PC Verkauft nun Grafikkarte angeblich Defekt !

Chriztian88

Kabelverknoter(in)
Hallo Leute,
ich habe bei Ebay Kleinanzeigen meinen Gaming PC vor einigen Tagen verkauft. Der Käufer hat diesen bei mir abgeholt und ich habe ihm zum Funktionsbeweiss einmal unter Strom, aber ohne Monitor, hochgefahren. Daraufhin haben wir das Geld ausgetauscht und per Handschlag den Kauf besiegelt. Nun hat sich der Käufer einen Tag später bei mir gemeldet und mir das folgende Bild geschickt.

Foto 28.06.17, 18 53 41.jpg

Dieses Bild sieht für mich entweder nach einem defekten Monitor oder nach einer defekten Grafikkarte aus. Laut Käufer hat er bereits mehrere Monitore ausprobiert und auch eine andere Grafikkarte getestet. Mit dem Ergebnis, dass die im PC eingebaute Grafikkarte angeblich defekt sein muss. Ich habe ihn jetzt noch darum gebeten mal ein paar weitere Tests zu machen und auch Treiber etc zu testen. Leider antwortet er doch sehr spärlich und scheint nur mehr oder minder interessiert daran zu sein das Problem zu lösen.

Ich habe jetzt das Problem, dass ich die Grafikkarte und den gesamten PC seit 3 Jahren so wie er verkauft wurden betrieben habe und nicht ein einziges Problem hatte. Ich habe 3 Wochen vor dem Kauf den PC das letzte mal benutzt und dabei lief er einwandfrei ohne das beschriebene Problem. Ich kann mir kaum vorstellen, dass der PC bzw. die Grafikkarte während dieser 3 Wochen durch herumstehen einen Defekt erlitten hat.

Mein Problem ist nun, dass ich in einem Zwiespalt bin weil einerseits möchte ich kein Arsch sein und es tut mir leid, dass er einen defekt hat. Andererseits habe ich aber einen heilen, funkionierenden PC abgegeben und bekomme einen defekten oder Geldeinbusse zurück. Ich habe in der Anzeige zudem darauf hingewiesen, dass Rückgabe und Gewährleistung ausgeschlossen sind, deswegen sehe ich mich rein rechtlich eigentlich auf der sicheren Seite.

Nun meine Frage an euch: Hattet ihr so einen Fall schon einmal und habt Tipps wie man damit umgeht? Muss ich rechtlich irgendwas befürchten? Habt ihr Ideen wie man den Fehler im Bild eventuell beseitigen könnte?

Ich würde mich über jede Antwort freuen.

Christian


Update 1:


"So mal ein paar Updates:

scheinbar habe ich mir ziemlich ins eigene Bein geschossen und habe ihm während unseres Email Verlaufs zugesichert, dass ich den PC zurücknehmen würde sofern bei Kauf etwas defekt war. Oton: "Also falls irgendwas bei Kauf defekt sein sollte bringst du den PC einfach zurück und bekommst das Geld wieder."

Jetzt im nachhinein bereue ich das natürlich weil das wohl ein juristischer Freifahrtschein für ihn ist. Das kommt davon wenn man im Internetzeitalter nett sein möchte. Er hat nach kurzer Diskussion über den Defekt direkt den Anwalthammer rausgehauen und gedroht seinen Anwalt in dieser Sache einzuschalten. Ich habe ihm daraufhin 20€ Kulanz angeboten worauf er 30€ forderte. Ich habe mich da jetzt weich machen lassen und werde ihm die 30€ überweisen, lasse mir aber meine "defekte" Grafikkarte zurücksenden.

Das Geld ist mir an dieser Stelle eigentlich völlig egal weil ich darauf nicht angewiesen bin und es mir auch nicht wichtig ist. Es ärgert mich viel mehr, dass ich ihm theoretisch einen Freifahrtschein für irgendwelche bösen Absichten gegeben habe und nichts dagegen tun kann. Zudem hat er sich mMn völlig daneben benommen weil er zu keiner Zeit an einer Diskussion oder Fehlerbehebung interessiert war.

