Problematik nutzbare Menge des Videospeichers der GTX 970

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Großmeister(in) des Flüssigheliums
Hallo Caseking.

Ich habe da mal eine Frage bezüglich der Thematik um den Videospeicher der Nvidia GeForce GTX 970.
VRAM bei GTX 970: Nvidia klärt über 3,5-GiB-Problem auf (Update)

Wie seht ihr das mit Reklamation bezüglich des Videospeichers da die gesamte Menge von 4GB ja nicht nutzbar ist?
VRAM bei GTX 970: Kommt jetzt eine Welle von Rückläufern auf die Händler zu?


UPDATE von Caseking-Mike:

Bitte unser Statement hier beachten - Kulanz-Rücknahme noch bis 20. Februar 2015.
http://extreme.pcgameshardware.de/c...rs-der-gtx-970-a-post7155332.html#post7155332
 
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Guten Tag,

Vielen dank Caseking, ich würde auch gerne erfahren wie das ist.
Könnte man deswegen sein Geld zurück fordern oder was anderes bei Ihnen dafür kaufen?
Z. B meine GTX 970 die ich bei ihnen gekauft habe gegen eine GTX 980 + Geld (Aufpreis) eintauschen oder eine 290 X Kaufen, würde so etwas auch gehen?
Weil ich bin recht unzufrieden durch diesen Bericht das nur 3,5 GB effektiv genutzt werden können bei der 970.
 
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Schlicht und ergreifend fehlt vor allem eins - der L2 Cache, der nicht den beworbenen Spezifikationen entspricht (VRAM wäre ja nicht das Problem, denn es gibt 4GB VRAM wenn auch nicht voll angebunden (hier könnte man vielleicht auch noch auf die Anbindung gehen, die bei den 0,5GB nicht der Vorgabe entspricht) // bei einem defekt der letzten 0,5GB VRAM wäre es halt ein Garantiefall). Die Gewährleistung greift hier (L2 Cache und dadurch auch die ROP'S) - zuerst natürlich muss dann der Verkäufer das Recht haben den Mangel zu beseitigen ... aber das ist ja kaum möglich denke ich. Dann kommt halt Rücktrittsrecht, Minderung usw...
 
Hallo Leute,

die in den Medien aktuell rege diskutierte Speicherbandbreitenlimitierung und andere Details von NVIDIAs GeForce GTX 970 Grafikkarten und deren eventuelle Leistungsauswirkung hat viele Käufer und Interessenten der betroffenen Grafikkarten dazu animiert, uns aus verschiedenen Gründen zu kontaktieren.

NVIDIA selbst hat bereits eine offizielle Stellungnahme zu dieser Thematik angekündigt und wird sich demzufolge wohl bald umfassend dazu äußern. Wir möchten hier deshalb zunächst nur auf die uns als Händler betreffende Seite eingehen und bitten unsere Kunden darum, die entsprechende Geduld zu zeigen und die offizielle Verlautbarung des Herstellers abzuwarten.

Caseking hat als Verkäufer der betreffenden Ware zunächst zu keinem Zeitpunkt konkrete Angaben zur Speicherbandbreite, ROPs oder L2-Cache-Ausstattung in den technischen Details oder Produkttexten der NVIDIA GeForce GTX 970 Grafikkarten gemacht und lediglich die jeweiligen (und nach wie vor korrekten) Herstellerangaben zum VRAM-Takt und der generellen Speichermenge verwendet.

Davon abgesehen, konstituiert sich gemäß § 434 BGB ein zur Gewährleistungsabwicklung über den Händler/Importeur berechtigender Sachmangel durch eine von der Erwartung des Käufers abweichende Beschaffenheit des Produktes aufgrund von Werbung bzw. Aussagen des Herstellers/Verkäufers zu den Produkteigenschaften, „es sei denn, dass der Verkäufer die Äußerung nicht kannte und auch nicht kennen musste“ (§ 434 BGB, Abs. 1).

