NEU bei Caseking: Grafikkarten-Soforttausch bei Defekt!

Caseking-Mike

Caseking Staff
[B][SIZE=4]NEU bei Caseking: Grafikkarten-Soforttausch bei Defekt! :)[/SIZE][/B]

Direkter Grafikkarten-Umtausch ohne Wartezeit: Während des Gewährleistungszeitraumes von 2 Jahren ab Warenerhalt werden bei Caseking von Endkunden berechtigt reklamierte Grafikkarten - also solche mit einem von uns bestätigten Defekt - aller genannten Marken* direkt gegen Neuware ausgetauscht (sofern lagernd). Eine Einsendung der fehlerhaften Ware an den Hersteller und damit verbundene längere Wartezeiten entfallen somit komplett!

*Marken: ASUS, EVGA, Gigabyte, PNY, Sapphire, ZOTAC plus darauf basierende King Mod Produkte

Weitere Details zum Grafikkarten-Soforttausch im Caseking-Shop: [URL='https://goo.gl/9NzAUj']Caseking Grafikkarten-Soforttausch[/URL]

Link zu allen AMD Grafikkarten: [URL='http://bit.ly/1zq9Qee']Caseking.de » Grafikkarten » AMD Grafikkarten[/URL]

Link zu allen NVIDIA Grafikkarten: [URL='http://bit.ly/1zUZO5T']Caseking.de » Grafikkarten » NVIDIA Grafikkarten[/URL]

Link zu allen King Mod Grafikkarten: [URL='http://bit.ly/1AOa9Ut']Caseking.de » King Mod Service » Grafikkarten[/URL]
 
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Und warum ist MSI nicht dabei?Gerade die Karten mit Twin Forz Kühler finde ich gut was Kühlleistung angeht bzw. die Lautstärke der Lüfter.
 
Und warum ist MSI nicht dabei?Gerade die Karten mit Twin Forz Kühler finde ich gut was Kühlleistung angeht bzw. die Lautstärke der Lüfter.

Wir haben es versucht, aber es lässt sich bei MSI und Gigabyte Grafikkarten zumindest nicht garantiert einrichten, so dass wir da leider kein Soforttausch-Versprechen geben können. Das ist selbstverständlich kein Werturteil über die Qualität der Grafikkarten selber, die finden auch wir sehr gut.
 
Als langjähriger Stammi in eurem Outlet hab ich nun noch einen Grund mehr bei euch vor Ort zu kaufen. :D
Klasse Service, schön dass ihr diesen so umfangreich anbieten könnt. Ist die beste News des Tages auf PCGH! :lol: :)
 
Ich hätte ein paar Fragen zu der Aktion:

Direkter Grafikkarten-Umtausch ohne Wartezeit: Während des Gewährleistungszeitraumes von 2 Jahren ab Warenerhalt werden bei Caseking ab sofort von Endkunden berechtigt reklamierte Grafikkarten - also solche mit einem von uns bestätigten Defekt - aller genannten Marken* direkt gegen Neuware ausgetauscht (sofern lagernd). Eine Einsendung der fehlerhaften Ware an den Hersteller und damit verbundene längere Wartezeiten entfallen somit komplett!

In wie fern bietet dieser Service einen zusätzlichen Vorteil gegenüber der ohnehin bestehenden gesetzlichen Gewährleistung? Ein Austausch im Sinne einer Nacherfüllung ist ohnehin vorzunehmen, sofern der Käufer dies nach seiner Wahl wünscht und keine unverhältnismäßig hohen Kosten der Nacherfüllung dem gegenüber stehen.

Bedeutet "ohne Wartezeit", dass eine Fristsetzung entbehrlich wird oder soll "ohne Wartezeit" im Sinne von "unverzüglich" verstanden werden? Sofern Ware lagernd vorhanden ist, verkürzt dies ohnehin nach h. M. die Nacherfüllungsfrist auf den Bestandteil, der für eine Überprüfung als notwendig erachtet wird.

Sollte die auszutauschende Grafikkarte nicht mehr lagernd oder lieferbar sein, so wird von uns eine Gutschrift ausgestellt. Anschließend kann damit eine alternative Grafikkarte aus unserem Sortiment frei gewählt werden. Dabei anfallende Aufpreise können einfach nachgezahlt werden und eventuell entstehende Restbeträge werden von uns zurückerstattet.

Bedeutet "Gutschrift", dass dieser Betrag ausschließlich gegenüber Caseking erneut ausgegeben werden kann oder erfolgt eine Rückzahlung in Form von Geld auf das Bankkonto des Käufers? Sofern die ausgestellte Gutschrift nur für den Einkauf bei Caseking genutzt werden kann, verstößt dies gegen §309 Nr. 8 b) BGB, ist mitunter (wettbewerbsrechtlich) abmahnfähig. Ich denke mal nicht, dass der Satz so zu verstehen ist, oder?
 
Bedeutet "Gutschrift", dass dieser Betrag ausschließlich gegenüber Caseking erneut ausgegeben werden kann oder erfolgt eine Rückzahlung in Form von Geld auf das Bankkonto des Käufers? Sofern die ausgestellte Gutschrift nur für den Einkauf bei Caseking genutzt werden kann, verstößt dies gegen §309 Nr. 8 b) BGB, ist mitunter (wettbewerbsrechtlich) abmahnfähig. Ich denke mal nicht, dass der Satz so zu verstehen ist, oder?
Das finde ich eine berechtigte Frage, konnte selbst jetzt auch nicht genau herraus lesen, was von beiden zutrifft.
 
