Pure Power 10 500W und 1080ti?

Bartolas

Komplett-PC-Aufrüster(in)
Hi
ich habe über das Jahr hinweg immer mal wieder nachgerüstet und meinen PC eben mit der Bestellung einer Palit Gamerock Premium 1080ti hoffentlich erst mal vollendet. Ansonsten sind die Komponenten wie in der Signatur. Reicht das Pure Power 500Watt jetzt noch aus? Oder muss ich wie auf der Webseite von Palit empfohlen ein 600er kaufen?
 
Reicht das Pure Power 500Watt jetzt noch aus?
Ein 7700K + 1080Ti Systen verbraucht beim Spielen Größenordnung 300W.

Oder muss ich wie auf der Webseite von Palit empfohlen ein 600er kaufen?
Die empfohlenen Wattzahlen sind immer viel höher als das tatsächlich nötige um Leute abzudecken, die sich 30€-Netzteile kaufen... ;-)

Kurz: dein 500er E10 reicht locker, das wirste auch mit OC nicht überlasten können.
 
Reicht das Pure Power 500Watt jetzt noch aus?
Die Leistung reicht, das Netzteil hat nur eine grottige Spannungsstabilität und recht günstige Kondensatoren.
Mit der nächsten Grafikkarte, sollte es wieder etwas in der Titan Klasse sein, würde ich dann ein neues
Netzteil anraten.

E10-500W.JPG
L10-500W.JPG


Tests:
L10: Pure Power 10 CM und BQ im Test: Mittelklasse-Referenz von be quiet! und EVGA (Seite 3) - ComputerBase
E10: Be quiet! Straight Power 10 im Test: 500-Watt-Netzteil mit DC-DC-Technik (Seite 5) - ComputerBase
 
Was ist denn daran bitte grottig? Die Spezifikationen werden doch problemlos gehalten :ka:
Es geht darum zu zeigen, dass die Unterschied von E10 zum L10 mehr als "ein neuer Lüfter" sind, wie behauptet wurde.
Die Messwerte sprechen eine andere Sprache, die Spannungsstabilität bei 3,3V ist ziemlich grottig. Da war das alte
L8 teilweise besser. Ich empfehle darum weiter ein E10-400W, auch wenn es ein paar Euro mehr als das L10 kostet
inden unteren Klassen, in diesem Fall würde ich neu ein 550W Netzteil wie DPP-11 nutzen. Das L10-500W, wird
aber funktioneren. Wenn man sich nur die Kurve anschaut, könnte man meinen, dass es gar kein DC-DC Netzteil ist.

L10-500W_3,3V.JPG

Quelle: Pure Power 10 CM und BQ im Test: Mittelklasse-Referenz von be quiet! und EVGA (Seite 3) - ComputerBase
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Das Pure Power wird problemlos dafür reichen. Austauschen muss er gar nichts.

Und du empfiehlst ein E10 mit 400 Watt für eine GTX 1080 Ti? Ernsthaft?
 
Es geht darum zu zeigen, dass die Unterschied von E10 zum L10 mehr als "ein neuer Lüfter" sind, wie behauptet wurde.
Die Messwerte sprechen eine andere Sprache, die Spannungsstabilität bei 3,3V ist ziemlich grottig. Da war das alte
L8 teilweise besser. Ich empfehle darum weiter ein E10-400W, auch wenn es ein paar Euro mehr als das L10 kostet
inden unteren Klassen, in diesem Fall würde ich neu ein 550W Netzteil wie DPP-11 nutzen. Das L10-500W, wird
aber funktioneren. Wenn man sich nur die Kurve anschaut, könnte man meinen, dass es gar kein DC-DC Netzteil ist.

Anhang anzeigen 981385
Quelle: Pure Power 10 CM und BQ im Test: Mittelklasse-Referenz von be quiet! und EVGA (Seite 3) - ComputerBase

Klar sind die Werte nicht ideal, aber von grottig ist das ganz weit entfernt und ein E10 mit 400 Watt zu empfehlen obwohl das Pure Power 10 schon vorhanden ist, ist auch unnötig...
 
Klar sind die Werte nicht ideal, aber von grottig ist das ganz weit entfernt und ein E10 mit 400 Watt zu empfehlen obwohl das Pure Power 10 schon vorhanden ist, ist auch unnötig...
Es geht um neue Rechner. Wenn man ein L10 hat, taugt es natürlich.
Das L10-400W wird hier im Forum unreflektiert zur Standardempfehlung.
Die Spannungsstabilität des billigeren S8 ist im Test besser gewesen. :ugly:
 
Schön, dass es noch reicht. Ich habe mir das Netzteil irgendwann im Frühjahr gekauft und wollte eigentlich nur das Gehäuse Netzteil und die Festplatten tauschen. Wenn ich geahnt hätte dass es im Laufe des Jahres Finanziell immer besser wird, hätte ich vermutlich eher ein Straight oder Dark genommen. Nur waren im Frühjahr weder der I7 noch die Ti realistisch.
 
Ich weiss die Lüfter haben in einigen Tests nicht so gut abgeschnitten. Ich werde sie mir mal anhören zur Not gibt es ja ein Rückgaberecht.
 
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