Selbstverständlich hatte Caseking, genau wie auch sämtliche Journalisten, bis zum 26. Januar 2015 keinerlei Kenntnisse über derartige technische Details zur Speicheranbindung, ROPs oder L2-Cache der Chips. Der Verkäufer einer Ware haftet also nicht für die Werbeangaben von Dritten und kann nicht für eventuelle Schadenersatzansprüche herangezogen werden, da wir bei der Erstellung unserer Produkttexte stets die nötige „verkehrsübliche Sorgfalt“ haben walten lassen.

Wer unsere Produkttexte kennt, der weiß, dass gerade wir bei Caseking konstant deutlich mehr Arbeit und Liebe zum Detail in unsere Produktinformationen einfließen lassen als jeder andere Händler, jedoch uns gänzlich unbekannte Fakten und Vermutungen auch nicht erwähnen können. Wir werden selbstverständlich jegliche Informationen für alle betroffenen Kunden unverzüglich veröffentlichen, sobald sie uns vorliegen!

Liebe Grüße,
Euer Caseking-Team
 
Schön, dass ihr hier auch vorhanden seid. Hab ich nicht mal gewusst, bis dato :)

Hab als Ösi ausnahmsweise die Karte bei euch gekauft, da ihr die einzigen gewesen seid die die MSI liefern konnte :daumen:
 
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Davon abgesehen, konstituiert sich gemäß § 434 BGB ein zur Gewährleistungsabwicklung über den Händler/Importeur berechtigender Sachmangel durch eine von der Erwartung des Käufers abweichende Beschaffenheit des Produktes aufgrund von Werbung bzw. Aussagen des Herstellers/Verkäufers zu den Produkteigenschaften, „es sei denn, dass der Verkäufer die Äußerung nicht kannte und auch nicht kennen musste“ (§ 434 BGB, Abs. 1).

Selbstverständlich hatte Caseking, genau wie auch sämtliche Journalisten, bis zum 26. Januar 2015 keinerlei Kenntnisse über derartige technische Details zur Speicheranbindung, ROPs oder L2-Cache der Chips.

Oh oh oh. Da solltet ihr aber noch einmal ein Blick in das Gesetzbuch bzw. entsprechende Kommentare werfen. Da habt ihr etwas falsch verstanden. „es sei denn, dass der Verkäufer die Äußerung nicht kannte und auch nicht kennen musste“ bezieht sich nicht auf die falschen technischen Spezifikationen, sondern auf die Äußerung an sich, dass die GTX 970 64 ROPs und 2 MiByte L2-Cache haben soll. Es kommt nach dem Wortlaut nur auf die Kenntnis der Äußerung, nicht auf deren Unrichtigkeit an. Gerne nachzulesen in Prütting/Wegen/Weinreich, BGB-Kommentar, 12. Auflage § 434 Rz. 60.

Im Übrigen ist von euch nachzuweisen. dass kein Verschulden auf eurer Seite liegt (nicht kennen müssen). Mit der verkehrsüblichen Sorgfalt (wie sieht die denn genau aus?) ist es da nicht getan, wenn man sich selbst als spezialisierter Hardware-Händler ausgibt.

Ich würde gerne wissen, woher eure Interpretation des Gesetztextes stammt.
 
bezieht sich nicht auf die falschen technischen Spezifikationen, sondern auf die Äußerung an sich, dass die GTX 970 64 ROPs und 2 MiByte L2-Cache haben soll.

Eine Äußerung, die wir zu keiner Zeit irgendwo selber erwähnt haben. Was der Hersteller an Informationen eigenständig verbreitet geht uns damit nichts an. Andere Händler nennen gerade Mal den Titel des Produktes und geben nicht einmal technische Details an, sondern nur "Keine Beschreibung vorhanden". Wir haben alle Angaben nach bestem Wissen und Gewissen von den jeweiligen Grafikkartenherstellern übernommen, sind jedoch nachweislich niemals auf die jetzt in Frage gestellten Details eingegangen. Darüber hinaus bezweifel ich, dass man derart spezifische Details eines Mikroprozessors als deutscher Händler überhaupt angeben müsste, wenn sie ja nicht einmal Journalisten usw. bekannt sind.
 
