Ab wann darf man Bilder für eine News benutzen?

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MezZo_Mix

Guest
Ab wann darf man Bilder für eine News benutzen?

Vorab ich möchte keine Rechtsberatung. Lediglich möchte ich gerne etwas darüber erfahren wie das abläuft. Ihr kennt das ja , ihr schaut in eine news herein und seht z.B dort dann Bilder von der neuen Xbox die Microsoft hochgeladen hat Die dann z.B PCGH benutzt. Jetzt Frage ich mich nur, darf man Bilder für News benutzen von dritten wie z.B Die die Microsoft hochgeladen hat und diese auf seine eigene Seite verlinken ohne das man da Probleme bekommen kann?


Jede Seite die ich so besucht habe benutzt die selben Bilder. Ist da kein Copyright drauf?
 
AW: Ab wann darf man Bilder für eine News benutzen?

Bei den Bildern, die Microsoft zur Verfügung stellt, sollten die Nutzungsbedingungen dabeistehen. Einfach mal schauen.
 
AW: Ab wann darf man Bilder für eine News benutzen?

Jede Seite die ich so besucht habe benutzt die selben Bilder. Ist da kein Copyright drauf?
Copyright gibt es in Deutschland nicht, nur das (nicht übertragbare) Urheberrecht, Nutzungsbedingungen und die Pflicht zur Quellennennung.

Bei MS gibt es dann u.A. die
Image Gallery - News Center
in der unter "terms of use" darauf verwiesen wird auf:
Microsoft - Rechtliche Hinweise
und dort dann, nicht nur für Bilder, auf
Microsoft - Urheberrecht (Copyright)

Jjetzt darfst Du sebler lesen, was Du persönlich damit darfst, ich will keine MS-Werbebildchen auf meiner Seite nutzen.

diese auf seine eigene Seite verlinken ohne das man da Probleme bekommen kann?
All das von mir geschriebene gilt (außer MS schreibt irgendwo noch etwas anderes) für eine Berichterstattung, mit etwas Pech sogar nur für eine redaktionelle Nutzung. Was dann im Streitfall der Richter als Berichterstattung oder gar redaktionelle Nutzung ansieht, weisst Du erst nach dem Gerichtsentscheid. Mal fallen darunter simpele, private internetseiten, mal eindeutig privat geführte, regelmäßig aktualisierte Blogs/FB-Seiten, mal muss eine professionelle Redaktion dahinter stehen (wie bei PCGH), die das ganze hautptberuflich tut (Registrierung als Presseerzeugnis, Erzielung großer Teile des Lebensunterhaltes durch die Ausübung dieser oder damit verrbundener Tätigkeiten).
 
AW: Ab wann darf man Bilder für eine News benutzen?

Schon mal danke für die Information. Microsoft galt hier jetzt nur als Beispiel . ;)
 
AW: Ab wann darf man Bilder für eine News benutzen?

Schon mal danke für die Information. Microsoft galt hier jetzt nur als Beispiel . ;)
Es ist bei jeder Bildquelle das Selbe und bei jeder Bildqulle einzeln zu prüfen. Insb. der Fotograf entscheidet darüber, wer was mit seinen Bildern darf. Bzw dann, wenn der Fotograf seine Rechte an eine Agentur oder Firma abgetreten hat, entscheidet halt diese Agentur/Firma darüber. Findet man keine Angaben dazu, würde ich die Bilder nirgendwo veröffentlichen, auch nicht in bearbeiteter Form in einem Forum, wie das hier schon des öfteren getan wurde.

Bei Bildern von Personen kommt dann noch das Persönlichkeitsrecht der abgebildeten Personen hinzu. Meist ist gemäß §23 KunstUrhG eine Veröffentlichung ohne explizites Einverständnis der abgebildeten Person oder deren Erziehungsberechtigten nur für eine Berichterstattung über das Ereignis erlaubt, an welcher die Person teilgenommen hat. Wobei Teilnahme oft recht weit gefasst werden kann und z.B. oft auch für Zuschauer gilt. Das gilt aber auch nur, wenn es sich um eine öffentliche Veranstaltung von öffentlichem Interesse handelt und das Fotografieren (für den Fotografen) gestattet war. Bilder der privaten Sauna-Party oder Hochzeit müssen also privat bleiben, auch wenn daran 200 Personen teilgenommen haben.

Dann gibt es noch das Urheberrecht für abgebildete Gegenstände/Gebäude, wenn das ganze nicht unter die Panoramarfreiheit fällt. Offiziell darf man z.B. noch nicht einmal den Pariser Eiffelturm bei Nacht (also mit einer Lichtinstallation) ablichten und das Bild dann ohne Erlaubnis auf einer privaten Seite im Internet veröffentlichen. Die Verwaltung der Bayerischen Burgen und Schlösser ist m.W.n. nicht ganz so streng, so lange die Nutzung der Bilder rein privat bleibt.

Soweit nur die Bestimmungen/Gesetze, die ich kenne, weil die mich recht direkt betreffen.
 
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