund kein WhatsApp verwenden, weil sie sich vorher informiert haben.
Das Gericht argumentiert zudem seltsam, denn es sagt der Nutzer würde die "Datenweitergabe von Whatsapp an das dahinterstehende Unternehmen zulassen" und sei damit deliktisch haftbar. Das ist riesiger Käse, denn erstens veranlasst der Nutzer die Weitergabe nicht (passiert automatisch) und zweitens kann er sie auch garnicht per Option verhindern. Die Datenweitergabe ist schließlich kein Grundbestandteil der App, auf den es der Nutzer abgesehen hat. Man holt hier viel zu weit aus. Die Argumentation ist vollkommen sachfremd (das hast du ja selbst schon festgestellt).
Ich sagte realitäts- und nicht sachfremd... Aber dennoch bleibt: Der Benutzer hat die AGB angenommen und ohne Zustimmung seiner Kontakte deren Daten weitergegeben bzw. weitergeben lassen. Da ist imho nichts dran zu rütteln, es sei denn, die entsprechenden Passagen der AGB werden rechtswirksam für ungültig erklärt.
Jetzt fehlt eigentlich nur noch, dass Facebook/WhatsApp dazu verdonnert wird, REGELMÄẞIG AKTIV auf die einzelnen Benutzer und vor allem Nicht-Benutzer zuzugehen, um die Erlaubnis der Weiterverwendung der Daten einzuholen - dann würde es wenigstens den richtigen treffen. Denn letztlich ist es der Konzern, der mit den unrechtlich erworbenen Daten Geld verdient, und das gehört unterbunden!