Selbstverständlich hatte Caseking, genau wie auch sämtliche Journalisten, bis zum 26. Januar 2015 keinerlei Kenntnisse über derartige technische Details zur Speicheranbindung, ROPs oder L2-Cache der Chips. Der Verkäufer einer Ware haftet also nicht für die Werbeangaben von Dritten und kann nicht für eventuelle Schadenersatzansprüche herangezogen werden, da wir bei der Erstellung unserer Produkttexte stets die nötige „verkehrsübliche Sorgfalt“ haben walten lassen.

Das ist ja das größere Problem.
Die diffuse Informationspolitik von Seiten Nvidias hat dazu geführt, dass es nun so ist wie es ist:
Undurchsichtigkeit und eine allgemeine Verunsicherung.
Dass ihr dafür nichts könnt, ist klar. Aber ihr verkauft die Karten nun mal. Wer sich also von Nvidia getäuscht fühlt und deswegen seine Karte umtauschen oder zurückgeben möchte, hat meiner Meinung nach absolut ein Recht darauf.
Es liegt dann an euch wie ihr Nvidia in Regress nehmt, denn die haben das verursacht und müssen dafür zur Verantwortung gezogen werden. Nicht der Kunde.
 
Vielen Dank für die Präsenz hier erstmal.
Trotzdem würde ich es sehr gut finden, wenn man den "hintergangenen" Kunden eine Alternative anbieten würde. Ich persönlich hätte auch nichts dagegen, meine 970 zurückzugeben und mir anstelle eine 980 gegen Aufpreis zuzulegen.
Es wäre wirklich super, wenn ihr das irgendwie anbieten könntet für die paar Interessenten, die wechseln möchten.

LG
 
Eine Äußerung, die wir zu keiner Zeit irgendwo selber erwähnt haben. Was der Hersteller an Informationen eigenständig verbreitet geht uns damit nichts an.

Das ist leider etwas zu kurz gegriffen. Als Händler seid ihr verpflichtet euch über fremde Werbung (des Herstellers) hinsichtlich eigener verkaufter Produkte zu informieren [Siehe auch Brox/Walker, Besonderes Schuldrecht, § 4 Rz. 19]. Natürlich nur in einem soweit möglichen und zumutbaren Rahmen. Was jetzt zumutbar ist, sei mal dahingestellt. Da habt ihr ja jedes Recht dazu euch einfach pauschal auf eine verkehrsübliche Sorgfalt zu berufen. Dann muss das aber auch handfest näher erläutert werden, was darunter zu verstehen ist.

Darüber hinaus bezweifel ich, dass man derart spezifische Details eines Mikroprozessors als deutscher Händler überhaupt angeben müsste, wenn sie ja nicht einmal Journalisten usw. bekannt sind.

Auch hier kann ich nur auf den Wortlaut des Gesetzestextes verweisen. "Äußerungen nicht kannte oder kennen musste" In diesem Zusammenhang spielt es gar keine Rolle, ob ihr das angegeben habt oder nicht. Ihr müsst nur nachweisen, dass ihr die Äußerungen (nicht deren Unrichtigkeit!) nicht kanntet oder nicht kennen musstet. Ist doch erst einmal gut für euch, dass ihr das nicht angegeben habt. Jetzt muss aber der zweite Schritt kommen und auch die Kenntnis bzw. das Kennenmüssen negativ beurteilt werden. Dann seid ihr aus dem Schneider. ;)

Zum von mir fettmarkierten Teil. Bitte keine Missverständnisse am Leben erhalten. Das Gesetz zielt nicht auf die Kenntnis der Unrichtigkeit einer Äußerung ab, sondern auf die Äußerung an sich. Und die war bis zum 26.1 "GTX 970 hat 64 ROPs und 2 MiByte L2-Cache". Ihr müsst einfach nur nachweisen, dass ihr diese Aussage nicht kanntet und auch nicht kennen musstet.

