Urheherrechtlich geschützte Lieder singen, erlaubt?

PanasonicMagIch

Schraubenverwechsler(in)
Urheherrechtlich geschützte Lieder singen, erlaubt?

Ich darf z.B. "7 things" bei Youtube nicht als Original hochladen, wegen fehlender Rechte. Wie siehts aus, wenn ich geschützte Songs selber sings ohne Originalmelodie dabei? Bzw. wenn ich singe und/oder selbst musiziere? Ist der Upload von solchem Material rechtens?
 
AW: Urheherrechtlich geschützte Lieder singen, erlaubt?

Ein DJ der einen Song mixed kann ihn kostenlos veröffentlichen. Selber singen ist auch ein Mix. So sehe ich das.
 
AW: Urheherrechtlich geschützte Lieder singen, erlaubt?

Wenn man nicht singen kann sollte es eigentlich verboten sein.
 
AW: Urheherrechtlich geschützte Lieder singen, erlaubt?

Wenn du etwas selbst nachspielst oder nachsingst (natürlich ohne das Original im Hintergrund zu verwenden oder ähnliches) ist das deine eigene künstlerische Schaffenskraft und das Ergebnis davon gehört dir. An dem Video wo du darauf spielst oder singst hast du dann das Urheberrecht und darfst es natürlich veröffentlichen. Ob du das spielen / singen dabei gut kannst oder nicht spielt keine Rolle. ;)
 
AW: Urheherrechtlich geschützte Lieder singen, erlaubt?

So einfach ist das ganze nicht und alles was auf Youtube eingestellt wird muss auch keine Rechtsgrundlage darstellen.
Und es ist ein Unterschied ob du ein Lied einfach bei dir Zuhause nach singst oder in der Öffentlichkeit oder gar mit Umsatz anstrebende Absichten.

Bei einer Coverversion handelt es sich um eine neue Einspielung eines Musikstücks. Der Song wird dafür an die eigene Stimmlage angepasst und möglicherweise mit anderen Instrumenten eingespielt. Eine Bearbeitung von Text und Komposition findet allerdings nicht statt.

Für einen solchen Coversong müssen die notwendigen Rechte erworben werden. In der Regel erfolgt dies über die GEMA. Solche Lizenzgebühren fallen an, egal ob das Stück Teil eines Auftritts oder einer Aufnahme für eine CD ist.

Werden größere Veränderungen an Melodie oder Text vorgenommen, handelt es sich um eine Bearbeitung. Für eine solche Bearbeitung wird die die Zustimmung des Urhebers benötigt. Zu diesem Zweck wird dann ein Lizenzvertrag abgeschlossen, der die individuellen Regelungen festhält. Der Urheber kann seine Zustimmung aber auch verweigern.

Die sogenannten Remixe sind auch eine Form der Bearbeitung. Häufig werden diese von Plattenfirmen oder Urhebern in Auftrag gegeben. In einem solchen Fall ist die rechtliche Lage klar, ein Einverständnis liegt vor.
Quelle: Urheberrecht bei Musik - Urheberrecht 2018

Einfach mal etwas im Internet stöbern, dann wird man auch fündig und am besten sich dazu von einem Anwalt beraten lassen.

Mit dem Urheberrecht sollte auch nicht gespaßt werden, da solch eine Abmahnung mehrere hunderte oder tauende von Euros kosten kann. Ganz davon abgesehen was ein Anwalt dazu dann kosten wird und der Gegentische Anwalt am ende auch noch mit verlangen wird. Die Anwaltshonorare beziehen sich am ende auch aufs Streitwert.
 
AW: Urheherrechtlich geschützte Lieder singen, erlaubt?

Wenn du anfängst dinge professioneller nachzuspielen oder zu covern/bearbeiten/aufzuführen/sonstwas mit dem Ziel der Gewinnerzielung ist das natürlich was anderes und dann trifft das alles auch zu.
Aber jemand, der ein geschütztes Lied (aus dem Kopf) nachsingt und das Video davon auf YT hochlädt ist ne völlig andere Nummer und frei von jeglichen Rechtsansprüchen.

