Nicht lebenswichtig: Ausfall des mobilen Internets rechtfertigt keine Entschädigung

PCGH-Redaktion

Kommentar-System
Teammitglied
Jetzt ist Ihre Meinung gefragt zu Nicht lebenswichtig: Ausfall des mobilen Internets rechtfertigt keine Entschädigung

Eine Smartphone-Nutzerin hatte auf eine Entschädigung von 570 Euro geklagt, weil ihr Smartphone ausgefallen war und damit auch der Anschluss an das mobile Internet. Diese Klage wurde vom Landgericht Hagen abgewiesen. Solcherlei Ansprüche könne nur geltend machen, wer auf die ständige Verfügbarkeit des Mobiltelefons zur "eigenwirtschaftlichen Lebenshaltung" angewiesen sei.

Bitte beachten Sie: Der Kommentarbereich wird gemäß der Forenregeln moderiert. Allgemeine Fragen und Kritik zu Online-Artikeln von PC Games Hardware sind im Feedback-Unterforum zu veröffentlichen und nicht im Kommentarthread zu einer News. Dort werden sie ohne Nachfragen entfernt.

lastpost-right.png
Zurück zum Artikel: Nicht lebenswichtig: Ausfall des mobilen Internets rechtfertigt keine Entschädigung
 
AW: Nicht lebenswichtig: Ausfall des mobilen Internets rechtfertigt keine Entschädigung

Hintergrund ist die Klage einer Nutzerin, die im Mai 2014 ein Smartphone des Typs Sony Xperia Z2 im Rahmen eines Vertrages für 79 Euro erworben hatte. Nachdem die Touchfunktion des Handys im September 2014 ausgefallen war und der Betreiber des Shops die Reparatur verweigert hatte - der Schaden sei auf grobe Behandlung zurückzuführen und kein Garantiefall -, forderte die Kundin für den Nutzungsausfall 570 Euro. Doch das Unterfangen blieb erfolglos.

Hab ich hier nen Denkfehler oder bedeutet das, dass die Klägerin platt formuliert Ihr Smartphone selbst kaputt gemacht hat und im Anschluss der (nachvollziehbar) verweigerten Garantieleistung klagte, man möge ihr den Ausfall entschädigen? Wie bescheuert muss man eigentlich sein?
 
AW: Nicht lebenswichtig: Ausfall des mobilen Internets rechtfertigt keine Entschädigung

Nicht so voreilig, wir reden hier von Sony Geräten. Die Z-Reihe war/ist bekannt dafür bestimme Macken zu haben, dafür müssten wir eigentlich erst mal das Smartphone sehen. Pauschal zu sagen, dass die Nutzerin Schuld war ist unklug
 
AW: Nicht lebenswichtig: Ausfall des mobilen Internets rechtfertigt keine Entschädigung

oder bedeutet das, dass die Klägerin platt formuliert Ihr Smartphone selbst kaputt gemacht hat
Dazu steht im gesamte Beitrag nichts. Der Shop hat die Reparatur auf Gewärhleistung abgelehnt weil er behauptet, dass die Klägerin Schuld am Defekt ist.

Hätte die PCGH-Redaktion nicht nur blind abgeschrieben sonder das Urteil gelesen (siehe vorletzter Abschnitt in Kapitel 1 des Urteils, das Studium von eni paar Kommentaren auf Golem hätte ihr aber auh schon genügt) und die durchaus wichtigen Einzelheiten auch mitgeteilt, wäre klar, dass sich der Shop nur um seine gesetzlichen Pflichten zur Gewährleistung (m.M.n. ein Armutszeugnis für jeden Redakteur, sowas eindeutig falsches abzuschreiben) herum drücken wollte.

Meine Interpretation: es war keine Spyder-App sondern ein technischer Derekt, den der Shop nicht hinreichend vor Gericht begründen konnte. Daher muss er ein Ersatzgerät liefern.

Aus dem Wissen des Urteiles heraus kann ich auch durchaus die Klage verstehen. Ich kaufe ein Smartphone zusammen mit dem Mobilfunkt-Vertrag (falls das beides eine Einheit war und nicht nur ein einmaliger Rabatt für das Smartphone), um beides zusammen zu nutzen. U.U. war die SIM-Karte auch an das vergünstigte Smartphone gekoppelt.

