Gewährleistung Dritter bei Groben Sachmangel Produktionsfehler!

Drahgo85

Komplett-PC-Käufer(in)
Sehr geehrte Community und TEAM von Caseking, ich habe folgende Geschichte die fast meinen PC zerstört hätte:

Nach Umbau meines Rechner auf Wasserkühlung (ich mache das schon länger) habe ich mir auch eine neue Grafikkarte (ASUS ROG Strix 1080) gegönnt.
Dafür habe ich mir auch folgenden Wasserkühlblock von Phanteks (PHANTEKS Glacier GTX 1080/1070, ASUS Strix, RGB - schwarz) für die GraKa beschafft. Dieser ist von mir privat gekauft worden, allerdings mit Originalrechnung vom 29. 06.2017 von Casking!

Ein paar Tage lief das System ganz gut, dann kamen die Probleme:
- Zuerst stieg die GraKa (kein Bild mehr - nur noch Pfeifen der Spulen)
- Netzteil Rauchte
- Mainboard stieg aus (auch bei Caseking - noch Garantie) Lan Ports sind immer noch defekt

Habe dann alles wieder zerlegt und siehe überall war wasser, vor allem auf der Grafikkarte bei den Kondensatoren und Spulen! ( die schläuche und der Rest des Systems waren aber dicht)
Habe dann erst nachdem alles trocken lassen und alles zerlegt, dabei habe ich das Problem gesehen:
Schuld ist der verdammte Kühlblock von Phanteks, dieser ist auf der Frässeite undicht. hier wurde wohl zu tief gefräst oder das Material ist zu dünn bemessen. ich habe Bilder von besagter Stelle beigefügt.
Screenshot (1).png

An dieser Stelle tritt ganz langsam das Wasser aus und sammelt sich auf der GraKa und läuft dann überall hin!
IMG_20170930_090256.jpg
Das Bild ist keine Montage! ich habe den Kühler einfach ne halbe Stunde umgedreht am Tisch liegen lassen!


Das kann doch nicht wahr sein, dachte ich! Also ein Handhabungsfehler ist hier ausgeschlossen.
Das ist eindeutig ein grober Sachmangel vom Hersteller!

Wie sieht es nun mit Gewährleistung bei solch einem eindeutigen groben Herstellermangel seitens Caseking aus, wenn ich nicht der eig. Käufer bin ABER die Originalrechnung vorweisen kann!
Ich selbst bin langjähriger Kunde bei Caeking und hoffe auf eine Regulierung seitens des Händlers!

Ich bin jetzt auf jeden Fall erst mal vom WaKü Fieber geheilt, Rechner läuft wieder allerdings jetzt unter Luft! Hab echt kein Bock mehr auf nen Wasserschaden!! Und nie wieder Phanteks
 

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AW: Gewährleistung Dritter bei Groben Sachmangel Produktionsfehler!!!

Du hast einen Wasserkühler für die GTX 1080ti auf eine GTX 1080 geschraubt und der Hersteller ist schuld dass es Probleme gibt?
 
AW: Gewährleistung Dritter bei Groben Sachmangel Produktionsfehler!!!

Ne ist schon der richtige Block der Link oben ist falsch, hab ich geändert! der passt ja auch perfekt! Lies mal was ich geschrieben hab der Block ist undicht! Selbst wenn die Graka die falsche für den Block wäre wie soll die ne undichtigkeit am Massiven Kühlblock verursachen?! Die Erklärung würde ich gerne hören!
 
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Hallo Drahgo85,

ob du eine Originalrechnung vorweisen kannst oder nicht, spielt juristisch keine Rolle, da Gewährleistungsrechte beim Weiterverkauf einer von uns bezogenen Ware nicht automatisch an Dritte übertragen werden. Wir haben also mit dir niemals einen Kaufvertrag geschlossen. Du hast hingegen mit dem Privatverkäufer einen Kaufvertrag geschlossen und damit theoretisch Gewährleistungsrechte dieser Person gegenüber, sofern sie diese nicht ausgeschlossen hat - was bei einem Privatverkauf möglich ist, woraufhin der Kauf dann auf eigenes Risiko geschieht. Darüber hinaus würde die gesetzlich vorgeschriebene Sachmängelhaftung hier auch lediglich den Mangel an dem Wasserkühler von Phanteks abdecken, jedoch greift die Gewährleistung niemals bei Folgeschäden, weil sie damit rein gar nichts zu tun hat und sich nur auf das konkrete Produkt bezieht, dessen Mangel bei Gefahrübergang (Kauf) vorhanden gewesen sein muss. Wenn innerhalb der Beweislastumkehrfrist der Nachweis einer fahrlässigen oder unsachgemäßen Handhabung bzw. der Inexistenz eines Mangels gelingt, sind die Gewährleistungrechte verwirkt.

Ansonsten werden derartige Schäden direkt mit dem (deutschen oder europäischen) Hersteller - also nicht mit dem Verkäufer/Händler - über das Produkthaftungsgesetz geregelt. Falls die Haftung für Folgeschäden über den Hersteller in Frage kommt, sieht §11 ProdHaftG allerdings in jedem Fall eine Selbstbeteiligung des Geschädigten in Höhe von 500 Euro vor. Zu berücksichtigen ist außerdem, dass durch einen Sachschaden entgangene Gewinne oder Nutzen nicht auf Basis des ProdHaftG geltend gemacht werden können. Ferner befinden sich Geschädigte in der Nachweispflicht und müssten belegen, dass ein Fehler am Produkt vorliegt und(!) dass dieser für den entstandenen Schaden ursächlich ist. Außerdem müssten die beschädigten Produkte zwecks Gutachten zur Verifikation der Schäden ohne weitere Manipulationen (was bei dir wohl bereits nicht mehr gegeben sein dürfte) sofort zur Verfügung gestellt werden und auch hier ein Nachweis über die fachgerechte Anwendung erbracht werden. Ich würde mich hier an deiner Stelle direkt an die Europa-Zentrale von Phanteks in den Niederlanden wenden.

Liebe Grüße,
Mike
 
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Danke erst mal für die ausführlichen rechtlichen Hinweise, soweit hab ich mich dann selber auch schon eingelesen. Mir geht es hier eigentlich auch nicht um die Folgeschäden, die Halten Sich auch Gott sei Dank in Grenzen, alle Komponenten haben es soweit ich sehen kann überlebt, was mich allerdings ärgert ist die Tatsache das es sich hier augenscheinlich zu 100% um einen Produktionsfehler handelt, denn weder ich noch der Vorbesitzer könnten so einen Schaden durch falsche Handhabung verursacht haben, und ich jetzt auf meinem Geld für den Kühler sitzen bleibe wenn nicht entweder der Verkäufer oder der Händler kulant ist. Letzter Versuch wäre dann nur noch der Hersteller selber, die sollten für Ihren Pfusch auch gerade stehen!
Bei der Beweislastumkehr wären die 6 Monate übrigens noch nicht überschritten. So ist jeder fein Raus und ich hab den schwarzen Peter und mein Ärger ist nur umso größer. Werde mal im Phanteks Forum nachsehen was die dazu meinen.
Ich werde meine Lehren daraus ziehen und überlegen wo ich das nächste mal einkaufe!
 
@Caseking Mike
Hab hier jetzt ein Retourenlabel ohne Kommentar von euch bekommen ?! RMA für das hier hatte ich schon geschrieben! Heißt das jetzt ich kann euch das Teil schicken und ihr ärgert euch mit dem Hersteller! Wäre mir egal, das Teil hatte ich jetz eh schon abgeschrieben!

Schon mal vielen Dank und lieben Gruß!
 
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