Wenn ich mich jetzt ins Wohnzimmer stelle, Despacito auf meiner Trompete in die Kamera spiele und das hochlade kann mir nach meinem Kenntnisstand niemand ans Bein pissen. Das einzige was passieren könnte ist, dass YT das Video löscht um sicher zu gehen bzw. weil irgendein Algorithmus zuschlägt.
 
AW: Urheherrechtlich geschützte Lieder singen, erlaubt?

Sehe ich anders, zumal ich auch schon Videos aus Spiele mit Original Musik aus dem Spiel hoch geladen habe und ich von Youtube dazu aufgefordert worden bin eine Hintergrundmusik aufzuspielen um nicht gegen das Urheberrecht zu verstoßen. Ausser solltest du solche Annahmen auch mit entsprechende Quellen widerlegen, denn nicht alles was gemacht wir entspricht immer der Rechtslage. Es kommt noch dazu das Youtube in den USA ihr Sitz hat und daher Klagen immer in dem Land vollzogen werden müssen wo auch der Hauptsitz einer Firma besteht. Es ist daher nicht ausgeschlossen dort kein Rechtsweg eingegangen werden wird, sondern eher wird es der Fall sein das es kulant ignoriert wird um nicht im Ausland Klagen zu müssen.

Wenn einmal eine Abmahnung ins Haus rein flattert ist es zu spät, dann kostet alles was unternommen wird immer Geld und dies ganz egal wie es ausgehen wird. Daher lieber Vorsicht als Nachsicht und besser ein Anwalt um Rat fragen.
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
AW: Urheherrechtlich geschützte Lieder singen, erlaubt?

Sehe ich anders, zumal ich auch schon Videos aus Spiele mit Original Musik aus dem Spiel hoch geladen habe und ich von Youtube dazu aufgefordert worden bin eine Hintergrundmusik aufzuspielen um nicht gegen das Urheberrecht zu verstoßen.
Da haste ja auch 1:1 geschütztes Material verwendet und es nicht nachgespielt oder nachgesungen.

Ausser solltest du solche Annahmen auch mit entsprechende Quellen widerlegen, denn nicht alles was gemacht wir entspricht immer der Rechtslage.
Natürlich halten wir uns nicht an jegliches Recht. Kann ja niemand weils niemand versteht. :ugly:
Ich bin auch kein Jurist und kann auch nicht mit Gesetzestexten/Quellen usw. um mich werfen. Ich kann nur aus meiner Erfahrung als Musiker, Bandleader, Vereinsvorsitzender usw. sprechen wo ich doch vergleichsweise viel mit solchen Themen zu tun habe. Da musste GEMA zahlen für Aufführungen mit drölfzig Formularen, Gebühren/Lizenzen für Musiktitel/Noten usw. zahlen, Samplingrechte bei Labels einkaufen und vieles mehr. Aber bei all den Dingen ist mir noch nie etwas derartiges untergekommen, dass jemand für frei und privat nachgespielte Werke hätte irgendwas kaufen oder machen müssen. Das wäre sogar für Juristen zu schwachsinnig weil man in einem solchen Fall müsste Gebühren zahlen wenn man unter der Dusche sein Lieblingslied singt. :ugly:

Das einzige was ich mir vorstellen könnte wäre, dass eine Veröffentlichung bei YT als eine Aufführung zählen könnte mit entsprechenden Folgen. Aber entweder ist dem nicht so oder es wird nicht ansatzweise verfolgt, denn es gibt unzählige Musiker, die unzählöige geschützte Titel auf dem Instrument ihrer Wahl nachspielen und das Zeug hochladen. :ka:
 
AW: Urheherrechtlich geschützte Lieder singen, erlaubt?

Auf Youtube gibt es von Glamour oder Vouge (eben eines dieser Hochglanz-Klatschmagazine) eine Rubrik, wo sich Künstler wie Pink oder Maria Carey Cover ihrer eigenen Songs auf Youtube angucken und die jeweiligen Künstler für ihre Darbietungen sogar loben. Solange diese im Stile eines Amateurs gemacht sind (also nicht kommerziell) ist das juristisch eigentlich überhaupt kein Problem. Mittlerweile laufen sogar in Arztpraxen (wahrscheinlich auch woanders) Lieder, die ganz offenbar bekannte Titel covern, damit die Praxen dafür keine Lizenzgebühren zahlen müssen, wenn es stattdessen die originalen Songs wären.
 
Zurück