Bundesnetzagentur legt Kriterien für vertragskonforme Breitbandanschlüsse fest

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Die Bundesnetzagentur hat verpflichtende Kriterien für Internetanschlüsse festgelegt, an denen Anwender sich nun orientieren können, wenn der Internetanbieter die vereinbarte Leistung nicht erbringen kann. Die bisher recht schwammige Regelung wird nun durch konkrete Angaben ersetzt.

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AW: Bundesnetzagentur legt Kriterien für vertragskonforme Breitbandanschlüsse fest

Tja, damit wäre dann der Magenta Hybrid Vertrag mit bis zu 50mbit meiner Eltern schon am Ende. Seit Bereitstellung vor 2 Jahren lag noch niemals, an keinem und zu keiner Uhrzeit jemals 30mbit oder mehr an. Lediglich der Upload hält konstant die 10mbit ein, weshalb wir ihn nicht gekündigt haben.

Allerdings wird dieses Jahr ftth verlegt, daher wohl eh bald Geschichte. In der Gesamtschau ist diese Präzisierung in jedem Fall zu begrüßen!

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AW: Bundesnetzagentur legt Kriterien für vertragskonforme Breitbandanschlüsse fest

Das dürfte allen Anbietern an den Kragen gehen die kein FTTH liefern und überbuchen. Endlich gute Nachrichten, die geldgierigen ISP sollen endlich mal das machen wozu sie da sind - die bestmögliche Infrastruktur im Land bereitstellen, nicht mehr und nicht weniger. Dann verdienen die auch was, wenn die Leistung und der Service erstmal stimmen.
 
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endlich mal klar definierte regeln und die dafür nötigen tools. das einzige problem, das ich hier noch habe ist wie dann mit einem aufgetretenem fehlverhalten verfahren wird.
kündigung? nachbesserung? preisminderung?
 
AW: Bundesnetzagentur legt Kriterien für vertragskonforme Breitbandanschlüsse fest

endlich mal klar definierte regeln und die dafür nötigen tools. das einzige problem, das ich hier noch habe ist wie dann mit einem aufgetretenem fehlverhalten verfahren wird.
kündigung? nachbesserung? preisminderung?

Denke mal das ist ne Sache zwischen dem Kunden und dem Anbieter.
Der Kunde kriegt endlich ein Werkzeug um Druck zu machen und zwar richtig. Der Anbieter kriegt endlich eine klare Ansage was der zu tun hat damit der Kunde dem nicht an den Kragen kann wegen Sonderkündigung etc. Und die Werte sehen gut aus, 2 Tage wo die Leistung nicht erreicht wird sind angemessen.
 
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alles schön und gut aber was bringt es wenn man z.b. nur 1-2 anbieter hat welche dir theoretisch 16mbit liefern und man aufgrund von nicht liefern der zugesagten bandbreite den vertrag kündigt...

man steht ohne internet da... tolle wurst...
 
AW: Bundesnetzagentur legt Kriterien für vertragskonforme Breitbandanschlüsse fest

alles schön und gut aber was bringt es wenn man z.b. nur 1-2 anbieter hat welche dir theoretisch 16mbit liefern und man aufgrund von nicht liefern der zugesagten bandbreite den vertrag kündigt...

man steht ohne internet da... tolle wurst...

So was ist wirklich ätzend. Das war bei uns auch bis vor kurzer Zeit so. Dann kam unser Stromanbieter und hat hier Glasfaser verlegt. Zuvor gab es große Infoveranstaltungen und Firmenbeauftragte, die von Tür zu Tür gingen und nach dem Interesse an 100MBit gefragt haben.
Die Leute haben fast auf den Knien gelegen und um die Leitung gebettelt. Jeder, der konnte, hat bei Telekom und co. gekündigt (an guten Tagen kamen hier ~1,4MBit an, oft [viel] weniger).
Nun ist alles gut und die 100MBit werden oft sogar leicht übertroffen.
Die, die aus ihrem Telekom-Vertrag noch nicht raus können, sind natürlich nun leicht neidisch, werden aber definitiv nicht verlängern und auch rübermachen.
Gott sei dank gibt es manchmal noch andere Marktteilnehmer, die die Sache in die Hand nehmen und nicht warten, bis sich der Magentarise endlich mal bewegt.
 
