EuGH: Familien sind kein Haftungsauschluss für Filesharing

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In Deutschland konnte man sich bei Filesharing-Fällen vor Gericht häufig erfolgreich damit verteidigen, dass die Familie Zugriff auf das Internet hatte und so kein konkreter Täter zu ermitteln war. Dem setzt der Europäische Gerichtshof nun ein Ende. Das stünde nicht im Gleichgewicht zu den Grundrechten des Rechteinhabers.

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... denn der Europäische Gerichtshof befand nun (Rechtssache C-149/17), dass der Schutz der Familie hier nicht mehr im Gleichgewicht zum Urheberrecht steht.

Natürlich steht der Schutz der Familie nicht im Gleichgewicht zum Urheberrecht, denn er überwiegt jenes bei weitem!

Schutz der Familie

...

Baum auf der anderen Straßenseite

...

Urheberrecht für ein 10€ Hörbuch
 
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Das ist völlig inkonsistent mit der bestehenden Rechtslage.

Glasklare Analogie
Eine glasklare Analogie zu diesem Fall sind die Bestimmungen zur WLAN-Bereitstellung. Wenn ich mich nicht täusche, muss im Falle einer Urheberrechtsverletzung der Bereitsteller nur Maßnahmen ergreifen, die die unrechtmäßige Nutzung in der Folge unterbinden.
Analog dazu ist hier die Person des Anschlussinhabers die selbe, die Dritten, die den Netzzugang verwenden, haben die zusätzliche Eigenschaft, dass sie dem Anschlussinhaber bekannt sind und mit ihm verwandt sind.

Geringere Verantwortlichkeit des Anschlussinhabers
Diese besonderen Eigenschaften führen im Bezug auf den Anschlussinhaber dazu, dass dieser
1. diesen Personen ein natürliches Vertrauen entgegenbringt .
2. ein besonderes Interesse hat, den Personen den Anschluss zur Verfügung zu stellen.
3. durch die Kenntnis der Personen über besonders vielseitige Möglichkeiten verfügt, einen Urheberrechtsverstoß in Zukunft zu unterbinden.

Folglich ist ihm ein geringeres Maß an Verantwortlichkeit im Bezug auf die Urheberrechtsverletzung durch die Bereitstellung zuzusprechen, als Personen, die unbekannten ihren Anschluss bereitstellen und darüberhinaus stehen ihm ganz besonders die nötigen Mittel bereit, die Rechte der Urheber zu vertreten, wie es im Fall der WLAN-Nutzung gedacht wäre.

Deutliche Beeinträchtigung der Grundrechte
Durch die unweigerliche Verbindung der Personen im Kreis der Familie könnte das Aufbürden einer kollektiven Verantwortlichkeit (vgl. Kollektivbestrafung, aufgrund des zu erwartenden finanziellen Schadens) zu einer erheblichen Beeinträchtigung der familiären Integrität führen.
Und daraus würde folglich resultieren, dass jede einzelne Person der Gruppe ebenfalls angegriffen wäre. Der Urheberrechtsverletzer gleichsam wie der unschuldige Rest.
Da eine völlig unbekannte Person, bei einer hypothetischen WLAN-Nutzung des gleichen Anschlusses, theoretisch komplett ohne belangt zu werden, davon käme, und auch kein Schuldgefühl gegenüber dem Anschlussinhaber empfände, wäre bei einer Fehlentscheidung nicht nur der besondere Schutz der Familie gem. Art. 6 I GG in hohem Maße beeinträchtigt, sondern auch die Gleichheit vor dem Gesetz (Art. 3 GG) und es würde eine unrechtmäßige Benachteiligung aufgrund der Abstammung stattfinden (Art. 3 III GG), weil die Familienmitglieder genau deshalb mittelbar belangt würden, weil sie kein unbekannter dritter sind, sondern aus dem Schoß der zugrundeliegenden Familie entsprangen.

Umgehungsmöglichkeiten
Besonders absurd erscheint die Ansicht, wenn man die Folgen eines Urteils gegen den Anschlussinhaber bedenkt, das die Haftung bestätigt. Denn das würde bedeuten, dass sich die Familienmitglieder lediglich als unbekannte Dritte gerieren müssten, um die Haftung eines Familienmitglieds effektiv zu verhindern.

