Bundesrat: Schadensersatz bei Internetproblemen?

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Der Bundesrat bittet die Bundesregierung um die Prüfung mehrerer Vorschläge. Kernthema ist der häufig auftretende Unterschied zwischen der von Verbrauchern gebuchten und der tatsächlich erhaltenen Internet-Datenrate. Um dem entgegenzuwirken gibt es mehrere Vorschläge, beispielsweise ein Recht auf Schadensersatz oder eine Verpflichtung zur Transparenz seitens der Provider.

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Schadensersatz bei Internetproblemen? Oh ja, aber bitte nicht nur für zu geringe tatsächlich gelieferte Bandbreite, sondern auch für allzu häufige Bandbreiteneinbrüche, Timeouts, unerreichbare Nameserver etc.

Ich bin bei PYUR, und wenn ich da Anspruch auf Schadensersatz hätte, könnte ich davon leben und aufhören zu arbeiten. :D
 
Das wollte ich auch gerade schreiben. Die niedrige Geschwindigkeit ist zwar sehr ärgerlich, aber das ist ein Parameter wie FPS beim Zocken. Viele Bilder pro Sekunde helfen auch nicht, wenn es Ruckler oder Spielabstürze gibt.
Wenn man mit großen Dateien arbeiten muss, können Leitungsabbrüche schlimme Probleme verursachen, erst recht, weil nun die Telefonie und Videokonferenzen ebenfalls über das Internet laufen.

Ich begrüße deshalb den Vorschlag, 90% der Leistung zugesichert zu bekommen. Aber für wichtiger halte ich es, einen ganz klaren Grenzwert zu setzen, wie oft eine Leitung im Zuständigkeitsbereich des Anbieters unterbrochen werden darf und wie lange die Zeiträume maximal sein dürfen.

Bei einem Glasfaseranbieter hatte ich pro Jahr unter 1 Ausfall. Bei der Telekom sind es manchmal mehrere pro Tag gewesen. Ich würde sagen, wenn eine Leitung pro Jahr mehr als 10 mal ausfällt, ist das sehr ärgerlich und wenn ein Ausfall länger als eine Stunde dauert, ganz besonders. Dann sollte man auch ein Recht auf Schadensersatz haben.
 
Ja, bitte!

Als geplagter Vodafone Kunde der aktuell nun seit zwei Wochen jeden Nachmittag sein Internet eigentlich direkt ausmachen kann, weil im prinzip nichts mehr ankommt und der Paketverlust dermaßen hoch ist, das man das bisschen Signal, was noch durchkommt nicht mehr nutzen kann, wäre ich SEHR für einen Schadensersatz anspruch.
 
...erst recht, weil nun die Telefonie und Videokonferenzen ebenfalls über das Internet laufen.
Was ich persönlich als grundsätzlich problematisch sehe.

Der alte analoge Anschluss brachte seinen eigenen Strom mit. Damit kann/konnte man zwar kein DECT-Telefon versorgen, aber bei einem lokalen Stromausfall war das Telefonieren mit einem direkt angeschlossenen Kabel-Telefon jederzeit möglich. Heutzutage - im VoIP-Zeitalter - ist nicht erst bei einem Stromausfall das Telefon tot (keine Ahnung wie es mit einer USV am Router/DECT-Telefon ausschaut, der Verteiler brauch doch auch Strom, oder?), heutzutage ist schon Feierabend wenn das Internetz mal eine Störung hat, oder total ausgefallen ist.
 
Wäre auf jeden Fall sinnvoll. Dann wären die Anbieter gezwungen entsprechende Engstellen auszubauen.
Ist die Frage, ob das Ganze auch für stationäres LTE/5G gelten soll. Dort sind die Einbrüche durch Überlastung oder Wetter deutlich größer, so dass oft überhaupt nur 10% der gebuchten Leistung ankommen.

Gerade eben gemessen:
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Ich bin bei PYUR, und wenn ich da Anspruch auf Schadensersatz hätte, könnte ich davon leben und aufhören zu arbeiten. :D

Der wird wohl eher in Höhe deiner DSL-Rechnung liegen.
 
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Was ich persönlich als grundsätzlich problematisch sehe.

Der alte analoge Anschluss brachte seinen eigenen Strom mit. Damit kann/konnte man zwar kein DECT-Telefon versorgen, aber bei einem lokalen Stromausfall war das Telefonieren mit einem direkt angeschlossenen Kabel-Telefon jederzeit möglich. Heutzutage - im VoIP-Zeitalter - ist nicht erst bei einem Stromausfall das Telefon tot (keine Ahnung wie es mit einer USV am Router/DECT-Telefon ausschaut, der Verteiler brauch doch auch Strom, oder?), heutzutage ist schon Feierabend wenn das Internetz mal eine Störung hat, oder total ausgefallen ist.

