Sapphire Radeon R9 380X Nitro - Garantie/Gewährlesitung - Notebooksbilliger

d4sm0

Schraubenverwechsler(in)
Sapphire Radeon R9 380X Nitro - Garantie/Gewährlesitung - Notebooksbilliger

Habe jetzt meinen ersten Garantiefall.

Gekauft bei "notebooksbilliger" für 246,33€. (2 Jahre Herstellergarantie)

Nach knapp 14 Monaten hat die Grafikkarte den Geist aufgegeben.

Habe mich dann an den Support von "notebooksbilliger" gewandt da "Sapphire" im Garantiefall auf den Händler verweist.

6 Wochen nach Retoure habe ich nun folgende email von "notebooksbilliger" erhalten:

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Vielen Dank für Ihre Anfrage.

Folgende Informationen haben wir vom Herstellerservice erhalten:

"Technische Rücknahme durch den Hersteller durchgeführt.
Die Gutschrift erfolgt unter A U F R E C H N U N G."

Hierbei wird Ihnen der Rechnungsbetrag unter Abzug der Nutzungsdauer erstattet. Dies passiert im Regelfall, wenn der Hersteller eine Reparatur für unwirtschaftlich ansieht oder keine Ersatzteile zur Verfügung stehen.

Bitte lassen Sie uns Ihre Bankverbindung zukommen, damit wir den Betrag Ihrem Konto gut schreiben können.

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Angeboten wird mir nun eine Gutschrift von 96,72€. (Nutzungsgebühr)

Ich wollte nun wissen ob Ich mit damit zufrieden geben soll.
Für 96,72€ bekomm ich keine gleichwertige gebrauchte Grafikkarte. Ich wollte eigentlich auch einen gleichwertigen Ersatz oder Reparatur.

Meinungen oder eigene Erfahrungen mit Garantiefällen lese Ich mir gerne durch.

Danke für eure Zeit!


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[size=+2]Fazit: Nach über 12 Wochen habe Ich mich mit Notebooksbilliger.de auf eine Auszahlung von 130€ geeinigt.[/size]

Ich habe einen Anwalt kontaktiert. Fakt ist man hat 2 Jahre Gewährleistung und eine 2 Jährige Herstellergarantie ist einen **** wert.
Nach 6 Monaten muss ich also via Gutachten nachweisen das der Defekt bereits bei Kauf vorhanden war. In meinem Fall habe Ich die Grafikkarte zurückgefordert und der Händler war tatsache nichtmehr im Besitz meiner Grafikkarte wollte aber weiterhin nur die Gutschrift von ca. 90€ auszahlen. In diesem Fall hätte Ich sogar Strafanzeige wegen "Unterschlagung" erstatten können. Zivilrechtlich wäre laut Anwalt der Fall auch ein Kinderspiel da Ich kein Gutachten mehr erstellen lassen kann.

[size=+1]ALLERDINGS:[/size] In meinem Fall lohnt sich eine Zivilklage nicht, da ich aufgrund meines Einkommens keine PKH (Prozesskostenhilfe) bekomme und somit garantiert draufzahle. Der Händler muss auch bei einer Niederlage nicht für meine Anwaltskosten aufkommen. Desweiteren hat Notebooksbilliger.de nie ein Gutachten verlangt sonder schlichtweg behauptet es gäbe keine Gewährleistung. Desweiteren habe Ich mehrere Anwälte kontaktieren müssen da es sich als extrem schwierig herausgestellt hat, einen Anwalt zu finden der an einem so geringen Streitwert Interesse hat und nicht vorab mit den Worten "Wir halten einen Rechtsstreit für unwirtschaftlich" ablehnt. Naja bei Anwaltskosten von 130€ die Stunde verständlich. Und wenn PKH bewilligt wird misst sich das Anwaltshonorar am Streitwert. Good Luck da eine begeisterte Kanzlei zu finden :)


eine gleiche oder vergleichbare Grafikkarte gibt es nicht mehr. Die Karte kann nicht repariert werden und daher bleibt einzig der Rücktritt vom Kaufvertrag. Der Rücktritt erfolgt unter A U F R E C H N U N G für gezogenen Nutzen. Daher ist auch alles rechts konform verlaufen und eine Verpflichtung unsererseits, wie von Ihnen gefordert, gibt es nicht.