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alles schön und gut aber was bringt es wenn man z.b. nur 1-2 anbieter hat welche dir theoretisch 16mbit liefern und man aufgrund von nicht liefern der zugesagten bandbreite den vertrag kündigt...
Nicht kündigt, den Preis anpasst. Warum solltest du kündigen wenn es keine Alternativen Anbieter gibt? Warum sollte der Anbieter dir kündigen? Wenn bei einem "bis zu 16Mbit" Vertrag nur 2/4/6/8/10Mbit ankommen, dann muß/soll der Anbieter einfach nur die Grundgebühr entsprechend anpassen.
 
AW: Bundesnetzagentur legt Kriterien für vertragskonforme Breitbandanschlüsse fest

in den ländlichen gebieten ist das doch fast überall so, man hat einfach keine "kostengünstige" alternative, da bringt einem die regelung erstmal garnix...
 
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alles schön und gut aber was bringt es wenn man z.b. nur 1-2 anbieter hat welche dir theoretisch 16mbit liefern und man aufgrund von nicht liefern der zugesagten bandbreite den vertrag kündigt...

man steht ohne internet da... tolle wurst...

In dem Fall geht man denen so lange auf den Sack und besteht auf der Erfüllung des Vertrages bis die Säcke sich bewegen.
Damit hat man ein weiteres Werkzeug um gegenüber dem Anbieter im Vorteil zu sein. Endlich gibt es was handfestes was man denen unter die Nase reiben kann.
 
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Und was bekomme ich dann von der Telekom wenn meine Leitung 4Mbit ermöglicht? Gibts nen kleineren Vertrag als DSL6000? Wird mir dann der Vertrag komplett gekündigt?
Was bekommt jemand dessen Leitung 14Mbit ermöglicht? DSL6000 Vertrag? Geilo.

Durch die Regelung wird bei herkömmlichen DSL Anschlüssen nichts besser sondern eher schlechter.
Die Anbieter müssen die Leitung runterschalten um ihr Versprechen zu 100% einhalten zu können.
Da hat jemand ganz offensichtlich das Problem nicht verstanden, die Leute wollen schnellere Leitungen, denn den Vertrag downgraden können sie auch heute schon.

Die Einzigen die das wirklich betreffen könnte wären die Kabelnetzbetreiber.
Wenn man also Pech hat bekommt man von Vodafone Kabel dann nur noch 100Mbit freigeschaltet statt 400Mbit da Abends die Bandbreite einbrechen kann.
Auch hier hat erstmal niemand was gewonnen, im Gegenteil, das Interesse des Ausbaus der Segmente könnte aber steigen.
 
AW: Bundesnetzagentur legt Kriterien für vertragskonforme Breitbandanschlüsse fest

Nicht kündigt, den Preis anpasst. Warum solltest du kündigen wenn es keine Alternativen Anbieter gibt? Warum sollte der Anbieter dir kündigen? Wenn bei einem "bis zu 16Mbit" Vertrag nur 2/4/6/8/10Mbit ankommen, dann muß/soll der Anbieter einfach nur die Grundgebühr entsprechend anpassen.

ok man kündigt nicht sondern verlangt eine preisanpassung, gehen wir mal von fiktiven 16€ für 16 mbit aus.

es liegen nur max 3 mbit an und der preis purtzel auf fiktive 3€, was ich mal schlank nicht glaube.

hört sich erstmal gut an, täuscht aber nicht darüber hinweg das für die anbindung dieser gegenden eben nichts weiter getan wird.

alles was stadtnah ist wird immer weiter ausgebaut... jetzt sind wir schon bei 400/500 mbit angeboten und andere dümpeln immernoch mit ihrer winz leitung dahin.
 
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endlich mal klar definierte regeln und die dafür nötigen tools. das einzige problem, das ich hier noch habe ist wie dann mit einem aufgetretenem fehlverhalten verfahren wird.
kündigung? nachbesserung? preisminderung?

Nachbesserung dürfte in vielen Fällen unmöglich sein, die Anbieter drosseln ihre Leitungen ja nicht willkürlich unter das verkaufte Niveau. Wenn man nicht die (gesetzlich) zugesicherte Leistung erhält, hat man aber normalerweise ein Sonderkündigungsrecht. Ob das den Anbieter dazu veranlasst, einen mit Rabattaktionen als Kunde zu halten oder mit fragwürdigen Aktionen den Wechsel so schwer wie möglich zu gestalten, bleibt abzuwarten ;-)
Die Anforderungen sind auf alle Fälle sehr heftig. Kabel- und LTE-Verbindungen dürften in der Hauptnutzungszeit keine Chance haben die 90 Prozent zu halten. Wenn es kein Kriterium zur Verteilung der 20 Messungen gibt, ist man also nach einem Wochenende aus dem Vertrag raus. Und bei DSL können jetzt fast alle wechseln, die die maximal mögliche Bandbreite an ihrem Standort an Stelle eines künstlich limitierten Vertrages gebucht haben.
 