Ganz richtig.
Die Provider berufen sich allerdings auf die jederzeit nutzbaren Mobilfunkstationen, also auf ein mobiles Telefon/Smartphone!
Erstens, wieso schreibt man den Besitz und die Nutzung eines Mobiltelefon vor.
Zweitens, Mobilfunkmasten hängen am selben Stromnetz wie die Nutzer mit festen Anschlüßen, folglich sind diese auch betroffen, wenn Stromausfälle weitflächig auftreten. (an der Versorgungleitung einer meiner Verwandten hängt ein Eplus-Mast drann)
Drittens, im letzteren Fall reicht die Kapazität meistens ohnehin nicht, die zusätzlichen Nutzer bei längeren Gesprächen mit gleichbleibender Leistung zu versorgen, ohne den normalen Datentrafaic negativ zu beeinträchtigen.

Wer denkt mal bis ins letzte Detail zuende und nicht immer auf Sparkurs.
 
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In dem Zuge dann aber auch gleich eine Entschädigung für unfähige Beamte und Politiker einführen..... :rollen:

Wenn ich sehe, was die so alles verzapfen...:nene:
 
Zweitens, Mobilfunkmasten hängen am selben Stromnetz wie ihrer Nutzer mit festen Anschlüßen, folglich sind diese auch betroffen, wenn Stromausfälle weitflächig auftreten. (an der Versorgungleitung einer meiner Verwandten hängt ein Eplus-Mast drann)

Insbesondere, wenn der Blitz in den Funkmast einschlägt und dann gleich die Telefonanschlüsse in der Nachbarschaft für eine Woche mit lahmlegt. Auch wenn sich mir das nicht ganz erschließt, denn der Mast ist angeblich mit 1 GBit/s per Glasfaser angebunden, welche keinen Strom leiten sollte.
Der Stromausfall selbst ist meist nach wenigen Stunden behoben.
 
Insbesondere, wenn der Blitz in den Funkmast einschlägt und dann gleich die Telefonanschlüsse in der Nachbarschaft für eine Woche mit lahmlegt. Auch wenn sich mir das nicht ganz erschließt, denn der Mast ist angeblich mit 1 GBit/s per Glasfaser angebunden, welche keinen Strom leiten sollte.
Der Stromausfall selbst ist meist nach wenigen Stunden behoben.

Das Glasfaserkabel leitet nicht.
Da ein Hauptblitz gleichzeitig von sehr viele Nebenblitzen begleitet wird (recht viele davon kaum sichtbar, ist ein Radius von im Schnitt 500m betroffen, bei dem es zu Überspannungserscheinungen an Endgeräten und deren Versorgungsleitungen kommt.
Die wenigsten Haushalte sind auf der Eingangsseite des Hausnetzanschluß abgesichert.
Selbst MB's oder Netzteile kompensieren in recht vielen Fällen nicht ausreichend solche Ereignisse.
In wie weit die Sende-/ Empfangstechnik bis zu welchem Maße störungsfrei bleibt, mag ich nicht beurteilen, doch offenbar nicht genug.
Die üblichen Splitter sind nach Blitzeinschlägen im Umkreis von bis zu 1,5 km meist defekt.
Nicht immer sind die Defekte durch geschmolzene Leiterbahnen der Platine zu erkennen, oder duch geborstene Ferrite der Filterspulen.
Sollte sich in einem Verteiler die Sende-/Empfangstechnik gleich reihenweise mit Total-, oder Teilausfall, verabschiedet haben, kommt noch der Punkt der passenden Ersatzteile hinzu.
Nach solchen Ereignissen baut man gerne was komplett neues ein und das geht nicht in wenigen Stunden zu realisieren.
Bei uns hat man den Hauptverteiler schon zum drittenmal nach einem Blitzdesaster komplett umgebaut.
Leider wurde nichts schnelleres verbaut, nur nach dem drittenmal kam LTE für Hybridverträge an anderer Stelle mit dazu!

Übrigens:
Ganz entgegen der geläufigen Meinung, kommt der Blitz nicht von Oben, sondern wird von der Erdoberfläche her aufgebaut.
Da sich fast alle Nebenblitze zu einem Hauptblitz vereinen, wird dieser zu hell und nur unsere trägen Augen erfaßen einfach nicht den realen Ort der Entstehung.
 
Zuletzt bearbeitet:
Die üblichen Splitter sind nach Blitzeinschlägen im Umkreis von bis zu 1,5 km meist defekt.
Auf dem Land oder in der Stadt?
Ich hab da ganz andere Erfahrungen.