Und nun steinigt mich für meine Dummheit!"

Update 2:

"Ok das ganze könnte noch richtig witzig werden.

Nachdem wir um den Kulanzwert verhandelt haben und ich mich schlussendlich SEINEM Angebot von 30€ Kulanz ergeben habe, will er nun nicht mehr drauf eingehen und besteht darauf, dass ein Anwalt eingeschaltet wird. Das macht für mich gerade gar keinen Sinn was er von sich gibt. Ich habe fast schon das Gefühl, dass er versucht durch sein Anwaltsgerede den Druck zu erhöhen um evtl. noch mehr Geld rauszuschlagen.

Ich bin gespannt..."

Update 3:

"So Käufer hat sich gemeldet und jetzt wird es komisch:

Ich zitiere mal ...
"hatte keine Zeit mich damit zu Beschäftigen"

"Habe das mit meinem Anwalt nochmal persönlich besprochen" -> an einem Samstag wohlgemerkt

"einfachste Weg wäre du überweist mir 30€ und die Karte bleibt im Rechner da es bisher zu viel Aufwand war"

"zweiter Vorschlag wäre du übernimmst die Spritkosten + die bei BWZ (anm.d.Red. sein lokaler PC handel bei dem er angeblich den PC testen lassen hat aber keine Rechnung vorweisen kann) entstanden sind und natürlich den kompletten Kaufpreis und du kannst den kompletten PC abholen"

"dritte Variante wäre ich lasse das über meinen Anwalt laufen und es wird teuer für dich"

Ganz ehrlich das stinkt für mich einfach nur bis zum Himmel. Ich weiß nicht mal ob der Kerl volljährig ist. Sein Vater hat nebenbei dem Kauf beigewohnt und das Geld übergeben. Er macht mir ein Angebot zur Kulanz und ich stimme zu und aufeinmal ändert er das Angebot zu seinen gunsten?! Damit kommt er doch mit dem besten Anwalt der Welt nicht durch. Und auch, dass ich bei Abholung des PC´s die Spritkosten + Kosten für den PC Handel übernehmen soll ist ein Witz. Ich habe ihm nie damit beauftragt irgendwas vorzulegen und er hat nichtmal einen Nachweis, dass er bei diesem PC Handel irgendwas machen lassen hat (Rechnung)."

Update 4:

"- Die 3 Optionen die ich von ihm zitiert habe sind nach einem Angebot von ihm (30€ Kulanz - Ich stimme zu) und nach einem Angebot von mir (Abholung + Rückzahlung) gekommen. Ich glaube nicht, dass so etwas auch nur ansatzweiße irgendeine Gültigkeit besitzen kann. Ansonsten könnte jeder bei einem Schadensfall so den Kulanzwert ganz dreißt hochhandeln.

-Ich habe ihm Angeboten vorbeizukommen und sogar nach seinen 3 Dreißtangeboten habe ich nach seiner Adresse gefragt damit ich heute mal vorbeikommen kann. Ohne Reaktion. Ich wäre dann einfach mal bei ihm vorbeigekommen und hätte mit ihm direkt über die ganze Geschichte gesprochen. Oftmals brechen unsere Internethelden dann ja zusammen. Ehrlich gesagt wollte ich auch gerne seine Haustelefonnummer ausfindig machen damit ich eventuell seinen Vater erwischen kann. Ich habe leider nur seine Handynummer.

-Beim Besitzrecht bin ich mir nicht absolut sicher. Das könnte wohl nur ein Anwalt oder Jurist wissen.