Einzig im Rahmen der Kundenzufriedenheit bieten wir Ihnen die Sapphire Pulse Radeon RX 550 4GD5 (A 705516) ohne Zuzahlung an. Das Angebot ist ohne Anerkennung einer Rechtspflicht und Präjudiz. Es sind derzeit 27 auf Lager und es wird für Sie keine reserviert werden. Sollte der Lagerbestand auf Null zurückgehen erlischt unser Angebot.

Bitte teilen Sie uns mit, ob sie mit dem Angebot einverstanden sind, Der Form halber teilen wir Ihnen mit, dass wir uns an dem Angebot bis zum 21. März 2018 gebunden fühlen.


Die Angebotene Ersatzkarte kostet in deren Shop nochmal 9€ weniger als die Gutschrift. Nehm Ich doch lieber die Gutschrift und bestell mir eine... Sauladen


[size=+1]Nach dem androhen einer Strafanzeige wegen Unterschlagung kam dann diese Mail:[/size]

vielen Dank für Ihre Nachricht.

Nach einer Rücksprache mit unserer Rechtsabteilung möchten wir Ihnen im Rahmen der Kundenzufriedenheit aus Kulanz anbieten den Erstattungsbetrag auf 130 Euro zu erhöhen.

Bitte teilen Sie uns binnen der nächsten sieben Tage mit, ob Sie unser Angebot annehmen. Anschließend werden wir Ihnen dann den Differenzbetrag überweisen.

Bei weiteren Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.


Ich habe das Angebot jetzt angenommen und einfach keine Lust mehr. Die Grafikkarte ging nach 9 Moanten defekt und lag erstmal 2 Monate rum. An Garantie oder Gewährleistung hatte Ich garnicht gedacht.
Nach dem ersten Mailverlauf war Ich allerdings so sauer das Ich das bis zum Ende durchziehen wollte. Nach nun mehr als 12 Wochen und der Garantie das Ich in einem Zivilstreit draufzahle nehme Ich lieber die 130€. Der Sauladen ist mir meine Zeit und Energie einfach nichtmehr wert.
 
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Damit würde ich mich nicht zufrieden geben. Ich würde einen gleichwertigen Ersatz verlangen, also z.B. eine 560 mit 4Gb.
 
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Damit würde ich mich nicht zufrieden geben. Ich würde einen gleichwertigen Ersatz verlangen, also z.B. eine 560 mit 4Gb.

Er hat nur leider keinerlei Anspruch darauf, sofern das nicht in den Garantiebedingungen steht.

Ist natürlich ärgerlich, dass die Garantieabwicklung über den Händler läuft. Sonst hättest du es ja auch mit der gesetzl. Gewährleistung des Händlers versuchen können, auch wenn du über die ersten sechs Monate hinaus bist.
 
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Du hast Anspruch auf Reparatur, Ersatz oder den vollen Kaufpreis, in dieser Reihenfolge. Im gegensatz zu Gebrauchsgegenständen wie zB Autos, die dir einen monetären Nutzen erbringen, unterliegen Grafikkarten keinem Abzug durch Nutzungsdauer. Da gibt es auch entsprechende Urteile zu. Die Händler versuchen es trotzdem immer wieder, persönlich kenne ich es von Mindfactory. Aber auch die sind nach ein paar Mails eingeknickt.

PS: Hier zieht die gesetzlich Garantierte GEWÄHRLEISTUNG des Händlers. Was der Hersteller schreibt ist für den Endkunden unerheblich.
 