Verweigert mir der Händler dann die Reparatur auf Gewährleistung, hat er einen Teil seines Vertrages nicht erfüllt und mir die Möglichkeit genommen, den Vertrag zu nutzen obwohl ich ihn weiter zahlen muss. Ob daraus nun Schadensersatzpflicht besteht (offensichtlich nicht), ob ich ein Recht auf Rückabwicklung des Vertrages habe oder sonstwas, müssen die Juristen klären.
 
AW: Nicht lebenswichtig: Ausfall des mobilen Internets rechtfertigt keine Entschädigung

Anders wäre es wohl wenn man das Internet beruflich braucht.

Nutzer haben also keinen Anspruch auf Schadensersatz, nur weil ihnen kein Zugriff aufs mobile Internet möglich ist. Es sei denn, man ist auf die ständige Verfügbarkeit des Mobiltelefons zur "eigenwirtschaftlichen Lebenshaltung" angewiesen, befand nun das Hagener Landgericht.
 
AW: Nicht lebenswichtig: Ausfall des mobilen Internets rechtfertigt keine Entschädigung

Anders wäre es wohl wenn man das Internet beruflich braucht.
Also wenn ich es richtig interpretiere geht es hier (eigentlich) nur um das Smartphone.
Für meinen Geschmack hat das wenig mit dem "mobilen Internet" zu tun, da denke ich eher an einen andauernden Mobilfunkausfall seitens des Providers.
Das geht in dieser News eindeutig unter.
________

Aber so was, defektes Smartphone, ist der Grund warum ich meine alten Smartphones beim Wechsel nicht entsorge sondern behalte. soviel zur immer wider aufpoppenden Smartphonerecyclingverweigerung. :cool:
 
AW: Nicht lebenswichtig: Ausfall des mobilen Internets rechtfertigt keine Entschädigung

Aber so was, defektes Smartphone, ist der Grund warum ich meine alten Smartphones beim Wechsel nicht entsorge sondern behalte. soviel zur immer wider aufpoppenden Smartphonerecyclingverweigerung. :cool:

Da gebe ich dir recht.
Ich sammle zwar die alten Dinger nicht, aber ein, zwei alte Handys als Reservegerät in der Schublade können trotzdem nicht schaden :)
 
AW: Nicht lebenswichtig: Ausfall des mobilen Internets rechtfertigt keine Entschädigung

Saure Gurken News ;)
...irgendwie geht bei dem Titel am Ende einfach unter das uns hier von einer Klage, basierend auf der Intelligenz auf Bakterienniveau, berichtet wird...Wow...Wer hat den Bericht durchgewunken...noch zu viel Platz auf der Seite...oder sollte es am Ende lustig sein ?
Interessant wäre es, wenn es eine Grundsatzentscheidung per Gericht gibt, in dem ein Kunde das Recht auf fristlose Kündigung oder Entschädigung von einem Provider fordert, wenn dieser nachweislich nicht die vertraglich angegebenen Geschwindigkeiten oder Netzqualität liefert...das betrifft dann nämlich ca. 30% aller Mobilfunkkunden in .de.
Diese News hättet Ihr Euch auch schenken können und kostete mich einen unnützen Klick und Aufmerksamkeit auf eine "News" mit falscher Überschrift...Danke.
 
AW: Nicht lebenswichtig: Ausfall des mobilen Internets rechtfertigt keine Entschädigung

Hätte die PCGH-Redaktion nicht nur blind abgeschrieben sonder das Urteil gelesen (siehe vorletzter Abschnitt in Kapitel 1 des Urteils, das Studium von eni paar Kommentaren auf Golem hätte ihr aber auh schon genügt) und die durchaus wichtigen Einzelheiten auch mitgeteilt, wäre klar, dass sich der Shop nur um seine gesetzlichen Pflichten zur Gewährleistung (m.M.n. ein Armutszeugnis für jeden Redakteur, sowas eindeutig falsches abzuschreiben) herum drücken wollte..
Das Gericht hat doch endeutig festgestellt, das kein materieller Schaden durch ein nicht internetfähiges Handy entstanden ist:
Es sei jedenfalls nicht erkennbar, dass die Kommunikation, die Informationsbeschaffung, die Möglichkeit des Zugriffs auf einen serverbasierten Kalender oder die Durchführung von Bankgeschäften unter Nutzung des mobilen Internets für den Großteil der Bevölkerung einen derart entscheidenden Um-fang angenommen hätte, dass er typischerweise zur alltäglichen Lebenshaltung gehörte und der Ausfall zu einer Einschränkung in der eigenwirtschaftlichen Lebensführung führte.
(gruseliger pdf-Text).