Übrigens:
Ganz entgegen der geläufigen Meinung, kommt der Blitz nicht von Oben, sondern wird von der Erdoberfläche her aufgebaut.
Da sich fast alle Nebenblitze zu einem Hauptblitz vereinen, wird dieser zu hell und nur unsere trägen Augen erfaßen einfach nicht den realen Ort der Entstehung.
Stimmt.
Aber der Vorblitz kommt von oben.
 
bei uns ist es zwar nicht so schlimm wie bei anderen hier im Forum, aber trotzdem ärgerlich.

100k / 40k dow/up gebucht Vectoring anders gehts nicht etwa 150/200m weg vom Verteiler.

bei uns kommen an 69k /34k

mit dem Upload bin zufrieden aber bei dem Download fehlen einfach mal mehr als 30k für die man trotzdem Zahlen muss....ärgerlich sowas.

und dabei kammen kurz nach dem Umbau 94k an, doch jede woche wurde es weniger, denke weil immer mehr Leute es freigeschaltet bekammen.
 
Was ich persönlich als grundsätzlich problematisch sehe.

Der alte analoge Anschluss brachte seinen eigenen Strom mit. Damit kann/konnte man zwar kein DECT-Telefon versorgen, aber bei einem lokalen Stromausfall war das Telefonieren mit einem direkt angeschlossenen Kabel-Telefon jederzeit möglich. Heutzutage - im VoIP-Zeitalter - ist nicht erst bei einem Stromausfall das Telefon tot (keine Ahnung wie es mit einer USV am Router/DECT-Telefon ausschaut, der Verteiler brauch doch auch Strom, oder?), heutzutage ist schon Feierabend wenn das Internetz mal eine Störung hat, oder total ausgefallen ist.

Wie ist das bei Funkmasten wenn der Strom ausgefallen ist? Sagen wir mal im ganzen Landkreis fällt der Strom aus. Haben die Funkmasten dann eine Notstromversorgung? Wenn die nicht gegeben ist, funktioniert auch kein Mobilfunk. Lass dann mal jemanden einen Notfall haben, dann kann der nicht mal Hilfe holen.

Ich bin grundsätzlich dafür, dass man Anspruch auf Schadensersatz hat, wenn das Internet über längere Zeit nicht so funktioniert wie es soll. Insbesondere auch weil dann die Telefonie nicht mehr gewährleistet ist und das ernste Folgen haben kann, da nicht jeder die Möglichkeit hat auf ein Mobilfunkgerät auszuweichen. Viele ältere Leute haben ja weder PC noch Smartphone und sind regelrecht aufgeschmissen, wenn das Telefon nicht funktioniert. Ferner: Wie kommen diese Leute dann zu ihrem Recht, wenn sie nicht mal wissen dass sie ein Anrecht auf Schadensersatz haben?

Viel wichtiger als ein finanzieller Ausgleich wäre mir daher, dass die Provider schnellst möglich reagieren, wenn festegestellt wird, dass die Konnektivität nicht mehr gewährleistet ist.
 
Schadensersatz?
Nette Idee. Hilft nur nicht gegen schlechte Leitungen.

Das tut es schon. Wenn der Kunde empfindlich viel Schadensersatz fordern kann, wird der Internetanbieter rein wirtschaftlich gezwungen sein, die Leitung zu tauschen. Und dann kommt er wahrscheinlich auch nicht mehr so schnell auf die dumme Idee, nur Kupfer zu verlegen, denn das ist fehleranfällig und es könnte sein, dass er es dann wieder austauschen muss.
 
Bitte nicht!

Es ist zwar gut gemeint, bringt allerdings bestenfalls nichts und schlimmstenfalls steht man am Ende noch dümmer da als vorher. Das einzige, was die Anbieter machen werden ist, die Leute einen Tarif runter zu stufen, der dann eine Nummer teurer wird. Im besten Fall bekommt man dann statt "bis zu 50.000" dann "mindestens 16.000", zum selben Preis und im schlimmsten Fall streichen sie einem die zusätzliche Bandbreite. Ich würde dann von 12,6 MBit/sec Down und 1,8MBit Up auf 6/0,5MBit heruntergestuft, tolle Sache! Das einzige, was es mir bringen würde, ist, dass ich mich daran aufgeilen kann, dass die Zahl auf der Telephonrechnung mit der Internetgeschwindigkeit übereinstimmt oder sie sogar übertrifft. Es wurde ein ewig langer Krieg geführt, damit man das bekommen kann, was der Anschluß hergibt (Rate adaptive Mode), das könnte jetzt wieder zurückgedreht werden. Die einzigen beiden Dinge, die wirklich etwas bringen, sind ein Sonderkündigungsrecht und ein Recht auf einen Wechsel in einen billigeren Tarif.

