Filesharing: BGH stärkt abgemahnten Anschlussinhabern den Rücken

PCGH-Redaktion

Kommentar-System
Teammitglied
Jetzt ist Ihre Meinung gefragt zu Filesharing: BGH stärkt abgemahnten Anschlussinhabern den Rücken

Der Bundesgerichtshof hat Abgemahnten die Verteidigung bei der gerichtlichen Auseinandersetzung einer Abmahnung erleichtert. Anschlussinhaber müssen nicht mehr Familienmitgliedern hinterherspionieren und Ermittler für die Kläger spielen.

Bitte beachten Sie: Der Kommentarbereich wird gemäß der Forenregeln moderiert. Allgemeine Fragen und Kritik zu Online-Artikeln von PC Games Hardware sind im Feedback-Unterforum zu veröffentlichen und nicht im Kommentarthread zu einer News. Dort werden sie ohne Nachfragen entfernt.

lastpost-right.png
Zurück zum Artikel: Filesharing: BGH stärkt abgemahnten Anschlussinhabern den Rücken
 
AW: Filesharing: BGH stärkt abgemahnten Anschlussinhabern den Rücken

Die Entscheidung war längst überfällig. Ich verstehe, dass nun die Abschreckungswirkung der Abmahnungen weiter reduziert wurde, andererseits muss geltendes Recht für alle gleich angewendet werden. Wenn mein Auto an einem Banküberfall beteiligt wäre, käme ich als Halter zwar als Verdächtiger in Frage, aber ebend nicht automatisch als Täter. bzw. müsste ich nicht auf eigene Kosten den wahren Täter ausfindig machen und bennen. So scheint es jetzt auch bei Internetanschlüssen zu gelten.

Ps. Es ist Wahljahr und die Verbraucherrechte werden gestärkt? Ein Schelm wer böses dabei denkt: Ist Mutti auf einmal doch nicht an aller Ungerechtigkeit Schuld, dann lasst sie uns wieder wählen^^
 
AW: Filesharing: BGH stärkt abgemahnten Anschlussinhabern den Rücken

Die Entscheidung war längst überfällig. Ich verstehe, dass nun die Abschreckungswirkung der Abmahnungen weiter reduziert wurde, andererseits muss geltendes Recht für alle gleich angewendet werden. Wenn mein Auto an einem Banküberfall beteiligt wäre, käme ich als Halter zwar als Verdächtiger in Frage, aber ebend nicht automatisch als Täter. bzw. müsste ich nicht auf eigene Kosten den wahren Täter ausfindig machen und bennen. So scheint es jetzt auch bei Internetanschlüssen zu gelten.

Ps. Es ist Wahljahr und die Verbraucherrechte werden gestärkt? Ein Schelm wer böses dabei denkt: Ist Mutti auf einmal doch nicht an aller Ungerechtigkeit Schuld, dann lasst sie uns wieder wählen^^

Nur hat das BGH (Judikative) nix mit den Wahlen für den Bundestag (Legislative) zu tun.

Topic: Finde es gut das so eine Entscheidung gefällt wurde.
Wünsche mir aber auch das mit der Grauzone Streaming mal aufgeräumt wird.
 
Zuletzt bearbeitet:
AW: Filesharing: BGH stärkt abgemahnten Anschlussinhabern den Rücken

Nur hat das BGH (Judikative) Nix mit den Wahlen für den Bundestag (Legislative) zu tun.

Topic: Finde es gut das so eine Entscheidung gefällt wurde.
Wünsche mir aber auch das mit der Grauzone Streaming mal aufgeräumt wird.

Ist so nicht ganz korrekt.
Die Richter des BGH werden vom Justizminister und den Landesministern gewählt.
Dadurch, dass der BGH die oberste zivil- und strafrechtliche Instanz in Deutschland ist, hat dieser ganz erheblichen Einfluss auf Rechtssprechung und Rechtsauslegung in Deutschland.
Und weil die Richter dort eben von Vollzeit-Politikern ernannt werden (i.d.R. aus regierenden Parteien), ist dieser leider gar nicht so unpolitisch eingefärbt, wie man es sich eventuell wünschen würde.
Dass Mutti das Urteil so durchgedrückt hat, halte ich allerdings auch für sehr weit hergeholt.

Ansonsten längst überfällige Rechtssprechung. Die Beweislast hat in Deutschland noch immer der Kläger zu führen, und nicht der Beklagte. Von wenigen Ausnahmen abgesehen (wie zB riesige Vermögen) ist das auch gut so.
 
AW: Filesharing: BGH stärkt abgemahnten Anschlussinhabern den Rücken

Nur hat das BGH (Judikative) Nix mit den Wahlen für den Bundestag (Legislative) zu tun.

Topic: Finde es gut das so eine Entscheidung gefällt wurde.
Wünsche mir aber auch das mit der Grauzone Streaming mal aufgeräumt wird.

Der Bundestag ist also die Legislative Macht in Deutschland? Wo hast du denn das gelernt? Im RTL Fernsehprogramm?

Warum wünschst du dir, das beim Streaming mal aufgeräumt wird? Welches persönliche Interesse hast du daran?
 