-Ich habe glücklicherweise einen Anwalt in der Familie und würde den mal morgen kontaktieren ob er mir da kostenfrei Auskunft geben würde. "

Update 5:

"Nein leider gibt es keine Neuigkeiten. Ich habe versucht meinen "Familien-Anwalt" zu kontaktieren aber der ist diese Woche leider im Urlaub (G20-Urlaub wie viele Hamburger momentan ) .

Ich habe vom Käufer auch bisher nichts gehört und bin gespannt ob da noch was kommt. Wenn die Grafikkarte wirklich defekt sein sollte wird er sich bestimmt noch melden und versuchen auf eines meiner Angebote einzugehen."
 
Zuletzt bearbeitet:
Was möchtest du jetzt? Das wir dein Gewissen sind? Du hast den PC vorgeführt, er hat funktioniert. Was danach passiert geht dich nix an. Er kann den PC unsanft transportiert haben, oder er ist ein Lumpi und möchte dich verarschen indem er eine baugleich defeke Karte eingebaut hat. Wie auch immer, befürchten musst du gar nix. Solange du kein Händler bist und als Privat verkauft hast ist alles okay. Verträge können mündlich geschlossen werden. Er müsste dich verklagen, das wird er aber nicht da er nichts beweisen kann und die Anwalts- und Gerichtskosten weit höher sind als der Gegenwert.


PS er sagt er hat verschiedene Monitore getestet, das kannst du glauben oder auch nicht. Er soll doch auch mal das Kabel wechseln, falls er auf VGA oder DVI baut.
 
Dieses Bild sieht für mich entweder nach einem defekten Monitor oder nach einer defekten Grafikkarte aus. Laut Käufer hat er bereits mehrere Monitore ausprobiert und auch eine andere Grafikkarte getestet. +
...

Mein Problem ist nun, dass ich in einem Zwiespalt bin weil einerseits möchte ich kein Arsch sein und es tut mir leid, dass er einen defekt hat. Andererseits habe ich aber einen heilen, funkionierenden PC abgegeben und bekomme einen defekten oder Geldeinbusse zurück. Ich habe in der Anzeige zudem darauf hingewiesen, dass Rückgabe und Gewährleistung ausgeschlossen sind, deswegen sehe ich mich rein rechtlich eigentlich auf der sicheren Seite.

Für mich sieht das nicht nach einem Graka defekt aus, eher nach einem Kabel- oder Monitordefekt. Ich würde prinzipiell erstmal nicht glauben das er andere Grakas/Monitore ausprobiert hat.
Eine starke Behauptung ist besser als ein schwacher Beweis... Wer hat schon mehrere Grakas und Monitore rum liegen?

Also um erstmal die Grundsatzfrage zu klären:
Wenn du den Rechner nach bestem Wissen und Gewissen voll funktionsfähig abgegeben hast, dann wäre der Fall, wenn ich an deiner Stelle wäre, für mich erledigt.
Wer weiß was zwischenzeitlich passiert ist, wie der Rechner transportiert wurde etc pp.

Aber um mal Hilfestellung zu geben:
Ich glaube wie gesagt nicht an einen Graka-Defekt, irgendwie passt das Bild für mich nicht dazu.
Er soll den Rechner mal ohne Graka starten (Onboard Grafik vorhanden, nehme ich an?).
Ich glaube, wie schon gesagt, irgendwie nicht dran, dass er "alles" schon ausprobiert hat.

Ich würde in solchen Fällen immer von einem Leien ausgehen, der irgendeinen groben Schnitzer gemacht hat oder mit defekter Hardware bzw. Peripherie arbeitet.

So oder so bleibts aber dabei, dass du den Rechner ja voll funktionsfähig abgegeben hast, so würde ich das dann auch in einer "finalen Antwort" formulieren.
Sollte er mit einer Anzeige o.ä. drohen ist er eh nen Vogel und hat keine Ahnung von dem was er tut.

Ich hoffe ich konnte dir weiter helfen, ich kann nachvollziehen, dass dich das Thema belastet, aber vertraue niemals darauf, dass andere Leute ehrlich zu dir sind, insbesondere wenn es um Geld geht.
 
