Youtube muss "Anschrift" bei Urheberechtsverletzungen herausgeben

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Wenn Youtube-Nutzer Urheberrechtsverstöße begehen, muss das Videoportal die E-Mail-Adresse des Nutzers herausgeben, die im Youtube-Konto hinterlegt ist. In der Regel ist das eine Gmail-Adresse. Das hat das Oberlandesgericht Frankfurt entschieden.

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AW: Youtube muss "Anschrift" bei Urheberechtsverletzungen herausgeben

... In der Regel ist das eine Gmail-Adresse. ...

Es ist doch verständlich, dass Youtube entweder haftet oder die Daten der Straftäter
herausgeben muss. Für solche Fälle sieht das deutsche Strafrecht ansonsten Beuge-
einzelhaft vor. Das wirkt in der Regel sehr schnell

Ich habe für jedes Forum, für jeden Onlineversand, etc eine eigene Email Adresse.
Macht das nicht jeder so? Es ist alleine schon interessant, mit welchem Spam sich
das Emailkonto füllt. Bei PCGH gab es komischerweise nach der Teilnahme an
einem Gewinnspiel eine Menge Mails, hmmm, ganz sicher Zufall
 
AW: Youtube muss "Anschrift" bei Urheberechtsverletzungen herausgeben

Und warum muss bitte google jetzt bei Urheberrechtsverletzungen NICHT die IP rausgeben, aber wenn ich was mit torrent hochlade rücken unsere dummen, mittelalterlichen Staatsanwaltschaften und Provider die IP-Adresse samt Adresse heraus, und öffnen somit der Abmahn-Mafia überhaupt erst die Tür? DAS finde ich eine rießen Sauerei, der Schutz der kompletten Anschrift sollte natürlich deutlich höher zu werten sein, als irgendeine torrent-Kacke im Internet.

Diese Staatsanwälte gehören in hohem Bogen rausgeschmissen! Sonst heulen sie immer rum sie seien überlastet, aber für so einen Müll ist Kapazität da, aber wehe man ist mal einem Online-Betrug zum Opfer gefallen und macht Anzeige, da heißt es im Voraus schon immer gleich "Machen Sie sich keine Hoffnung, da können wir leider nichts machen!!!"

Wäre der Fall vor dem korrupten Landgericht Hamburg gelandet, welches ja völlig in Hand der Abmahnmafia ist, wäre das Urteil zu 100% anders ausgefallen, natürlich zu Lasten der Bürger.
 
AW: Youtube muss "Anschrift" bei Urheberechtsverletzungen herausgeben

Der Schutz der eigenen Anschrift ist relativ simpel durchzusetzen - du musst sie ja nicht verraten.
YT-Videos schauen kann ich auch ohne Account. Und Accounts, bei denen ich mehr persönliche Daten angeben muss als zwingend notwendig lege ich seit vielen Jahren schlichtweg nicht an.

Klar, die mailadresse brauchts zwingend um Accounts zu aktivieren - aber bei so unnötigem Kram wie YouTube oder ähnlichem würde ich da, wenn überhaupt, eine Wegweradresse benutzen.
 
AW: Youtube muss "Anschrift" bei Urheberechtsverletzungen herausgeben

Als reiner Konsument wird man auf YT auch weniger mit Urheberrechtsverletzungen zu tun haben. Auf der Seite der Videouploader dürfte es aber problematisch werden ohne echte Anschrift Geld mit YT zu verdienen. Meinste nicht?
Is eben doch nicht so einfach, mit dem simplen "nich verraten".
 
AW: Youtube muss "Anschrift" bei Urheberechtsverletzungen herausgeben

Für die 99,9+% der Bevölkerung, die ihr Geld nicht damit verdienen zweifelhaften Inhalt auf YouTube hochzuladen schon. :ugly:

Wer Videos hochlädt und sich entsprechend mit den passenden Gesetzen auseinandersetzt (was er nach akzeptierter AGB MUSS) wird ebenfalls keine Probleme bekommen.
 
AW: Youtube muss "Anschrift" bei Urheberechtsverletzungen herausgeben

Die "99,9+" brauchen aber auch kein Account und spielen im Zusammenhang mit der News auch keine Rolle.
 
AW: Youtube muss "Anschrift" bei Urheberechtsverletzungen herausgeben

Und warum muss bitte google jetzt bei Urheberrechtsverletzungen NICHT die IP rausgeben, aber wenn ich was mit torrent hochlade rücken unsere dummen, mittelalterlichen Staatsanwaltschaften und Provider die IP-Adresse samt Adresse heraus, und öffnen somit der Abmahn-Mafia überhaupt erst die Tür? DAS finde ich eine rießen Sauerei, der Schutz der kompletten Anschrift sollte natürlich deutlich höher zu werten sein, als irgendeine torrent-Kacke im Internet.

Diese Staatsanwälte gehören in hohem Bogen rausgeschmissen! Sonst heulen sie immer rum sie seien überlastet, aber für so einen Müll ist Kapazität da, aber wehe man ist mal einem Online-Betrug zum Opfer gefallen und macht Anzeige, da heißt es im Voraus schon immer gleich "Machen Sie sich keine Hoffnung, da können wir leider nichts machen!!!"

Wäre der Fall vor dem korrupten Landgericht Hamburg gelandet, welches ja völlig in Hand der Abmahnmafia ist, wäre das Urteil zu 100% anders ausgefallen, natürlich zu Lasten der Bürger.

Der Unterschied ist das bei den Abmahnungen die IP Addressen bekannt sind und der ISP dann verpflichtet ist die Anschrift herauszugeben. In diesem Fall ist auch Google dazu verpflichtet die Anschrift herauszugeben, jedoch hat Google nur die Emailaddresse und nicht die Postanschrift. Die Klägerin wollte darauf die Telefonnummer oder IP Addresse haben, da sie dann beim Telekomonikationsanbieter die entsprechenden Daten anfragen kann und dieser diese herausgeben muss. Im Urheberrecht steht jedoch das Dritte nur dazu verpflichtet sind die Anschrift herauszugeben und laut aktueller Definition bezeichnet diese lediglich den Ort über den man eine Person anschreiben kann. Laut OLG fällt die Email unter diese Definition, jedoch nicht die Telefonnummer oder IP Addresse. Die Klägerin kann mit der Emailaddresse beim Emailanbieter Klarnamen und Postanschrift anfragen und wenn der die auch nicht hat, dann war es das. Das interessante ist, dass das OLG die Revision zulässt und durchscheinen lässt das man mit der aktuellen Definition des Begriffs "Anschrift" nicht zufrieden ist, da veraltet.
 
AW: Youtube muss "Anschrift" bei Urheberechtsverletzungen herausgeben

Nur wird die Mailadresse nicht viel Nützen, da die entsprechenden Mails mit "Abmahnung" o.ä. alle im SPAM-Ordner landen und ungeöffnet gelöscht werden. Da könnte ja jeder kommen.

Insbesondere ist eine Mailadresse nicht Ladungsfähig.
 
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