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Nachbesserung dürfte in vielen Fällen unmöglich sein, die Anbieter drosseln ihre Leitungen ja nicht willkürlich unter das verkaufte Niveau. Wenn man nicht die (gesetzlich) zugesicherte Leistung erhält, hat man aber normalerweise ein Sonderkündigungsrecht. Ob das den Anbieter dazu veranlasst, einen mit Rabattaktionen als Kunde zu halten oder mit fragwürdigen Aktionen den Wechsel so schwer wie möglich zu gestalten, bleibt abzuwarten ;-)
Die Anforderungen sind auf alle Fälle sehr heftig. Kabel- und LTE-Verbindungen dürften in der Hauptnutzungszeit keine Chance haben die 90 Prozent zu halten. Wenn es kein Kriterium zur Verteilung der 20 Messungen gibt, ist man also nach einem Wochenende aus dem Vertrag raus. Und bei DSL können jetzt fast alle wechseln, die die maximal mögliche Bandbreite an ihrem Standort an Stelle eines künstlich limitierten Vertrages gebucht haben.
Es kommt aber darauf an wer da drosselt bei uns ist es die Telekom als Beispiel, unser Nachbar hat Magenta mit 6Mbit Leitung es kommen fast immer 7Mbit an. Unsere Anschlüsse bestehen seid 1995 und seid 2000 haben wir Internet erst 56k mit AOL dann Alice und jetzt O2 bei O2 haben wir eine 2Mbit Leitung mit Telekom wären es die besagten 6Mbit wobei wir Hybrid nutzen würden ein Ausbau hat nur im Stadt kern statt gefunden und dort haben viele 50Mbit der Verteilerknoten ist nicht mal 1km von mir entfernt.

Das Problem in unserer Stadt sind die alten Kupfer Leitungen aus DDR Beständen diese lassen keine hohen Mbit zu.

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AW: Bundesnetzagentur legt Kriterien für vertragskonforme Breitbandanschlüsse fest

Also nur damit ich das mal vernünftig Verstehe, wenn man jetzt z.B.16Mbits bucht, davon aber dauerhaft ca. 8Mbits ankommen, jedoch sonst keine Störungen auftreten, besteht dann Handlungsbedarf nach den neuen Regelungen?
 
AW: Bundesnetzagentur legt Kriterien für vertragskonforme Breitbandanschlüsse fest

nur wenn du der meinung bist für das gebotene zuviel zu bezahlen...
 
AW: Bundesnetzagentur legt Kriterien für vertragskonforme Breitbandanschlüsse fest

Ich bin gespannt ob und wann die Telekom oder andere mal anfangen auch ländliche Gegenden auszubauen es kann doch nicht sein das Ballungszentren erst 50 dann 100 jetzt 400 Mbit bekommen und kleine Städte wie bei uns garnicht bedacht werden und das bei Firmen die gerne bei uns sich ansiedeln würden aber durch die geringere Bandbreite davon absehen

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AW: Bundesnetzagentur legt Kriterien für vertragskonforme Breitbandanschlüsse fest

"die tatsächliche Download-Geschwindigkeit erreicht an mindestens zwei Messtagen nicht mindestens einmal 90 Prozent der vereinbarten Maximalgeschwindigkeit"

Wenn die Download-Geschwindkeit mitten in der Nacht mal kurz ihren Peak erreicht, hat man Pech? :)


Hab gerade mal so einen Speedtest gemacht:

Download passt 200 Mbit/s+

Upload: 1,82 Mbit/s :lol:
Zweiter durchlauf:
Upload: 1,22 Mbit/s
Mit dem Speedtest der Breitbandmessung lässt sich nichts anfangen.

Bei anderen Speedtest-Anbietern habe ich die vollen 200/12 Mbit/s...
 
AW: Bundesnetzagentur legt Kriterien für vertragskonforme Breitbandanschlüsse fest

Das hört sich schonmal gut an. 2 Fragen kommen mir aber.

Gilt das nur für DSL oder auch für LTE?

Gilt das nur für neue Tarife oder auch bei Tarifen die z.B. seit 2 Jahren bestehen?
 
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