Wie ihr habt nicht mehrere Monitore und Karten? Also bei mir fliegen 3 bis 4 Monitore und locker 10 pcie Grafikkarten rum. Kein witz, alles zum Basteln übertakten usw.

Und keine Sorge. Es ist ein münlicher Vertrag und du hast den PC funktionsfähig abgegeben. Damit ist die Sache für dich zu Ende. Die behauoten immer viel mit Tests usw, fährste vorbei und versuchst es selbst geht es nach wenigen Handgriffen meist schon wieder. Schln paar mal mit Freunden und deren verkauften teilen erlebt. Persönlich hatte ich das "Vergnügen" zum Glück nochnicht.
Wenn er dich wirklich Anzeigt wäre das für ihn ziemlich doof. Niemand kann was Beweisen und die Anwaltskosten machen es absolut unrentabel.

Aber warum ohne Bildschrim hichgefahren? Das machtbfür mich 0 Sinn auser du hattest kein geeignetes Anzeigegerät mehr. Wenn du ohne Anzeige den PC startest siehst du ledeglich den Start. ob er hochfährt, sich aufhängt, bootschleife usw sieht du ja nicht. Sry abdr das ist mir Persönlich unverständlich.
 
Aber warum ohne Bildschrim hichgefahren? Das machtbfür mich 0 Sinn auser du hattest kein geeignetes Anzeigegerät mehr. Wenn du ohne Anzeige den PC startest siehst du ledeglich den Start. ob er hochfährt, sich aufhängt, bootschleife usw sieht du ja nicht. Sry abdr das ist mir Persönlich unverständlich.

Korrekt ich hatte kein verfügbares Anzeigegerät. Mein Hauptsystem ist fest mit den Montioren verkabelt und ich hätte die Kabelkanäle aufmachen müssen um den PC inkl Monitor vorzuführen. Sieht jetzt natürlich ziemlich blöd aus. Aber da ich mir 100% sicher war, dass alles an dem PC einwandfrei läuft habe ich mir da wenig Gedanken drüber gemacht.


Und nein, ich möchte nicht, dass ihr mein Gewissen seid ö.A. . Ich wollte halt nur eine dritte Meinung zu dem Thema haben weil ich so einen Fall noch nie hatte.

Ich werde mich jetzt nach eurer Meinung orientieren und erstmal keine Angebote bzgl. Rückgabe etc machen. Er hat mir eben auch nochmal per Whatsapp geschrieben, dass er "keine Große Lust und Zeit hat auf Fehlersuche zu gehen". Dann habe ich auch wenig Lust ihm irgendwie zu helfen oder entgegen zu kommen.

Danke für die Hilfe!
 
Also ehrlich Vorführung ohne angeschlossen Monitor finde ich persönlich schon sehr dreist, als Laie oder nicht. Du hast den pc doch auch mit Monitor benutzt oder? Auch das der Käufer das so hingenommen hat auch sehr schwach. Zur Funktion steht ja nur fest das der pc hochfährt bzw. angeht mehr wurde ja nicht vorgeführt. Wenn der Käufer das so hingenommen hat dann hat er selbst das so akzeptiert und du bist aus dem Schneider. Bei mir wäre das so nie passiert, wenn ich verkaufe und ein defekt Auftritt kläre ich erst ab ob ich für diesen verantwortlich bin oder nicht. Ich beiden Fällen bekommt der Käufer aber Hilfe von mir. Deshalb wird alles vorher von mir nochmals geprüft und richtig vorgeführt.
Zum fehlerbild, denke auch das es nicht an der gpu liegt, da du aber auch keine Ahnung hast kannst du dem eh nicht helfen. Der soll sich jemand suchen der Ahnung hat und dir nicht weiter auf die Nerven gehen. Auch dieses ab und an mal antworten ist schon dreist, entweder man möchte geholfen bekommen oder nicht. Auch ist eine telefonische Klärung/persönliches Gespräch für alle Beteiligten am effektivsten, alles andere ist Quark!
Darf ich mal fragen was der Typ für den pc bezahlt hat?
 