Besonders verwerflich ist die Aufwägung des Interesses des Urhebers gegenüber dem Interesse des Familienschutzes und des Schutzes individueller Personen. Hätte der Zugangsbereitsteller lediglich die Pflicht, künftige Urheberrechtsverletzungen zu unterbinden, würde dies den Rechteinhaber ebenfalls schützen. Dass dies ein geeignetes Mittel darstellt, ist durch die Handhabung im Fall einer Urheberrechtsverletzung per WLAN durch unbekannte Dritte bereits bewiesen.

Rechtliche Inkonsistenzen haben in Deutschland weitreichende Folgen
Die Menschen mehrfach und wiederholt geäußert, dass sie mit der politischen Lage unzufrieden sind, viele sprechen staatlichen Institutionen bereits ihre Legitimität ab. Nicht zuletzt haben auch Gerichte mit fragwürdigen Entscheidungen zum Vertrauensverlust beigetragen.
Sollte es zwischen der WLAN-Nutzung durch Unbekannte und der Bereitstellung des Internetzugangs der Familie zu einer weiteren, fragwürdigen Entscheidung kommen, wäre es ein weiteres Fragment Salz, das in die klaffende Wunde gestreut wird.
Es würde den Anschein erwecken, dass die Rechtsprechung zur Verbreitung der WLAN-Hotspots das Recht in die eine, und zum Schutz der Urheber in anderen Fällen, die die WLAN-Verbreitung nicht fördern, in die andere. Richtung verböge.

Das ist einfach meine Meinung dazu, auf Grundlage meines derzeitigen Wissensstands über das Thema.

Edit: Bei Heise habe ich mittlerweile folgendes Zitat des EuGH gelesen:
An einem solchen Gleichgewicht fehlt es, wenn den Familienmitgliedern des Inhabers eines Internetanschlusses, über den Urheberrechtsverletzungen durch Filesharing begangen wurden, ein quasi absoluter Schutz gewährt wird
Da ein absoluter Schutz auch nicht gewährt würde, wenn er in Zukunft Urheberrechtsverletzungen durch technische Maßnahmen zu verhindern versuchen müsste, relativiert sich natürlich das Urteil wieder massiv. Es steht somit eben nicht im Widerspruch zur WLAN-Nutzung durch Dritte und auch in keinem Widerspruch zu dem, was ich dazu geschrieben habe. Das war mir zu dem Zeitpunkt nicht klar. Letztlich kommt es darauf an, welche Schlüsse aus dem Urteil gezogen werden und welche Auswirkungen das im Bezug auf konkrete Fälle hat.
 
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AW: EuGH: Familien sind kein Haftungsauschluss für Filesharing

Lest einfach die im Artikel verlinkte, zweiseitige (!) Pressemitteilung. Es geht um die offensichtlich rechtsmissbräuchliche Berufung auf den Grundrechtsschutz der Familie zwecks Identitätsverschleierung des Täters.

Jura ist immer eine Abwägung verschiedener Interessen. Deshalb hört man von Laien in der Regel nur Bullshit zum Thema, weil sie nichtmal in der Lage sind, die Parteiinteressen herauszuarbeiten, ganz zu schweigen davon, dass sie den Schutzzweck einzelner Normen nicht kennen bzw. verstehen.

Hier geht es um weit mehr als ein 10 Euro Hörbuch, nämlich darum, dass das Familiengrundrecht absoluten Schutz gegen jede zivilrechtliche Verfolgung gewähren kann, was für den Verletzten den vollständigen Verlust des Rechtsschutzes zur Folge hat. Wie weit das geht, merkt manch einer erst, wenn er mal selbst betroffen ist und der Beschuldigte die Auskunft verweigert und das Gericht sagt: Tjo Pech, Familiengrundrecht, schönes Leben noch! - obwohl offensichtlich ist, wer es war und dass er rechtsmissbräuchlich handelt. Da ist das Geschrei dann auch wieder groß, weil ja realitätsfremde Urteile gefällt werden.
 
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AW: EuGH: Familien sind kein Haftungsauschluss für Filesharing

Sobald es um das Urheberrecht geht, ist der Gesetzgeber erstaunlich schnell bereit, Haftungsgrenzen auszuweiten. Dagegen werden die Hürden bei der Verfolgung von Internetmobbing unrealistisch hoch gesetzt, siehe den Fall Sigi Maurer in Österreich. Beide Male dreht es sich um die Zuordenbarkeit von Rechtsbrüchen, nur könnten die gezogenen Schlüsse nicht gegensätzlicher sein. Wenn es um Geld geht, ist es per Rechtskonstruktion plötzlich möglich. Wenn es um persönliche Unversehrtheit geht, natürlich nicht.
 