Ich hätte ein paar Fragen zu der Aktion:

In wie fern bietet dieser Service einen zusätzlichen Vorteil gegenüber der ohnehin bestehenden gesetzlichen Gewährleistung? Ein Austausch im Sinne einer Nacherfüllung ist ohnehin vorzunehmen, sofern der Käufer dies nach seiner Wahl wünscht und keine unverhältnismäßig hohen Kosten der Nacherfüllung dem gegenüber stehen.

Bedeutet "ohne Wartezeit", dass eine Fristsetzung entbehrlich wird oder soll "ohne Wartezeit" im Sinne von "unverzüglich" verstanden werden? Sofern Ware lagernd vorhanden ist, verkürzt dies ohnehin nach h. M. die Nacherfüllungsfrist auf den Bestandteil, der für eine Überprüfung als notwendig erachtet wird.

In sehr vielen Fällen sind die Kosten für einen Direktaustausch aus unserer Sicht unverhältnismäßig hoch, so dass es bisher nicht in jedem Fall möglich war einen sofortigen Austausch vorzunehmen. Wir ändern diese Praxis jetzt und tragen die entsprechenden Kosten selber. Somit verzichten wir auf unser Recht in einem solchen Fall die vom Kunden gewünschte Art der Nacherfüllung abzulehnen, sofern sich der Fehler direkt bei unserer Überprüfung verifizieren lässt. Sobald eine entsprechende Karte nun zurück geschickt wird, werden wir sie innerhalb von durchschnittlich etwa 1-3 Tagen einer Prüfung unterziehen und bei einem sich bestätigenden Defekt am selben oder folgenden Werktag (kommt auf die Uhrzeit an) eine neue Austauschkarte los schicken.

Bedeutet "Gutschrift", dass dieser Betrag ausschließlich gegenüber Caseking erneut ausgegeben werden kann oder erfolgt eine Rückzahlung in Form von Geld auf das Bankkonto des Käufers? Sofern die ausgestellte Gutschrift nur für den Einkauf bei Caseking genutzt werden kann, verstößt dies gegen §309 Nr. 8 b) BGB, ist mitunter (wettbewerbsrechtlich) abmahnfähig. Ich denke mal nicht, dass der Satz so zu verstehen ist, oder?

Keine Panik, selbstverständlich kann die Gutschrift auch ausgezahlt werden, so wie wir es auch schon seit jeher praktizieren, wenn Grafikkarten nicht mehr verfügbar/ersetzbar sind.
 
Das überlege ich mir nach der Nummer von heute noch.
Neue Karte bestellt (Zotac GTX 970), satte 415€ bezahlt und bekomme einen Rückläufer.
Immerhin waren Sie ehrlich.

Danke, in diesem Fall verzichte ich auf den Service.
Karte geht morgen gleich zurück, ist alles in die Wege geleitet.

Da frage ich mich als Kunde allerdings schon, warum soll ich einen teilweise so großen Aufpreis bezahlen, im Vergleich zu Alternate und co., wenn ich "Gebrauchtware" bekomme.
Vielleicht sollte man die Preise doch nicht ganz so hochschrauben und behaupten, es würde nur "Neuware" versendet.
Sonst könnte ich auch gleich bei MF einkaufen und satte 50€ sparen.

Das ist das was mich am meisten ärgert.
Den Aufpreis nahm ich für guten Service und "Neuware" in Kauf, nicht alles davon rifft zu.
 
Hey Pixy,

Einen Rückläufer hast du bei uns maximal aus Versehen erhalten und kannst die Karte einfach widerrufen und bekommst dann eine neue (sofern lagernd). Solche Verwechslungen können im Stress der Vorweihnachtszeit leider nicht gänzlich vermieden werden. Juristisch gesehen ist ein Rückläufer allerdings nicht als "Gebrauchtware" einzustufen. Wenn du mir deine Bestellnummer per PM zukommen lässt, würde ich mir den Fall gern genauer anschauen.

Liebe Grüße,
Mike
 
Ja das kann natürlich passieren.

Es wurde auf Ansprache auch nicht groß verheimlicht oder drum herum geredet.
Von daher sehe ich es inzwischen nicht mehr ganz so tragisch, auch wenn ich vorhin doch echt sauer war deswegen.
Die Rücksendung läuft bereits, ist also alles in die Wege geleitet.

Momentan ist die Karte auch nicht lagernd, von daher könnte kein Austausch stattfinden.
Da wir jetzt die nächsten 8 Tage nicht zuHause sind, hilft mir ein Umtausch jetzt auch gerade nicht.
 
Uh, Caseking packt wohl in letzter Zeit der Ehrgeiz. Mit solchem Service macht man sich bei mir beliebt. :)
 
Das kommt auf den Einzelfall an, aber in der Regel wird es der ursprüngliche Kaufpreis in voller Höhe sein. Auch bisher haben wir in den allermeisten Fällen eine Gutschrift in Höhe des ursprünglichen Kaufpreises ausgestellt. :)
 
In welchen Fällen wird nicht der ursprüngliche Kaufpreis zurückbezahlt und auf welcher Grundlage erfolgt der Abschlag?
 
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