Das sind die Risiken die man bei einem Privatkauf trägt. Wenn der PC vor dem Verkauf noch lief, hast du alles richtig gemacht. Genau in dem Moment, in dem der Käufer der neue Eigentümer wird, trägt dieser auch alle Risiken bei unsachgemäßen Transport etc.
Die Kiste ist bei ihm nun kaputt? Nun, das ist (leider) sein Pech. :ka:
 
Rückgaberecht? Angebot? Du musst nix dergelichen tun. Ein Privatkauf schließt normalerweise sowas aus, deswegen steht es in den Foren dabei. Daher machen Freunde von mir von sowas entweder Videos beim Verkauf + Vorführung oder Dokumentieren die funktionstüchtigkeit über einen Vertrag + Ausschluss von Rückgabe etc.
 
Ich habe in der Anzeige zudem darauf hingewiesen, dass Rückgabe und Gewährleistung ausgeschlossen sind, deswegen sehe ich mich rein rechtlich eigentlich auf der sicheren Seite.
Das ist ein Falscher Trugschluss, denn du verkaufst ein Rechner nicht als defekt oder an Bastler, sondern als Funktionstüchtig.
Demnach tritt auch die Sachmängelhaftung trotzdem in Kraft, bedeutet.... du kann nicht behaupten was zu verkaufen was noch Funktionieren soll und beim Käufer angekommen ist das Teil jedoch defekt.
Wenn er möchte und er ein Rechtsschutzversicherung hat wird er auch gegen angehen können, zuweilen du den Rechner auch ohne Bildschirm vorgeführt hast und es auch ein schlechtes Licht auf dich wirft.
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Also ehrlich Vorführung ohne angeschlossen Monitor finde ich persönlich schon sehr dreist, als Laie oder nicht. Du hast den pc doch auch mit Monitor benutzt oder? Auch das der Käufer das so hingenommen hat auch sehr schwach. Zur Funktion steht ja nur fest das der pc hochfährt bzw. angeht mehr wurde ja nicht vorgeführt. Wenn der Käufer das so hingenommen hat dann hat er selbst das so akzeptiert und du bist aus dem Schneider. Bei mir wäre das so nie passiert, wenn ich verkaufe und ein defekt Auftritt kläre ich erst ab ob ich für diesen verantwortlich bin oder nicht. Ich beiden Fällen bekommt der Käufer aber Hilfe von mir. Deshalb wird alles vorher von mir nochmals geprüft und richtig vorgeführt.
Zum fehlerbild, denke auch das es nicht an der gpu liegt, da du aber auch keine Ahnung hast kannst du dem eh nicht helfen. Der soll sich jemand suchen der Ahnung hat und dir nicht weiter auf die Nerven gehen. Auch dieses ab und an mal antworten ist schon dreist, entweder man möchte geholfen bekommen oder nicht. Auch ist eine telefonische Klärung/persönliches Gespräch für alle Beteiligten am effektivsten, alles andere ist Quark!
Darf ich mal fragen was der Typ für den pc bezahlt hat?

Er hat 250€ bezahlt. War nen i5 4570 , GB 7950 Windforce, 8gb ddr3 drin.

Ich hätte mir den PC persönlich auch mit Monitor vorführen lassen. Aber wie schon gesagt habe ich den PC vorgeführt mir der Meinung, dass die Grafikkarte und der Rest 100% funktioniert und mir da wenig Gedanken drum gemacht.