Wie ist das bei Funkmasten wenn der Strom ausgefallen ist? Sagen wir mal im ganzen Landkreis fällt der Strom aus. Haben die Funkmasten dann eine Notstromversorgung?

Ich bin nichtmehr ganz auf dem aktuellsten Stand, aber es war zu mindestens bei GSM Zeiten so, das alle Basisstationen über eine USV verfügen mußten, damit man noch telephonieren konnte. Bei den VoIP Anschlüssen muß auch eine Erreichbarkeit im Notfall gesichert sein, dann allerdings mit einer USV beim jeweiligen Kunden, das war bei der Umstellung vom alten Festnetzanschluß ein großes Thema.

Das tut es schon. Wenn der Kunde empfindlich viel Schadensersatz fordern kann, wird der Internetanbieter rein wirtschaftlich gezwungen sein, die Leitung zu tauschen. Und dann kommt er wahrscheinlich auch nicht mehr so schnell auf die dumme Idee, nur Kupfer zu verlegen, denn das ist fehleranfällig und es könnte sein, dass er es dann wieder austauschen muss.

Sie werden zu rein gar nichts gezwungen. Diejenigen, die an den alten Leitungen hängen, haben fast immer keine Wahl, folglich müssen sie nehmen was rauskommt. Die einzigen Änderungen sind bestenfalls kosmetischer Natur und schlimmstenfalls stuft man die Leute einfach eine Stufe herab, weglaufen können die Kunden ja nicht.
 
Sie werden zu rein gar nichts gezwungen. Diejenigen, die an den alten Leitungen hängen, haben fast immer keine Wahl, folglich müssen sie nehmen was rauskommt. Die einzigen Änderungen sind bestenfalls kosmetischer Natur und schlimmstenfalls stuft man die Leute einfach eine Stufe herab, weglaufen können die Kunden ja nicht.

Es wird denke ich demnächst sowieso beschlossen, dass man bald ein Anrecht auf mindestens 1 Gbit/s hat. Wie man vielleicht gemerkt hat, sind solche Schummeleien jetzt in den Fokus der Bundesregierung gerückt und da es eigentlich nur gut für alle wäre, bin ich mir sehr sicher, dass hier auch nicht locker gelassen, sondern die Zukunftsfähigkeit Deutschlands demnächst in Stein gemeißelt wird.
Dennoch ist das natürlich ein guter Hinweis - aber die Kommunikationsinfrastruktur selbst zu stärken und die Verbraucherrechte zu schützen, sind 2 Paar Schuhe. Durch die Verpflichtung, das zu liefern, was vereinbart ist (wie es ja in anderen Branchen üblich ist ;)) könnte man überhaupt erst mal das Ausmaß sehen, in dem wir hinterherhinken.
 
Es wird denke ich demnächst sowieso beschlossen, dass man bald ein Anrecht auf mindestens 1 Gbit/s hat.

Das Problem ist, dass man niemanden wirklich verpflichten könnte, das auch einzuhalten, das war schon bei den 50MBit Ziel der Knackpunkt. Das ganze sind private Unternehmen und die können nicht so einfach gezwungen werden irgendwelche Dinge zusätzlich zu übernehmen, die ihnen nur Geld kosten. Das hätte man bei der Privatisierung der Telekom so hineinschreiben müssen (wie den Telephonanschluß und die Mindestgeschwindigkeit von 24 KBit/sec, die gibt es beide) und damals dachte man eben ISDN wäre das höchste der Gefühle und würde reichen. Ein weiteres Problem wäre, dass man damals nicht soviel Geld bekommen hätte, also schreibt man sowas nicht rein (und wenn man es reinschreibt, dann nimmt man es oftmals nicht so genau. Denk dran, wenn du bei einer Autobahnraststätte für das Pinkeln und Großmachen bezahlen darfst). Das einzige, das der Politik realistisch bleibt ist zu appellieren und Fördermittel bereitzustellen. Beim Mobilfunk ist es etwas anderes, da können Ziele reingeschrieben werden, etwa die Versorgung von 98% der Bevölkerung, da die Frequenzen laufend neu versteigert werden.

Die 1GBit/sec sind übrigens als Ziel bis 2025 festgelegt, mal sehen ob das etwas wird oder die Sache endet, wie das 50MBit Ziel.

Durch die Verpflichtung, das zu liefern, was vereinbart ist (wie es ja in anderen Branchen üblich ist ) könnte man überhaupt erst mal das Ausmaß sehen, in dem wir hinterherhinken.

Ich will das aber garnicht sehen und mit 6 MBit rumgurken, lieber bin ich mit 12MBit unterwegs, vorallem das man sich an den Anblick wohl etwas länger gewöhnen müßte...
 
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