AW: Filesharing: BGH stärkt abgemahnten Anschlussinhabern den Rücken

Ist so nicht ganz korrekt.
Die Richter des BGH werden vom Justizminister und den Landesministern gewählt.
Dadurch, dass der BGH die oberste zivil- und strafrechtliche Instanz in Deutschland ist, hat dieser ganz erheblichen Einfluss auf Rechtssprechung und Rechtsauslegung in Deutschland.
Und weil die Richter dort eben von Vollzeit-Politikern ernannt werden (i.d.R. aus regierenden Parteien), ist dieser leider gar nicht so unpolitisch eingefärbt, wie man es sich eventuell wünschen würde.
Dass Mutti das Urteil so durchgedrückt hat, halte ich allerdings auch für sehr weit hergeholt.

Ansonsten längst überfällige Rechtssprechung. Die Beweislast hat in Deutschland noch immer der Kläger zu führen, und nicht der Beklagte. Von wenigen Ausnahmen abgesehen (wie zB riesige Vermögen) ist das auch gut so.

Auf deinen Satz mit Mutti wollte ich hinaus^^
Wobei das ganze wirklich sehr indirekt ist. Die Richter werden ja nicht direkt von den Politikern gewählt, sondern von einem Ausschuss dem alle Justizminister der Länder angehören, sowie 16 vom Bundestag gewählte Mitglieder.
Somit kann man allerhöchstens sagen das zu 50% der Bundestag es beeinflusst wer da rein kommt.
Die restlichen 50% werden ja über die Länder gewählt.

Der Bundestag ist also die Legislative Macht in Deutschland? Wo hast du denn das gelernt? Im RTL Fernsehprogramm?

Warum wünschst du dir, das beim Streaming mal aufgeräumt wird? Welches persönliche Interesse hast du daran?

1. Nicht allein aber gehört zur Legislative. Dazu kommt noch der Bundesrat. Wenn du was anderes behauptest solltest du vielleicht mal nachschlagen und nicht vorwerfen. Genauso ist der BGH auch nicht alleine die Judikative.
Ich hatte nur den Bundestag genannt weil wir den wählen dieses Jahr und 4B11T sich darauf bezogen hatte.

2. Aktuell kann es natürlich schön sein das durch diese Grauzone einem "nichts" passieren kann aber wenn dann plötzlich einer vor Gericht zieht ist es interessant wem das Gericht recht gibt. Das kann rückwirkend auf viele die gestreamt haben zurückfallen und das wird unschön.
Genauso kann es darauf hinauslaufen das Stream kein wirklicher Download ist (im Sinne von du hast die Datei dauerhaft und kannst es verbreiten) und daher nicht illegal ist.
Und bevor ich sowas zumindest mache möchte ich auf der sicheren Seite sein.
 
Zuletzt bearbeitet:
AW: Filesharing: BGH stärkt abgemahnten Anschlussinhabern den Rücken

*gähn*

Hat das ewig gestrige Deutsche Justizsystem den Abmahn-Wahnsinn immer noch nicht beendet?

Deutschland ist eines der IT-Schlusslichter, hier sind nur noch die asozialen Abmahnanwälte ansässig
 
AW: Filesharing: BGH stärkt abgemahnten Anschlussinhabern den Rücken

Ist ja alles schön und gut, nur wird die Störhaftung dieser Ausrede dann wieder ein Riegel vorschieben.
Ob es dabei dann wirklich finanziel zu Lasten der Kläger sein wird, wage ich stark zu bezweifeln.
In Zukunft wird man zwar nicht fremde PC kontrollieren und oder Familienmitglieder bespitzeln müßen, sondern von Vornherein reglementieren "dürfen"!
Juhu, es lebe die verordnete private Sperrliste!
Deutschland ist manchmal schon ganz schön krank!
 
AW: Filesharing: BGH stärkt abgemahnten Anschlussinhabern den Rücken

Abmahnung hier Abmahnung da und das ohne jeglichen Nachweis einer Grundrechtberechtigung bzw Grundrechtfähigkeit ....... Gemäß des BVerfG Urteil 1766/2015! Genau das gleiche wie bei der GEZ also. Mit der Grundrechtberechtigung macht man die Platt. Dazu findet man nichts im Internet weil die Kassen der Abmahn Anwälte u.A in diversen US Handelsregistern eingetragen sind und die Deutschen wie eine Kuh Melken Pfui Deibel. Wundert mich nicht die Bundesrepublik liegt was Internet Überwachung und Zensur angeht über Nordkorea.
 
AW: Filesharing: BGH stärkt abgemahnten Anschlussinhabern den Rücken

Warez über P2P-Seiten saugen...sehr schlau :ugly:
 
AW: Filesharing: BGH stärkt abgemahnten Anschlussinhabern den Rücken

Weiß jemand, ob es schon Probleme mit "zwangsgeteilten" Internetanschlüssen gibt?

Sowohl die Telekom als auch Vodafone werben damit, dass man sich kostenlos in der Nähe von *irgendwelchen* aktiven WLAN-Routern als jeweiliger Kunde mit dem Handy (und vermutlich auch Laptop / Tablet oder über einen kinderleicht einzurichtenden Hotspot sowieso) ins Internet verbinden kann.
Der eigentliche Anschlussbesitzer merkt davon überhaupt nichts.

Nach außen mutmaße ich, dass die IP-Adresse aber möglicherweise gleich bleibt.
Gibt es hierzu schon Fakten?
 
AW: Filesharing: BGH stärkt abgemahnten Anschlussinhabern den Rücken

Richtig so, wenn die meinen schnell Kasse machen zu können dann sollte es denen ja leicht möglich alle möglichen Beweise auf den Tisch zu bringen. Ich habe ja nix dagegen das man gegen die Sharer vorgeht nur den schnellen Abmahnern gehört mal richtig der Kopf gewaschen
 
Zurück