Ob es an der GPU liegt oder nicht kann ich wirklich nicht sagen weil ich du schon erkannt hast auch wenig Ahnung von dem Thema habe. Was ich bisher versucht habe war halt, dass er ausschließt, dass es an seinen Komponenten liegt. Also verschiedene Monis testen, DVI anstatt HDMI testen, andere Kabel testen etc. Ich habe ihm immer gleich geantwortet und ihn gebeten Sachen zu testen. Aber wie schon oben geschrieben kam von ihm da eher wenig Bereitschaft entgegen.
 
Und wer sagt dass das Bild echt ist? Kann ja auch Fake sein. Ich muss erwähnen, dass das gleiche bei einem Kumpel passiert ist. Hat seinen PC privat verkauft und der Käufer meinte dann die GPU sei kaputt, obwohl die immer einwandfrei lief.

Das könnte einfach ein Trick von irgendwelchen "Gebraucht PC Händlern" sein, die (ahnungslosen) Leuten ein schlechtes Gewissen machen um Geld herauszupressen. Muss aber nicht sein.

Nun, deine "Vorführung" war nicht besonders klug, denn jetzt ist es ein Indiz dafür, dass du den Käufer getäuscht haben könntest.

Du kannst hoffen, dass dir nichts zu beweisen ist. Es ist ja nicht ausgeschlossen, dass der PC tatsächlich in deiner Obhut kaputt gegangen ist. Dann wäre dein vermeintlicher "Funktionsbeweis" eine Täuschung aka Betrug.
 
Das ist ein Falscher Trugschluss, denn du verkaufst ein Rechner nicht als defekt oder an Bastler, sondern als Funktionstüchtig.
Demnach tritt auch die Sachmängelhaftung trotzdem in Kraft, bedeutet.... du kann nicht behaupten was zu verkaufen was noch Funktionieren soll und beim Käufer angekommen ist das Teil jedoch defekt.
Wenn er möchte und er ein Rechtsschutzversicherung hat wird er auch gegen angehen können, zuweilen du den Rechner auch ohne Bildschirm vorgeführt hast und es auch ein schlechtes Licht auf dich wirft.

Das ist so nicht richtig.
Aus juristischer Sicht müsste der Käufer dem Verkäufer "arglistige Täuschung" nachweisen.
-> Du beweist, dass der Verkäufer wusste, dass ein Mängel besteht, diesen aber verschwiegen hat.

Das ist in diesem Fall unmöglich nachzuweisen
Weiterhin fand eine Vorführung des Kaufobjektes statt, die von dem Käufer akzeptiert wurde.
0 Chance!

§ 434 BGB
Sachmangel

(1) Die Sache ist frei von Sachmängeln, wenn sie bei Gefahrübergang die vereinbarte Beschaffenheit hat.

Durch die Übergabe des Geldes fand der Inhabertausch statt, ab diesem Zeitpunkt beginnt der Gefahrenübergang (Transport).
Ab dem Moment, in dem er den Rechner hochgehoben hat, kannst du in absolut gar keinem Fall mehr haftbar gemacht werden, außer er kann nachweisen, dass du vor dem Verkauf vom Mangel wusstest.
Bspw. Zeugenaussage, Werkstattrechnung, o.ä.
 
Das ist ein Falscher Trugschluss, denn du verkaufst ein Rechner nicht als defekt oder an Bastler, sondern als Funktionstüchtig.
Demnach tritt auch die Sachmängelhaftung trotzdem in Kraft, bedeutet.... du kann nicht behaupten was zu verkaufen was noch Funktionieren soll und beim Käufer angekommen ist das Teil jedoch defekt.
Wenn er möchte und er ein Rechtsschutzversicherung hat wird er auch gegen angehen können, zuweilen du den Rechner auch ohne Bildschirm vorgeführt hast und es auch ein schlechtes Licht auf dich wirft.

