Enermax Platimax 1350W ATX 2.4 RMA?

un4given87

Schraubenverwechsler(in)
Hallo liebe Leute, ich habe vor ca. einem Jahr ein Enermax Platimax 1350W ATX 2.4 von einem Freund gekauft.
Leider ist mir das Netzteil gestern abgeraucht. 2 x SATA Kabeln samt Anschlüsse geschmolzen. Das Netzteil rennt noch, aber SATA Anschlüsse kann ich nicht mehr verwenden.

Da ich in Wien, AT wohne müsste ich das Netzteil zur RMA nach Hamburg schicken, was mir auch ca 15€ Versand kosten würde. Da ich aber schon öfters hier gelesen habe, dass Enermax ein eigenes Verhalten bzgl des Zweitkäufers hat, wollte ich hier mal Fragen, ob ich das Netzteil überhaupt einschicken soll.

Das Netzteil liegt in der Garantiezeit und ich habe eine Abtrittserklärung vom Erstkäufer, der mir seine Garantie und GL Rechte abtritt.

Wird mein RMA abgeleht, doer soll ich ruhig das Netzteil einschicken?

Vielen Dank im voraus
 
Die 5V Schiene scheint abgeraucht zu sein. Am besten nichtmehr weiterverwenden, wer weiß ob der Fehler sich bei Last nicht auf der 12V oder 3,3V Schiene wiederholt.

Hat dein Kumpel keine Lust die RMA zu beantragen?
 
Die 5V Schiene scheint abgeraucht zu sein. Am besten nichtmehr weiterverwenden, wer weiß ob der Fehler sich bei Last nicht auf der 12V oder 3,3V Schiene wiederholt.

Hat dein Kumpel keine Lust die RMA zu beantragen?
Der hat gerade sein ERASMUS Jahr ;/ somit kann ich mir keine Hilfe von ihm erwarten. Ende Sommer sollte er wieder auftauchen.
 
Hallo @un4given87,

generell gilt bei Garantieansprüchen (übergreifend bei allen Herstellern, wir bilden hier keine Ausnahme) eine solche Frist nur für den Erstkäufer.
Die Gewährleistungsansprüche können abgetreten werden, das gilt allerdings nicht für die Garantie. Diese ist an den Erstkäufer gebunden.

Wenn Du, wie in deinem Fall das NT von einem Freund hast, ist es möglich die RMA über ihn als Erstkäufer abwickeln zu lassen. Ich bin sicher, dein Freund springt helfend ein und dann gibt es auch kein Problem mit der Garantie.

Du kannst Dich aber auch gerne direkt per Mail an einen unserer Support Mitarbeiter wenden: support@enermax.de

Beste Grüße,
Das Enermax Team.
 
Ich habe zwar keinen Überblick über den gesamten Markt, aber die Behauptung
generell gilt bei Garantieansprüchen (übergreifend bei allen Herstellern, wir bilden hier keine Ausnahme) eine solche Frist nur für den Erstkäufer.
Die Gewährleistungsansprüche können abgetreten werden, das gilt allerdings nicht für die Garantie. Diese ist an den Erstkäufer gebunden.
ist so nicht haltbar. Es gibt durchaus Beispiele bei denen die Herstellergarantie gerätegebunden ist, unabhängig davon wer sie in Anspruch nimmt. Lenovo handhabt das zum Beispiel bei seinen Thinkpad-Notebooks so.
 
Hi amdahl,

ich beziehe mich hier natürlich auf den PC Komponenten-Markt - in diesem besonderen Fall sogar konkret auf den Netzteil-Markt.

Beste Grüße :)

Ich habe zwar keinen Überblick über den gesamten Markt, aber die Behauptung

ist so nicht haltbar. Es gibt durchaus Beispiele bei denen die Herstellergarantie gerätegebunden ist, unabhängig davon wer sie in Anspruch nimmt. Lenovo handhabt das zum Beispiel bei seinen Thinkpad-Notebooks so.
 
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