Was gibt es da noch rumzudiskutieren?

Und dann kauft sich die Klägerin auch noch ein neues Gerät und möchte das möglichst gern umsonst zusätzlich haben.

Leute gibt's ... .
 
AW: Nicht lebenswichtig: Ausfall des mobilen Internets rechtfertigt keine Entschädigung

Also den Artikel heir als "News" zu bezeichnen ist lachhaft - das taugt gerade mal als Klopapier.

Was in der Überschrift und im Artikel geschrieben wird hat nur wenig mit dem eignetlichen Urteil zu tun und asu dem urteilsspruch ist nciht ersichtlich was wirklich geschehen ist.
Wir wissen nur das sich die Frau ein Smartphone mit bindendem vertrage gekauft hat, dieses einen Defekt hatte und der Shop ihr dann die Reperatur verweigert hat, wobei der Shop das handy über ein Monat lange hatte und keinerlei benachrichtigung über den Zustand gab.
Die Entschädigung die die Klägerin haben wollte war nur 1 Euro pro Tag - das wären also so ~50 Euro gewesen.

Die 568€ kommen von dem neukauf eines Ungebundenen Smartphones da das alte ja defekt ist.

Da wir nicht wissen was wirklich mit dem alten Handy geschehen ist kann auch keiner sagen das das Urteil gerecht oder ungerecht ist.


Und dann kauft sich die Klägerin auch noch ein neues Gerät und möchte das möglichst gern umsonst zusätzlich haben.

Leute gibt's ... .

Und du kennst den genauen Sachverhalt? Ne - kennst du nicht, also cniht grß reden wenn man sich nicht auskennt.
 
AW: Nicht lebenswichtig: Ausfall des mobilen Internets rechtfertigt keine Entschädigung

@Beyazid
Erzähl das nicht meinem Z2 und Z3. Die laufen nämlich noch besser als jedes altersschwache Samsung. Wenn die davon Wind bekommen, dann wollen sie vllt. auch in die Rente!
 
AW: Nicht lebenswichtig: Ausfall des mobilen Internets rechtfertigt keine Entschädigung

Und du kennst den genauen Sachverhalt? Ne - kennst du nicht, also cniht grß reden wenn man sich nicht auskennt.
Ich kenne viele solcher Fälle aus dem Handyservice ("das ist ja gar nicht runtergefallen und ich hab auch nicht draufgetreten").
Samsung verweigert die Reparatur sogar beim Durchriß der Seitenbegrenzung, da dort die Leiterplatten für die Betätigungsknöpfe drunterliegen.

Die Klägerin hat doch ein Ersatzgerät erhalten.
Daß die Nichtinternetfähigkeit nicht lebenswichtig für sie ist hat das Gericht eindeutig festgestellt.

Und sich dann ein Handy für 570 EUR zuzulegen ohne vorher nachzufragen, ob das bezahlt wird, halte ich nicht für faul sondern frech.
Du darfst das mal mit Deinem Leihwagen bei einem Autounfall mit Versicherungsbeteiligung machen.
Die erzählen Dir dann, was kostengünstig ist oder nicht.

Ja, alle Autovergleiche hinken, aber der paßt.
 
AW: Nicht lebenswichtig: Ausfall des mobilen Internets rechtfertigt keine Entschädigung

Also manche haben den knall echt nicht gehört.
Gut das dieser Unsinn abgewürgt worden ist ;) , aber auch schon ziemlich dreist einfach ein anderes Handy kaufen und dann das Geld haben wollen ...
Die Frau hat aber andere Problem wenn sie Internet als lebenswichtig ansieht
 
Zurück