Ich bin in der Thematik sicherlich auch nicht 100% Sattelfest aber soweit ich das Verstanden habe kann ich die Gewährleistung ausschließen wenn der Verkauf von Privat zu Privat vonstatten geht. Und damit gilt dann auch die Sachmängelhaftung nicht mehr.
eBay Privatverkauf Ausschluss Gewahrleistung

Und natürlich sieht das vorführen des Rechners jetzt im nachhinein blöd aus. Aber er hat diesem Funktionstest zugestimmt und es hat ihm ausgereicht.
 
Wie schon bereits geschrieben kannst du die Gesetzliche Gewährleistung ausschließen, bedeutet dennoch nicht das du einfach was als Funktionstüchtig verkaufen kannst und du dich dann einfach auf den Ausschluss der Sachmängelhaftung berufen kannst.

Jeder Verkäufer muss gewährleisten, dass die verkaufte Ware zum Zeitpunkt der Übergabe in dem vereinbarten Zustand ist. Auch ein privat handelnder Verkäufer von Gebrauchtwaren kann sich von dieser Pflicht durch allgemein gehaltene Hinweise in den Auktionstexten, wie zum Beispiel den folgenden häufig benutzten Satz, nicht befreien: Aufgrund der neuen EU-Richtlinien muss ich darauf hinweisen, dass es sich um einen Privatverkauf handelt und ich daher keinerlei Haftung oder Gewährleistung übernehme.

Der Haftungsausschluss ist unwirksam, wenn der Verkäufer einen ihm bekannten Mangel arglistig verschwiegen hat oder eine Garantie für die Beschaffenheit der Sache übernommen hat (§ 444 BGB). Auch ein Bild in der Auktion kann dem Käufer einen Mangel bekannt geben oder verbergen. Wird ein Gerät als gebraucht angeboten, so darf es Gebrauchsspuren (zum Beispiel Kratzer) aufweisen, muss aber funktionieren, wenn es nicht ausdrücklich als defekt angeboten wird. Auch ein defektes Gerät darf keine weiteren, als die beschriebenen, Mängel aufweisen.
Quelle: Rechts- und Sachmängelhaftung, Gewährleistung und Garantie

Bitte nicht falsch verstehen, ich möchte nicht gegen dich was aussprechen, aber du schreibst das bei dir der Rechner gelaufen wäre und er behauptet das die Grafikkarte schon bei ihm defekt gewesen wäre. Würde es vor Gericht kommen würde es Aussage gegen Aussage stehen. Der Umstand das du den Rechner ohne Bildschirm vorgeführt hast würde gegen dich sprechen. Natürlich kann er um den Preis zu drücken genau dieses für sich nutzen und behaupten die Grafikkarte wäre defekt.
 
Würde es vor Gericht kommen würde es Aussage gegen Aussage stehen.

Das ist, wie schon gesagt, nicht richtig.
Es würde niemals zu einer solchen Verhandlung kommen, die Rechtslage ist im Vorfeld glasklar, Gefahrenübergang fand statt.
Die einzige Möglichkeit ist, wie gesagt, arglistige Täuschung nachzuweisen.
Ehrlich, glaub mir ruhig ;)

Der Haftungsausschluss ist unwirksam, wenn der Verkäufer einen ihm bekannten Mangel arglistig verschwiegen hat oder eine Garantie für die Beschaffenheit der Sache übernommen hat (§ 444 BGB).

Das ist die interessant Passage, durch den Ausschluss der Gewährleistung, geht bei einem Privatverkauf jegliche Widerrufsansprüche verloren, sobald ein Gefahrenübergang stattfand.
Rückwirkend widerrufen ist dann nur möglich, wenn man in der Lage ist arglistige Täuschung nachzuweisen.

EDIT:
Hab mich jetzt nochmal tiefer eingelesen, es gibt eine zweite Möglichkeit, die kommt der arglistigen Täuschung aber gleich.
Könnte er dir nachweisen, das ein Sachmangel vor dem Gefahrenübergang vorliegt, wäre der Kaufvertrag (in welcher Form auch immer geschlossen) ebenfalls nichtig.
Aaaaber auch das ist in diesem Fall unmöglich.

