Illegales Filesharing: BGH erleichtert Antragstellern das Auskunftsersuchen

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Für Geschädigte wird es zukünftig etwas einfacher, bei Filesharing den Verursacher zu ermitteln. Der Bundesgerichtshof in Karlsruhe entschied, dass eine einzige richterliche Genehmigung beim Auskunftsersuchen ausreichend ist, um einen Anschlussinhaber zu ermitteln.

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Finde ich grundlegend in Ordnung. Es geht doch darum, ober der Anspruch, den man durchsetzen will, korrekt ist - also ob ein Anspruch besteht, Auskunft zu erhalten. Wenn dieser Anspruch zu Recht besteht, dann kann das ja nicht mehr vom Provider abhängig sein und sollte auch für jeden Provider gelten. Natürlich immer vorausgesetzt, die Gerichte prüfen das vernünftig und nicht á la Redtube!
 
Nach welchen Kriterien werden eigentlich die Titelbilder für solche Artikel ausgesucht?:ugly:

Edit: Ups, hab den ersten Abschnitt nur überflogen gehabt.
 
Eine Abmahnung für ein Spiel, dass man nicht legal kaufen konnte ist aber auch ein wenig eigenartig.

Naja die Rechte wurden verletzt, da ist es egal ob du es in Deutschland kaufen kannst oder nicht.
Du könntest ja sicher auch für Musik belangt werden, die du bei uns nicht bekommst, aber aus den USA ist.

Nur weil man etwas nicht kaufen kann, heißt das nicht das man nicht belangt wird. :D
 
Nur weil man etwas nicht kaufen kann, heißt das nicht das man nicht belangt wird. :D
Absolut korrekt. Allerdings wird es mit einer Argumentation bzgl. finanziellem Verlust schwierig, denn zumindest alle deutschen Downloader (Filesharer), die vom Upload der betroffenen Person versorgt wurden, hätten es ja ebenfalls gar nicht legal erwerben können. Und wären vom Upload nur deutsche Filesharer versorgt worden, wäre der finanzielle Verlust sogar 0. ^^
 
Vor allem bezieht sich das nur auf Leute, die exzessiv hoch und runterladen!

Das ist so nicht ganz richtig.
Gesucht wird eigentlich (fast) ausschließlich nach Uploadern, da man dort das x-fache des getauschten Wertes an Schadensersatz geltend machen kann.
Bei Tauschbörsen lädt aber ja jeder auch hoch.
Und ob du nun angemahnt wirst ist völlig unabhängig von der Menge, die "getauscht" wird.
Lediglich die Wahrscheinlichkeit, dass man abgemahnt wird steigt natürlich mit der Menge an Daten die man "tauscht".

Generell ist die Entscheidung meines Erachtens völlig korrekt. Wieso sollte der Nutzer eines Reseller-Vertrags aufwendiger zu ermitteln sein, weil dort ein zweites Auskunftsersuchen gestellt werden muss ?

Problematisch ist eher (aber unabhängig von dieser Entscheidung), dass es von Gericht zu Gericht so große Unterschiede bei den Genehmigungen gibt.
Offensichtlich ist die Rechtslage hier nur sehr ungenau abgesteckt. Vielleicht sollte man die Richtlinien für das Ablehnen/Genehmigen eines solchen Ersuchens einfach gesetzlich genauer festlegen.
 
Vor allem bezieht sich das nur auf Leute, die exzessiv hoch und runterladen!

Nope, eine Abmahnung kannst (und wirst) Du auch schon für das einmalige Auftauchen in einem solchen P2P-LogFile erhalten.
Die Rechteinhaber beauftragen spezialisierte Kanzleien, die in den Tauschbörsen bestimmte Titel probeweise downloaden. Aufgrund der Funktionsweise des P2P-Protokolls stellst Du gleichzeitig das online, was Du gerade runterlädst. Die IP-Adressen werden dadurch beiderseitig bekannt.
Wenn Du zufällig Source für einen Download einer solchen Kanzlei wirst (reiner Zufall), landet Deine IP in deren Logs und wenn genug gesammelt worden sind, werden diese Logs pfundweise einem Richter vorgelegt, der diese (oftmals) blind abnickt und (nach diesem BGH-Urteil nun mit einer einzigen Anfrage) alle Provider verpflichtet, Namen und Adressen zu diesen IPs herauszurücken.

Das mag manchmal stark zeitlich verzögert geschehen, aber wenn man in einem solchen Log auftaucht, wird definitiv auch bei Einzelvergehen eine Abmahnung versandt.
Gibt hierfür genügend Beispiele. Deswegen sind die 1click hoster ja so beliebt geworden, p2p nur noch etwas für Risikofreunde und VPN-Besitzer.
 
P2P? sowas wie emule oder kazaa? wie hieß denn der mit der krake nochmal ... namen vergessen. sowas gibt es noch?

wie ist das bei 1- klick hostern. kann man da überhaupt die ip des downloaders einfach so raus bekommen oder braucht man dafür den server?
 
Zuletzt bearbeitet:
Mahnen sich dann Abmahnkanzleien eigentlich auch gegenseitig ab? .. oder gibt es dann doch so etwas wie einen Ehrenkodex?;)

Grundlegend richtig, dass Piraterie geahndet wird - aber das Abmahngeschäft ist mir trotzdem irgendwie zuwider.
 
P2P? sowas wie emule oder kazaa? wie hieß denn der mit der krake nochmal ... namen vergessen. sowas gibt es noch?

wie ist das bei 1- klick hostern. kann man da überhaupt die ip des downloaders einfach so raus bekommen oder braucht man dafür den server?

Ja, die gibt es noch und laufen auch heute noch unter den (im Artikel erwähnten) "Tauschbörsen". ;)
Übrigens sind BitTorrent und co. auch nicht sicherer, die Verfolgung geschieht nach selbigem Prinzip.

Zweite Frage: Man benötigt die Server.
 
Typisch Weiber! Die versaut niemandem mehr das Leben! :daumen:

solche Geschehnisse im eigenen Land sind einfach nur traurig :(
 
Mahnen sich dann Abmahnkanzleien eigentlich auch gegenseitig ab? .. oder gibt es dann doch so etwas wie einen Ehrenkodex?;)

Grundlegend richtig, dass Piraterie geahndet wird - aber das Abmahngeschäft ist mir trotzdem irgendwie zuwider.

Naja, wie ehrenhaft kann Anstiftung zu einer Urheberrechtsverletzung schon sein, schließlich ist bei denen der Upload auch nicht ausgeschaltet. ;)

MfG
 
Mahnen sich dann Abmahnkanzleien eigentlich auch gegenseitig ab? .. oder gibt es dann doch so etwas wie einen Ehrenkodex?
Da braucht es keinen Ehrencodex sondern nur eine zeitliche Abstimmung des Rechteinhabers und der von ihm beauftragten Kanzleien. Ist immer nur eine am Zug, gibt es keinen zweiten, der die Werke des Rechteinhabers legal herunter oder gar hoch laden darf.

Naja, wie ehrenhaft kann Anstiftung zu einer Urheberrechtsverletzung schon sein, schließlich ist bei denen der Upload auch nicht ausgeschaltet.
Die Kanzlei wird sich schon absichern nd beim Rechteinhaber schlicht für die Zeit der Ermittlung den Upload durch die eigene Kanzleit genehmigen lassen.

Wäre ja mal interessant, ob die genutzen Protokolle den Upload des gerade herunter geladenen Teils erzwingen oder ob man da auch irgendwelche Daten hochladen könnte.
 
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