AW: EuGH: Familien sind kein Haftungsauschluss für Filesharing

Sobald es um das Urheberrecht geht, ist der Gesetzgeber erstaunlich schnell bereit, Haftungsgrenzen auszuweiten. Dagegen werden die Hürden bei der Verfolgung von Internetmobbing unrealistisch hoch gesetzt, siehe den Fall Sigi Maurer in Österreich.

Das ist nun wirklich nicht vergleichbar. Ein normaler Mensch würde meiner Meinung nach solchen Spam/Scam einfach ignorieren. Ich bekomme auch immer wieder Nachrichten. Ob mir Viagra angedreht wird, ob versucht wird, mich mit angeblich gehackten Porno-Videos zu erpressen, ich dazu gedrängt werden soll, meine Login-Daten irgendwo einzugeben, oder es einfach nur Vollidioten sind, die nicht mal bemittelt sind, an meinem Briefkasten das Schild gegen unerwünschte Nachrichten zu lesen...
Und selbstverständlich stört mich am meisten, wenn etwas in meinem realen Briefkasten ist, was ich da nicht haben möchte. Die digitalen Nachrichten sind der reinste Witz dagegen - mindestens 90% landet sowieso im Spamfilter und der Rest tut keinem wirklich weh. Aber wenn jemand in meinen Briefkasten Müll einschmeißt, habe ich den erst mal an der Backe.

Wenn jemand obszöne Nachrichten veröffentlicht, dann macht es wirklich den Eindruck, dass die Person darauf irgendwie vielleicht sogar noch stolz ist, und herumprahlt, oder sich dadurch auf andere Weise in der Öffentlichkeit darstellen möchte. Der richtige Weg wäre gewesen, entweder die Nachrichten einfach nicht zu beachten, oder Anzeige bei der Polizei zu erstatten, wenn man sich daran ernsthaft stört. Dass die Öffentlichkeit allenfalls ein Stammtischgespräch durch die Veröffentlichung führt und gar keine Mittel hat, Probleme zu lösen, muss ja von Anfang an klar gewesen sein.
 
AW: EuGH: Familien sind kein Haftungsauschluss für Filesharing

Deshalb hört man von Laien in der Regel nur Bullshit zum Thema, weil sie nichtmal in der Lage sind, die Parteiinteressen herauszuarbeiten.

Gleiches gilt für "Profis" deren Zweck es ist die Interessen ihrer Partei herauszuarbeiten. ;)
In diesem Bereich geht es nicht um Recht haben sondern bekommen.

Wie weit das geht, merkt manch einer erst, wenn er mal selbst betroffen ist und der Beschuldigte die Auskunft verweigert und das Gericht sagt: Tjo Pech, Familiengrundrecht, schönes Leben noch! - obwohl offensichtlich ist, wer es war und dass er rechtsmissbräuchlich handelt. Da ist das Geschrei dann auch wieder groß, weil ja realitätsfremde Urteile gefällt werden.

Erstmal darf jeder zu allem die Aussage verweigern.
Zweitens entspricht es der Realität das einem Beschuldigten die Tat nachgewiesen werden muss, sonst reden wir von Sippenhaft.

Es ist bezeichnend das eine Urheberrechtsverletzung in die Verantwortung des Anschlussinhaber fällt, ein Mord mit seiner Gartenschere aber explizit einer Person nachgewiesen werden muss. ;)

Übrigens Nachweis: Der wäre über die hardware ID des Rechners sicher machbar wenn sogar die PUBG Macher damit arbeiten wollen.
 
AW: EuGH: Familien sind kein Haftungsauschluss für Filesharing

Lest einfach die im Artikel verlinkte, zweiseitige (!) Pressemitteilung. Es geht um die offensichtlich rechtsmissbräuchliche Berufung auf den Grundrechtsschutz der Familie zwecks Identitätsverschleierung des Täters.

Das ist nicht "rechtsmissbräuchlich" ein bestehendes Gesetz anzuwenden. Wenn der Vater/Mutter nicht weiß wer von den 8 Kindern Mist gebaut hat und es sagt ihm/ihr
Keiner, dann ist das Gesetz, solange es besteht, anzuwenden. Meine Meinung.

Jura ist immer eine Abwägung verschiedener Interessen. Deshalb hört man von Laien in der Regel nur Bullshit zum Thema, weil sie nichtmal in der Lage sind, die Parteiinteressen herauszuarbeiten, ganz zu schweigen davon, dass sie den Schutzzweck einzelner Normen nicht kennen bzw. verstehen.