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Cool hast du mal ein paar Links zu solchen Urteilen? Die könnten im Zweifelsfall nützlich werden
 
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Links habe ich keine, bin nur damals bei meiner Recherche darüber gestolpert. Und ich bin damit ja durchgekommen, habe ja nach 15 Monaten den vollen Kaufpreis erstattet bekommen. Habe den Mailverkehr gerade offen.
 
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Pollux, du bringst Gewährleistung und Garantie durcheinander. Der TE hat es über die Garantie versucht. Entweder aus Unwissenheit, oder weil er befürchtet hat, dass durch die Beweislastumkehr 6 Monate nach Kauf des Artikels er eh keinen Gewährleistungsfall beim Händler durchkriegt.
 
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Naja was heißt über Garantie versucht. Ich habe mich an den Verkäufer gewandt mit der Aussage das die Grafikkarte defekt ist. Geschrieben habe ich nichts von wegen "Garantie". Ich bin von einem Garantieanspruch ausgegangen wegen 6 Monate Gewährleistung / 2 Jahre Herstellergarantie. Sapphire verweist bei Anfragen direkt an den Verkäufer und Notebooksbilliger "eigentlich" an den Hersteller. Bei Sapphiere aber nicht dort regelt das direkt der Verkäufer (siehe Notebooksbilliger FAQ).

Erstmal danke für eure Antworten. Mal schauen was der Verkäufer sagt.
 
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Dann würde ich jetzt an Notebooks schreiben, dass du die Karte gern zurück hättest, um einen Gutachter einzuschalten (wg. Beweislastumkehr). Rechtlich ist es nämlich nach wie vor deine Karte. Das lustige ist, die haben deine Karte gar nicht mehr, die ist schon längst wieder beim Hersteller.

Hatte ausversehen beides getippt oben. Wenn er sich an den Händler wendet, läuft es über Gewährleistung. Garantie bietet maximal der Hersteller, der aber erstmal zu recht auf den Verkäufer verweist.
 
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Naja was heißt über Garantie versucht. Ich habe mich an den Verkäufer gewandt mit der Aussage das die Grafikkarte defekt ist. Geschrieben habe ich nichts von wegen "Garantie". Ich bin von einem Garantieanspruch ausgegangen wegen 6 Monate Gewährleistung / 2 Jahre Herstellergarantie. Sapphire verweist bei Anfragen direkt an den Verkäufer und Notebooksbilliger "eigentlich" an den Hersteller. Bei Sapphiere aber nicht dort regelt das direkt der Verkäufer (siehe Notebooksbilliger FAQ).

Erstmal danke für eure Antworten. Mal schauen was der Verkäufer sagt.

Nur um hier ein Missverständnis deinerseits aufzuklären: du hast bei Elektrogeräten (Neuware) 2 Jahre Gewährleistung.
 
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Ja mal kurz wieder zur Ursprungsfrage, kann der Händler einfach einem einen Preis X nennen ohne die Karte zu reparieren?
 
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Wie schon beschrieben ist der Ablauf im Gewährleistungsfall Reparatur -> Ersatz -> Rückerstattung. Grafikkarten werden so gut wie nie repariert und es gibt die 380X wahrscheinlich auch nicht mehr auf Lager. Also muss der Händler den Preis voll erstatten.
 
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Der Händler muss bei Elektroartikeln 2 Jahre Gewährleistung liefern. Unabhängig davon was der Hersteller für eine Garantie anbietet.
Sind die Garantiebedingungen schlechter als die Gewährleistung, greift die Gewährleistung.

Die Erstattung eines Teil des Verkaufspreises ist nicht zulässig. Er muss dir die Reparatur, einen gleichwertigen (oder besseren) Ersatz anbieten oder den vollen Kaufpreis zurück erstatten. Auf eine Gutschrift in Form eines Gutscheins oder Anrechnung auf einen neuen Artikel musst du auch nicht eingehen.
Immer wieder traurig das es einige Händler trotzdem versuchen. Gibt aber leider genug die darauf eingehen.
 