Bei Bedarf können wir persönlich darüber per PN oder E-Mail weiter diskutieren. Kann vielleicht nicht schaden, wenn man sich mal auf fachlicher Ebene mit den Verantwortlichen in Sachen Rechtsfragen austauscht und ein paar Besonderheiten im Unternehmen berücksichtigt.
 
Die breite Masse wird mit Sicherheit nicht tauschen weils auch nur wenige Szenarien gibt wo das zum Tragen kommt.
Nur hat eben Nvidia die Kunden mit fehlender Information einfach ein "schlechteres" Produkt "angedreht".
Daher fände ich es nur fair wenn Caseking bei Anfrage die Karte tauscht bzw. gegen Aufpreis eine 980 ausgibt.

Caseking kann ja die Karten sammeln und die später Nvidia um die Ohren schlagen. :devil: :D
 
Auch wenn ich selbst nicht betroffen bin, aber aus reiner Neugier als Kaufmann:

Unerheblich der einwandfreien Übernahme von Produktbeschreibungen von Nvidia und sorgfältiger Prüfung eurerseits, ist hier ein Sachmangel vorhanden, welcher durch Nvidia bereits zugegeben wurde. Selbst wenn dieses "Geständnis" der fehlerhaften "Kommunikation" nicht vorhanden wäre, der Fehler/Mangel aber aufgezeigt werden kann (was die ganze Sache ja erst ins Rollen gebracht hat), ist mir völlig schleierhaft warum euer Kunde auf eine offizielle Verlautbarung seitens Nvidia zu warten hat.
Ihr als Verkäufer seid in der Beweispflicht den Sachmangel zu widerlegen und auch als Vertragspartner mit dem Käufer der Gewährleistungspflichtige. Dieser Mangel ist aktuell nicht widerlegbar, insbesondere durch die Bestätigung Nvidias.

Möchte der Kunde nun das Produkt zurückgeben, da eine Nachbesserung hier nicht erbracht werden kann, so müsst ihr dies als Händler gemäß Gewährleistungspflicht zurücknehmen, einen "Schadenersatz" in Form von rückwirkender Preisminderung/Teilgutschrift oder ein gleichwertiges Produkt als Ausgleich anbieten um der Möglichkeit der Nachbesserung genüge zu tun (abhängig davon ob der Kunde dieses Angebot annimmt oder nicht). Ich verstehe auch nicht warum hier das BGB herangezogen wird, wo doch das HGB (in diesem Handelsgeschäft auch vorrangig, das BGB greift erst wenn kein anwendbarer Paragraph im HGB anwendbar ist und meistens auch ein Handelsgeschäft zwischen Privatleuten stattfindet) ganz klar die Rechte und Pflichten beider Vertragsparteien regelt.

Die Klärung jeder weiteren Gewährleistungs-, Haftungs- und Schadenersatzansprüche habt ihr als Händler mit Nvidia bzw. deren Vertriebspartner (die euch beliefern) zu klären.
Sollte man hier dem Kunden die Rücknahme oder eine adäquate Nachbesserung in Form von Austausch mit einem gleichwertigen Produkt verweigern, würdet ihr allem zuwiderstreben was ich als Kaufmann gelernt und in der Praxis erlebt/durchgeführt habe.

Bitte klärt mich auf. Ich empfinde die Sachlage zur Zeit mehr als eindeutig.
 
Vielleicht kann man sich halt einigen das man sein Geld wiederbekommt oder halt wie gesagt eine andere Grafikkarte sich aussuchen kann mit oder ohne Aufpreis.
Weil ich hab echt keine lust mein Anwalt deswegen einzuschalten, weil man kann sich ja auch so einigen. = )

Mfg
 
Ich finde es erstmal sehr löblich das ihr euch hier zu diesem Sachverhalt äußert!