Richtig! Es sind immer alle Anderen dumm außer sie vertreten meine Meinung!

Hier geht es um weit mehr als ein 10 Euro Hörbuch, nämlich darum, dass das Familiengrundrecht absoluten Schutz gegen jede zivilrechtliche Verfolgung gewähren kann, was für den Verletzten den vollständigen Verlust des Rechtsschutzes zur Folge hat. Wie weit das geht, merkt manch einer erst, wenn er mal selbst betroffen ist und der Beschuldigte die Auskunft verweigert und das Gericht sagt: Tjo Pech, Familiengrundrecht, schönes Leben noch! - obwohl offensichtlich ist, wer es war und dass er rechtsmissbräuchlich handelt. Da ist das Geschrei dann auch wieder groß, weil ja realitätsfremde Urteile gefällt werden.

Richtig! Und deshalb sollten Eierdiebstahl und Mord gleich geahndet werden. An die Wand mit dem Pack! ;)

Wie betroffen bist Du denn und wie oft?
 
AW: EuGH: Familien sind kein Haftungsauschluss für Filesharing

Lest einfach die im Artikel verlinkte, zweiseitige (!) Pressemitteilung. Es geht um die offensichtlich rechtsmissbräuchliche Berufung auf den Grundrechtsschutz der Familie zwecks Identitätsverschleierung des Täters.
Das steht sogar shcon im PCGH Artikel.

Das ist nicht "rechtsmissbräuchlich" ein bestehendes Gesetz anzuwenden. Wenn der Vater/Mutter nicht weiß wer von den 8 Kindern Mist gebaut hat und es sagt ihm/ihr
Keiner, dann ist das Gesetz, solange es besteht, anzuwenden. Meine Meinung.
Soweit, so gut, hat man als Rechteinhaber dann halt so hinzunehmen, wie andere Ausreden. Aber warum dann nicht auch konsequent immer gleich anwenden?

Wenn ich mich als KFZ-Halter weigere, den Fahrer zu nennen, geht das (leider, ist aber halt im Kuschelstaat Deutschland so) erst einmal durch. Ich werde aber immerhin dazu verpflichtet, ab nun ein Fahrtenbuch zu führen. Selbiges wäre im Fall des Anschlussinhabers auch denkbar und technisch problemlos durchführbar. Kostet zur Not ein paar Euro, was halt der Preis dafür ist, seine Kinder, trotz komplett offenem Internetzugang, vorher nicht passend aufgeklärt zu haben.

Wie betroffen bist Du denn und wie oft?
Was hat denn das mit dem Fall zu tun? Von einem Rechtsstaat erwarte ich ein gleiches Recht für alle. So lange der Anschlussimhaber nicht als Serviceprovider eingeordnet wird, haftet er für seinen Anschluss.
 
AW: EuGH: Familien sind kein Haftungsauschluss für Filesharing

(leider, ist aber halt im Kuschelstaat Deutschland so)

Wie hättest Du es denn gerne? Wie in China oder Nordkorea? Oder "Judges " wie im Comic?

Von einem Rechtsstaat erwarte ich ein gleiches Recht für alle.

Kopf ab für Raserei?

Wo ist Deutschland zu weich? Bei kriminellen Ausländern oder wenn Pegida Interessierte und AFDler nicht einlocht werden?
 
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AW: EuGH: Familien sind kein Haftungsauschluss für Filesharing

Das ist nun wirklich nicht vergleichbar.

In der Haftungsfrage geht es einmal um eine persönliche FB-Nachricht vom Account des Absenders, die laut Gericht nicht hätte veröffentlicht werden dürfen, weil die Veröffentlicherin nicht nachweisen kann, dass der FB-Account Inhaber diese auch wirklich selbst geschrieben hat.
Zum anderen geht es darum, dass der Rechteinhaber der Urheberrechte nicht einmal im Ansatz nachweisen muss, wer tatsächlich den Rechtsverstoß begangen hat, sondern bereits die (nachgewiesen fehlerbehaftete !) IP-Zuordnung ausreicht, um den Anschlussinhaber gerichtlich zu verfolgen.

Wenn das nicht zweierlei Maß ist, was dann?
 
AW: EuGH: Familien sind kein Haftungsauschluss für Filesharing

Jetzt verstehe ich, wie das gemeint war.
 
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