EDIT 2: Um das ganze mal zu untermauern: Gefahrenübergang
Zeitpunkt, an dem die Gefahr bzw. das Risiko des zufälligen Untergangs oder einer Verschlechterung einer Sache vom Verkäufer auf den Käufer übergeht. Dieser Gefahrenübergang ist beim Kaufvertrag gem. § 446 BGB mit der Übergabe der Sache gegeben.


Ende vom Lied: Ja, er kann dich Anzeigen, das ist sein Recht. Nein, es würde nicht zu einer Gerichtsverhandlung kommen
1. Streitwert zu gering
2. Der Anwalt des Klägers müsste bei einem Gericht eine Anklageschrift einreichen, in der er juristisch belegt, dass sein Mandant im Recht ist, dass ist in diesem Fall nicht möglich.
 
Zuletzt bearbeitet:
Ehrlich, glaub mir ruhig ;)
Wieso bist du Jurist? :D

Es würde niemals zu einer solchen Verhandlung kommen, die Rechtslage ist im Vorfeld glasklar, Gefahrenübergang fand statt.
Deine glasklare Gefahrenübergabe würde durch die Tatsache das der Rechner ohne Bildschirm vorgeführt wurde ggf. sogar als arglistige Täuschung angesehen werden und damit würde laut § 444 BGB wiederum die Sachmängelhaftung wieder eintreten... siehe Zitat von mir. ;)
 
Ich hab auch mal was auf EK verkauft und bereue es im nachhinein.

Hab meine R9-270x verkauft und alles ganz wunderbar. Geld kam an und ich hab das Paket versendet. Dann meinte der Käufer, dass die Karte in seinem Pc nicht funktionieren würde. Er hat mir dann geschrieben, dass er im Internet rausgefunden hat, dass das Bios seines Aldi Medion fertig Pc's einen Hardwarewechsel nicht zulässt und er will sein Geld wieder. Darauf hin habe ich abgelehnt und er wurde pampig und ziemlich aggresiv.

Ein halbes Jahr später kam eine Vorladung zur Polizei weil diese kleine Ratte mich wegen Betrugs angezeigt hat :)

Ich habe 5 Minuten vor dem ausbauen noch ne Runde War Thunder mit nem Kumpel online gezockt und er kann auch bezeugen, dass die Karte funktioniert hat.

Ich wuerde lieber mit ihm zu einer Einigung kommen weil manche Leute echte A.Löcher sind und dich wegen nix anzeigen :wall:
 
Ende vom Lied: Ja, er kann dich Anzeigen, das ist sein Recht. Nein, es würde nicht zu einer Gerichtsverhandlung kommen
1. Streitwert zu gering
2. Der Anwalt des Klägers müsste bei einem Gericht eine Anklageschrift einreichen, in der er juristisch belegt, dass sein Mandant im Recht ist, dass ist in diesem Fall nicht möglich.
Hast du Quelle dazu, denn das kann ich nicht ganz so annehmen.
Wie kommst du das ein gewisser Streitwert vorliegen muss? Natürlich ist es möglich seine Richtigkeit in der Anklageschrift niederzulegen, alleine der Umstand das der Rechner ohne Bildschirm vorgeführt wurde reicht dazu schon aus. Denn nur mit der Aussage... bei mir lief alles... beweist rein gar nichts.
 
Das ist eben das Risiko eines Gebrauchtkaufs, er hat Pech, du hast Glück, Ende der Geschichte.
Klar kann man sich einigen, aber, dass der Typ so unkooperativ ist, spricht nicht gerade für seine Vertrauenswürdigkeit.
So wie er sagen kann du hättest ihm Schrott verkauft, kannst du sagen er hätte dran rumgepfuscht, wenn er dir blöd kommt einfach auf letzteres beharren und nicht unterbuttern lassen.
 
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