Eure Argumentation kann ich jedoch ebenfalls nicht nachvollziehen. Meiner Meinung nach geht diese Argumentation gegen alles, was ich jemals in der Praxis erlebt und im Studium gelernt habe.

Der Sachmangel ist nicht von der Hand zu weisen. Die normale, mir bekannte Kette wäre: Kunde macht euch gegenüber den Sachmangel geltend. Entweder wird der Sachmangel ausgebessert oder wenn nicht möglich, so wie in diesem Fall, gibt es eine Entschädigung / Austausch gegen ein äquivalentes Produkt / Rücktritt vom Kauf. Der so entstandene Schaden kann von euch wieder gegenüber eurem Zulieferer geltend gemacht werden... etc. Ich habe noch nie davon gehört das man selbst mit der Produkteigenschaft geworben haben muss. Was zählt sind die Produkteigenschaft, und die sind klar definiert, wenn auch nur indirekt von euch. Der Produktname der das Produkt eindeutig definiert reicht hier bereits, die Produktinformationen sind somit für jeden klar ersichtlich.
 
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Was bei dieser Sache schlussendlich passieren wird, ist noch nicht geklärt, es ist nichts entschieden und nichts ausgeschlossen. Wenn wir handeln, dann natürlich nur in direkter Absprache mit NVIDIA. Aktuell erreichen uns sehr viele Forderungen, teilweise werden kostenlose Bildschirme oder ähnliches als Entschädigung gefordert ^^ und das ist schlicht absurd. Wir verbleiben deshalb dabei, dass wir auf die hier erwartete Reaktion von NVIDIA warten. Dort läuft es sicher im Moment ziemlich rund und daher wird es etwas dauern, bis entschieden wurde, was hier zu machen ist. In diesem Sinne bitte ich erneut alle Forenteilnehmer um die entsprechende Geduld, denn stetiger Druck und immer neue Forderungen werden hier nichts beschleunigen.

Liebe Grüße,
Mike
 
absolut verständlich :daumen: hier bekommt man ja schon teilweise einen Vorgeschmack auf die Forderungen von einigen :ugly: (ich selbst empfinde die Upgrade-Variante auf eine GTX 980 gegen Aufpreis aber als durchaus praktikabel)...dennoch würde ich diese absurden Mails gerne mal lesen :lol:
 
Was bei dieser Sache schlussendlich passieren wird, ist noch nicht geklärt, es ist nichts entschieden und nichts ausgeschlossen. Wenn wir handeln, dann natürlich nur in direkter Absprache mit NVIDIA. Aktuell erreichen uns sehr viele Forderungen, teilweise werden kostenlose Bildschirme oder ähnliches als Entschädigung gefordert ^^ und das ist schlicht absurd. Wir verbleiben deshalb dabei, dass wir auf die hier erwartete Reaktion von NVIDIA warten. Dort läuft es sicher im Moment ziemlich rund und daher wird es etwas dauern, bis entschieden wurde, was hier zu machen ist. In diesem Sinne bitte ich erneut alle Forenteilnehmer um die entsprechende Geduld, denn stetiger Druck und immer neue Forderungen werden hier nichts beschleunigen.

Liebe Grüße,
Mike

Solche Ausgleichsforderungen sind natürlich völlig überzogen und richtig frech. Da würde ich genauso jemanden aus dem Laden jagen. Aber nur aus dem Grund: Wie es in den Wald hineinschallt, so schallt es hinaus.

Wenn jedoch die reine Rücknahme gefordert wird dürft ihr das nicht verweigern. Egal welche Absprache ihr mit Nvidia treffen werdet. Hinter diesem Vorwand dürft ihr euch aber nicht verstecken, denn das sind eure eigenen Regressansprüche gegenüber Nvidia. Der Kunde hat damit nichts zu tun.

Da du hierzu aber nie konkret wirst vermute ich dass ihr auch das nicht tut?
 
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