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Wir haben hier aber keinen Gewährleistungsfall, sondern einen Garantiefall! Entweder weil der Threadstarter das von Anfang an ggü. dem die Garantie für Sapphire abwickelnden Händler so angegeben hat, oder weil er gerade nichts gesagt hat und der Händler dann natürlich den für sich selbst bequemeren bzw. günstigeren Weg geht.

Bei einem Garantiefall kommt es rein auf die Garantiebedingungen des Herstellers an. Hier ist die Erstattung des Zeitwerts also vermutlich völlig legitim. Bei einem Gewährleistungsfall mag das anders aussehen. Aber erstens kommt hier, in diesem Fall, wie schon beschrieben nicht die Gewährleistung (bzw. Sachmängelhaftung) zum Tragen. Und außerdem hätte der Threadstarter nach 14 Monaten seit Kauf das Problem, dass er in der Beweispflicht wäre, dass der zum Defekt führende Mangel schon bei Lieferung bestanden hat.
 
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Wir haben hier aber keinen Gewährleistungsfall, sondern einen Garantiefall! Entweder weil der Threadstarter das von Anfang an ggü. dem die Garantie für Sapphire abwickelnden Händler so angegeben hat, oder weil er gerade nichts gesagt hat und der Händler dann natürlich den für sich selbst bequemeren bzw. günstigeren Weg geht.

Bei einem Garantiefall kommt es rein auf die Garantiebedingungen des Herstellers an. Hier ist die Erstattung des Zeitwerts also vermutlich völlig legitim. Bei einem Gewährleistungsfall mag das anders aussehen. Aber erstens kommt hier, in diesem Fall, wie schon beschrieben nicht die Gewährleistung (bzw. Sachmängelhaftung) zum Tragen. Und außerdem hätte der Threadstarter nach 14 Monaten seit Kauf das Problem, dass er in der Beweispflicht wäre, dass der zum Defekt führende Mangel schon bei Lieferung bestanden hat.

Da hier aber das Angebot über eine Gutschrift vom Händler kam, brauchen wir über Garantie nicht mehr diskutieren, hier läuft offensichtlich die Gewährleistung des Händlers. Und ja, bei 14 Monaten ist der Käufer in der Beweislast. Deswegen soll er vom Händler verlangen, die Karte zurück zu bekommen um den Beweis per Gutachter zu führen und gerichtlich die Rückerstattung durchzusetzen. Da der Händler die Karte aber gar nicht mehr besitzt, kann er sie nicht mehr aushändigen und wird so mehr oder weniger zähneknirschend das Geld zurück erstatten.

Ich möchte hier eigentlich nicht so hart widersprechen, weil ich kein Jurist bin. Aber ich habe genau diesen Fall schon zwei mal selbst erlebt (Grafikkarte, jeweils im Alter von ca. einem Jahr), bei MF und Alternate und nach einigen intensiven Mails jeweils den vollen(!) Kaufpreis erstattet bekommen. Und da war definitv keine Kulanz im Spiel.
 
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Habe ich. Er hat die Karte zum Händler geschickt und die bieten ihm eine Gutschrift an. Klassischer Fall von Gewährleistung.
 
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Der Händler wickelt den Endkundenkontakt im Garantiefall für Sapphire ab (unter der Prämisse hat der TE ja die defekte GraKa dort eingesandt). Das ist doch auch klar ersichtlich aus der Nachricht von nbb.de - der Hersteller übernimmt Rücknahme und “Gutschrift unter Aufrechnung“.

Im Gewährleistungsfall hätte der Hersteller mit dem Endkunden gar nix zu schaffen, da wäre nbb.de direkt in der Pflicht und müsste dann im Nachhinein zwischen sich und dem Hersteller ausmachen, ob Sapphire nbb.de irgendwie entschädigt.
 
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